Magnetit (schwarz) hat ein sehr hohes spezifisches Gewicht (5,2 g/cm³) und setzt sich daher sehr schnell an allen möglichen Tiefpunkten ab (z. B. im Heizkörper).
Ein Schlammabscheider würde alle Ablagerungen abscheiden - auch die nicht magnetischen Teile.
Wird das "Vorführglas" einfach abgestellt, ohne den Magneten einzuschieben, klärt sich das Wasser auch ohne Zutun.
Auch Teststicks auf Magnetbasis zur Kontrolle, um schnell festzustellen, ob Magnetit in einer Heizanlage vorhanden ist, sind nicht wirklich seriös. In jedem Heizsystem werden beim Öffnen einer Leitung schwarze Partikel ausgetragen. Das ist i.d.R. ein gutes Zeichen, wenn danach klares Wasser kommt.
Wie schwer es ist, Magnetit aus einem System zu entfernen, zeigen die Bedienungsvorgaben, um ein System zu reinigen (Abb. 2). Beachtenswert sind auf Bohrmaschinen aufgesetzte Rüttelvorsätze, die jeden Heizkörper rütteln, um den Magnetitschlamm in Bewegung und zum Ausspülen zu bringen - ein gefährliches Unterfangen!
Kommt es zu einer starken Magnetitbildung, ist eine ganzheitliche Ursachenforschung mit der Maßgabe, den Sauerstoffeintrag abzustellen, unumgänglich. Wird ein neuer Kessel in ein vorhandenes System eingebracht, sollte grundsätzlich ein Schlammabscheider vorgesehen werden (Abb. 3).
Das Reinigen von Heizsystemen ist - wie auch das Spülen solcher Systeme - nicht einfach. Die DIN EN 14336 ("Heizungsanlagen in Gebäuden - Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen") gibt in ihrem Anhang C eine Anleitung für das Spülen und Reinigen (s. Tabelle). Zu beachten ist, dass eingebrachte Reinigungslösungen auch wieder vollständig aus dem System auszuspülen sind (am sichersten nachzuweisen über eine aussagefähige Messung).
Wie vergleichsweise einfach, sicher und nachhaltig eine Heizungswasseraufbereitung über die salzarme Fahrweise in der Praxis realisierbar ist, zeigt sich, wenn bei Durchsicht der Tabelle bei der Spalte "Heizwasserbehandlung" alles klein Geschriebene bedacht wird.
Es ist ersichtlich, dass eine "Wasserbehandlung" wesentlich mehr Arbeitsaufwand mit sich bringt. Deshalb schreibt die VDI 2035, dass dies nur die "Ausnahme" sein soll - also für spezielle Probleme. Wer als Handwerker ohne diese sachkundige Prüfung mit Chemikalien arbeitet, kann später für aufgetretene Probleme in die Verantwortung gezogen werden.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung
Gemäß der seit dem 1. Juni 2015 gültigen, überarbeiteten Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass Arbeitsmittel sicher verwendet werden. Hierbei hat er grundlegende Schutzmaßnahmen zu beachten (gestellte Schutzausrüstung, Betriebsanweisungen und notwendige Einweisungen). Er muss dafür Sorge tragen, dass Beschäftigte die zur sicheren Verwendung notwendigen Sicherheitsinformationen sowie Kennzeichnungen und Gefahrenhinweise erhalten und beachten. Auch der Arbeitnehmer ist gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für seine eigene Sicherheit verantwortlich.
Als Informationsquelle für Gefahrenstoffe werden die EG-Sicherheitsdatenblätter genannt, die der Hersteller oder Vertreiber von Chemikalien zur Verfügung zu stellen hat (Abb. 4). Bei fehlenden Unterlagen müssen diese angefordert werden. Der Inverkehrbringer muss dem Anwender die Informationen liefern, die für eine Gefährdungsbeurteilung benötigt werden.
Gefahrenstoffe sind am einfachsten über die sogenannten R-Sätze (Hinweise auf die besonderen Gefahren) und die S-Sätze (Sicherheitsratschläge) erkennbar. (Hinweis: Seit Juni 2015 gelten nach der Verordnung EG Nr. 1272/2008 die sogenannten H- und P-Sätze [Gefährdungs- und Sicherheitshinweise], die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien [GHS] verwendet werden müssen.) Eine Gefahrstoffermittlung muss nach den gängigen Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt, organisiert und dokumentiert werden.