Mündige und kritische Verbraucher bzw. Betreiber von Heizungsanlagen, die solche Stoffe enthalten, haben nach dem Produktsicherheitsgesetz vom Dezember 2011 folgende Rechte: Produkte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie sicher und gesundheitlich unbedenklich sind, wenn die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und die formalen Anforderungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die vorgeschriebene Kennzeichnung. Also ist es zwingend erforderlich, das Sicherheitsdatenblatt des eingesetzten Mittels zu übergeben und im Kesselbereich eine Kennzeichnung entsprechend den Vorgaben vorzunehmen.
Jeder Heizungsbauer muss alle diese Fakten bei seiner Entscheidung, als Wärmeträgermedium aufbereitetes oder behandeltes Heizungswasser einzusetzen, unbedingt berücksichtigen.
Die einfachste, sicherste und nachhaltigste Variante ist der Einsatz von "aufbereitetem Heizungswasser". Treten dann in Ausnahmefällen noch Schwierigkeiten auf (diese werden bei der nach Norm geforderten Überprüfung erkannt), kann nach einer erfolgten Ursachenforschung noch immer auf die Variante "aufbereitetes Heizungswasser + Zusatz von Chemikalien = behandeltes Heizungswasser" mit einer dann zur Verfügung stehenden Begründung zurückgegriffen werden.
Aussagen, wonach die Norm grundsätzlich den Einsatz von Inhibitoren fordert, sind zu überprüfen. Generell müssen dann für alle diese Stoffe Sicherheitsdatenblätter sachkundig ausgewertet und beachtet werden. Heizungsbauer, die den Einsatz von Inhibitoren und Zusätzen genau nehmen, werden erkennen, dass die grundsätzliche, effektive Reinigung des Systems für die Wirkung unbedingt erforderlich ist. Das bedeutet einen größeren Arbeitsaufwand. Viele Hersteller übernehmen keine Haftung, wird das eingesetzte Reinigungsmedium nicht vollständig wieder ausgespült.
Letztendlich ist die Entscheidung für eine Aufbereitung nach Norm - ohne Zusatzstoffe - ein einfacheres, sicheres und nachhaltigeres Konzept für die Umwelt, den Ausführenden und den Endverbraucher. So können Heizungsbauer der "Blue Responsibility" einer nachhaltigen Lösung gerecht werden (Abb. 7).