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Installation

HKVO-Anforderungen clever gelöst

Erfassung der Verbrauchskosten mit DEOS flexibel umsetzen

Montag, 07.02.2022

Seit Ende 2021 besteht die neue Heizkostenverordnung (HKVO) und deren Umsetzung ist durch das deutsche Recht vorgeschrieben.

Das Bild zeigt einen Ordner.
Quelle: DEOS AG
Neue Heizkostenverordnung (HKVO) für Gebäude zwingend vorgeschrieben.

Mit dieser neuen Verordnung wird nicht nur die monatliche Verbrauchsinformation an die Energieabnehmer sowie der Einbau fernauslesbarer Zähler verpflichtend, sondern auch eine interoperable Messtechnik und Datenspeicherung bzw. -weitergabe müssen umgesetzt werden. Die größte Herausforderung hierbei besteht in der flexiblen und wirtschaftlichen Umsetzung insbesondere für Bestandsgebäude. Mit ihrer herstellerneutralen IoT-/Cloud-Lösung bietet die DEOS AG eine schnell umsetzbare Lösung mit neuen Funktionen und einem Gesamtsystem mit einfacher Administration und Bedienung.

Gebäudebesitzer von Einkaufszentren oder Bürogebäuden müssen ihren Mietern laut der neuen Novellierung der Heizkostenverordnung eine Auskunftsplattform bieten, welche die Informationen zum Energieverbrauch transparent darstellt. Ab Januar 2022 ist nur noch der Einbau von fernauslesbarer und interoperabler Messtechnik erlaubt und bis Ende 2026 ist die Nachrüstung in Bestandsgebäuden verpflichtend.

Das Bild zeigt einen Zeitstrahl.
Quelle: DEOS AG
Zeitstrahl zur Durchführung der neuen Maßnahmen im Zuge der im deutschen Recht vorgeschriebenen Heizkostenverordnung.

„Bei der Zählerfernauslesung setzten wir auf M-Bus und LoRaWAN Funkanbindungen. Kombiniert mit den DEOS IoT-/Cloud-Funktionen und den DEOS Dashboards bieten wir eine browserbasierte Lösung an, welche auch Anforderungen aus der klassischen Gebäudeautomation abdecken kann: Energiereporting, Alarmmanagement oder die einheitliche Bedienung von heterogenen TGA-Anlagen sind hier exemplarisch zu nennen. So entstehen neue Synergieeffekte bei der Umsetzung der HKVO für Gebäude“, sagt Thorsten Javernik, DEOS Bereichsleiter.

Für die korrekte Umsetzung der HKVO werden die richtigen Energiezähler benötigt. Die DEOS AG bietet neben der klassischen M-Bus Schnittstelle zur IoT-Plattform auch neueste LoRaWAN Funklösungen an. Gerade das LoRaWAN Funkprotokoll setzt sich als Standard bei der Sensoranbindung in Bestandsgebäuden durch. Mit LoRaWAN lassen sich kostengünstig hohe Reichweiten schnell und einfach erreichen. Teure und langwierige Kabelverlegungen werden hierdurch hinfällig, die Nutzer erhalten größtmögliche Flexibilität in Bezug auf die Platzierungen der Sensoren und nebenbei wird zusätzlich die Projektlaufzeit verkürzt und somit Kosten reduziert.

Ob über Kabel (M-Bus) oder per Funk (LoRaWAN), die erfassten Energiedaten können lokal vor Ort im Gebäude weiterverarbeitet werden. Alternativ können die Energiezählerdaten in die DEOS Cloud gespeichert werden. Die Cloud-Lösung hat dabei immense Vorteile: alle verwendeten Zähler und die gesamte Gebäudestruktur werden 1:1 digital abgebildet und es entsteht der digitale Gebäudezwilling. So wird die Vielzahl der Sensoren eindeutig und für Jedermann nachvollziehbar erfasst und transparent für das Facility Management dargestellt. Zusätzlich werden fehlende Informationen wie Einheiten automatisch ergänzt, Gebäude- und Rauminformationen zum Zähler angezeigt und die Zählernummern für eine eventuelle Bearbeitung mit ausgegeben.

Galerie

  • Neue Heizkostenverordnung (HKVO) für Gebäude zwingend vorgeschrieben.
  • Zeitstrahl zur Durchführung der neuen Maßnahmen im Zuge der im deutschen Recht vorgeschriebenen Heizkostenverordnung.
  • Systemaufbau Smart Metering: Wie die Heizkostenverordnung einfach umsetzbar ist.
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