Entscheidend: Effektive Luftzirkulation innerhalb des Pelletlagers
So kann durch die Anbringung von Zu- und Abluftöffnungen, Querlüftungen und Dachaufsätzen eine Zirkulation zwischen Innen- und Außenluft gesichert werden, die das Gefährdungspotential grundlegend verringert.
Weiterhin empfiehlt es sich, bereits beim Bau des Lagers Sichtfenster zu installieren, mit denen der Füllstand des Lagers auch von außen beurteilt werden kann.
Zudem sollte bei der Anschaffung der Holzpellets auf eine hohe Qualität gemäß der europäischen Norm DIN EN 14961-2 ("Feste Biobrennstoffe; Brennstoffspezifikationen und -klassen; Teil 2: Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung") geachtet werden.
Zur Befüllung des Lagers können zusätzlich Füll- und Absaugstutzen verwendet werden, die mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² versehen sind und somit eine ständige Zufuhr frischer Luft während der Lagerbefüllung ermöglichen. Die Anzahl der Lüftungsöffnungen richtet sich nach dem Fassungsvermögen des Lagers. Nicht immer ist ein Füll- und Absaugstutzen ausreichend für die Be- und Entlüftung. Fachpersonen müssen hier entsprechende Weisungen geben.
Lagerbegehung: Nicht ohne Messung der Kohlenmonoxid-Konzentration
Da das Vergiftungsrisiko beim Betreten des Lagerraums am größten ist, sollte die Zahl der Lagerbegehungen möglichst gering gehalten werden. Falls das Betreten des Pelletlagers bei Störungsfällen oder Anlieferungen unvermeidbar ist, sollte der Aufenthalt im Lager möglichst kurz und immer mit weiteren Sicherheitsvorkehrungen verbunden sein.
Folgende Voraussetzungen sollten in einem solchen Fall erfüllt sein:
- In Lagerräumen ab zehn Tonnen muss das Bedienungspersonal die Kohlenmonoxid-Konzentration innerhalb des Raums mithilfe eines außerhalb des Lagers angebrachten Messgerätes messen. Die Konzentration sollte dabei den Richtwert von 115 ppm nicht übersteigen;
- die Pelletheizung und die Fördereinrichtung sollten abgeschaltet werden, um einen eventuellen Rückbrand aus dem Heizraum zu vermeiden;
- die Zugangstür zum Lager sollte mindestens 15 Minuten vor dem Betreten geöffnet werden, um eine zusätzliche Belüftung zu gewährleisten;
- der Bediener sollte das Lager niemals allein und nur mit einem transportablen Eingasmessgerät mit Alarm- und Warnfunktion betreten;
- bei der Befüllung des Lagers sollte er darauf achten, dass der Anlieferer die vorgesehene Füllmenge des Lagers nicht überschreitet, da dies das Lüftungssystem behindern könnte bzw. die Luftraten nicht mehr ausreichend sind.
Fazit
Holzpellets sind eine klimaneutrale und kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Brennstoffen. Unterliegt der Bau und der Betrieb von Holzpellet-Lagern den oben beschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, befinden sich Besitzer, Personal und Verbraucher auf der sicheren Seite.