Die Regelungen dieser Verordnung wurden im März 2010 (1. Stufe) und im Januar 2015 (2. Stufe) erheblich verschärft. Dabei wurden die Grenzwerte für Staub und für Kohlenmonoxid (CO) des Abgases für neu installierte Anlagen stark abgesenkt. Für Holzzentralheizungen, die vor 2010 installiert wurden, sind gestaffelte Übergangsfristen festgelegt, innerhalb derer sie die Grenzwerte der 1. Stufe der 1. BImSchV einhalten müssen. Sie müssen diese Werte dann ebenfalls alle zwei Jahre bei einer Kontrolle der Abgasgrenzwerte in der Praxis unter Beweis stellen. So fallen in den Jahren 2015 bis 2025 nach und nach alle alten Holzkessel unter die verschärften Anforderungen. Alte Holzkessel, die die strengeren Werte bei der wiederkehrenden Messung nicht einhalten können, müssen entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Die meisten der in den Jahren 2000-2010 installierten Pelletkessel haben in der Praxis keine Probleme, die strengeren Vorgaben zu erfüllen. "Eine regelmäßige Reinigung der Abgasanlage und die Überprüfung durch den Schornsteinfeger tragen dazu bei, die Immissionen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gering zu halten und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Auch die Qualität des Brennstoffs hat maßgeblichen Einfluss auf das Emissionsverhalten einer Feuerstätte", so Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV). Dies gilt für Neuanlagen umso mehr. Die Beanstandungsquoten bei der Messung von Pelletkesseln liegen seit Jahren bei nur rund 5 Prozent.
Der Kunde hat dann bis zur Nachmessung die Möglichkeit, den Betrieb seiner Anlage z.B. im Rahmen einer Wartung zu optimieren.
Umweltbundesamt korrigierte Emissionsfaktoren
Seit der Verschärfung der 1. BImSchV sind die Emissionen aus Holzfeuerungsanlagen bereits deutlich gesunken. Hintergrund ist, dass das Umweltbundesamt (UBA) bis 2015 die Daten noch auf Basis veralteter Werte aus dem Jahr 2005 errechnet hat, welche die Effekte der Verschärfung der 1. BImSchV noch nicht berücksichtigten. Mittlerweile hat das UBA die Mengen rückwirkend neu berechnet, für Holzfeuerungen sinken sie dadurch deutlich. Seit 2010 verringerten sich diese Emissionen so insgesamt um etwa ein Drittel.
Filtertechnik kann Abhilfe schaffen
Falls eine alte oder – noch seltener – eine neue Holzheizung bei der Messung des Schornsteinfegers dennoch einmal durchfällt, wird häufig über die Installation eines Staubfilters nachgedacht. Diese sind aber nur in bestimmten Fällen eine sinnvolle Alternative zum Einbau einer neuen, moderneren Anlage: "Ein Partikelabscheider trägt dazu bei, die Staubemissionen weiter zu reduzieren. Nicht nachgewiesen ist eine gleichzeitige Reduzierung der Kohlenmonoxidemissionen", erklärt Alexis Gula. Sollte jedoch der Kohlenmonoxid-Grenzwert überschritten werden, helfen nur sehr aufwändige Maßnahmen, um die alte Feuerung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Der sinnvollste Schritt aus Effizienz- und Kostengründen ist daher der Austausch der alten Holzheizung z.B. durch eine moderne Pelletfeuerung.
Klimaschutzfaktor Pelletheizung
Pelletheizungen emittieren nur wenig Staub, allerdings immer noch etwas mehr als Öl- und Gasheizungen. Es greift jedoch zu kurz, bei der Umweltbewertung eines Heizsystems nur darauf zu achten, welches die niedrigsten Staubemissionen hat - schließlich kommt es auch auf die Treibhausgasemissionen an. Und da punkten Pelletheizungen: Sie sparen im Vergleich zum Heizen mit Heizöl, Erdgas- und Kohle mehr als 90 Prozent des CO2 ein. In der Gesamtbetrachtung sind sie daher ein umweltfreundliches Heizsystem, auf das klima-bewusste Kunden mit gutem Gewissen setzen können. In vielen Fällen wird es zukünftig auch kein Vorbeikommen mehr am Energieträger Holz geben. Denn Holz kann auch dort eingesetzt werden, wo weder ausreichend Solarwärme gewonnen noch der wirtschaftliche Betrieb einer Wärmepumpe möglich ist. Insbesondere im ländlichen Raum, wo oft auch keine Gasleitungen und Fernwärmeanschlüsse liegen, ist dies häufig der Fall. Moderne, heimische Holzenergie wird somit eine wichtige Rolle bei der Energiewende in Deutschland spielen.