KWK

Indifferente Lage bei KWK

Freitag, 31.05.2024

Klassen (Buderus): Wir müssen bei der Betrachtung des Marktgeschehens zwischen Brennstoffzelle und BHKW unterscheiden. Die Förderung der Brennstoffzellen nach KfW 433 ist zum 31.12.2022 beendet worden. Dies hat zu einem abrupten Absatzeinbruch und unter anderem zur Insolvenz unseres Lieferanten in 2023 geführt. Auch bei den BHKW war 2023 etwas schwächer als im Durchschnitt der letzten Jahre. Mögliche Gründe dafür sind die politischen Unsicherheiten gerade in Bezug auf die Neunovellierung des GEG, Fragen bezüglich der Gasversorgung und das höhere Zinsniveau, das ebenfalls zu einer Zurückhaltung bei den Investitionen – vor allem im gewerblichen Bereich – geführt hat.

Stefan Seeliger, Geschäftsführer von Wolf Power Systems, ein Unternehmen von Wolf (Ariston Group).
Quelle: Wolf Power Systems
Stefan Seeliger, Geschäftsführer von Wolf Power Systems, ein Unternehmen von Wolf (Ariston Group).

Welche Erwartungen haben Sie für das Jahr 2024?

Fuhl (SenerTec): Zunächst sind wir froh, dass nach monatelangem Tauziehen das GEG zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wurde neben dem GEG auch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet, sodass nun endlich Planungssicherheit im Wärmemarkt herrscht und Investitionen wieder getätigt werden können. Daher sehen wir dem Jahr 2024 positiv entgegen. Denn KWK-Anlagen erfüllen auch weiterhin die Anforderungen des GEG, sei es zum einen durch Einsatz von grünen Gasen wie Biomethan, Bio-LPG oder auch Wasserstoff oder zum anderen als Hybridlösung, also eine KWK in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Zunächst ändert sich für die allermeisten neuen KWK-Anlagen, die in diesem Jahr in Betrieb gehen, nichts. Denn bis zur Vorlage der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), spätestens jedoch bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 kann man die KWK-Anlagen mit fossilen Brennstoffen wie zum Beispiel Erd- und Flüssiggas betreiben. Seit 2024 muss vor Einbau einer fossilen Heizungsanlage eine Beratung des Kunden nach §71 GEG erfolgen. Wir gehen davon aus, dass sich auch der KWK-Markt wieder erholt, denn mit dem HyperDachs – der Wärmepumpe von SenerTec – haben wir die Palette an Möglichkeiten, das GEG zu erfüllen, nochmals deutlich erweitert, sodass wir zuversichtlich nach vorne schauen können.

Viele Kunden wollen zunehmend nicht mehr abhängig von Energieversorgern sein, sondern ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen. Also vom Consumer zum Prosumer werden. Eine Alternative bietet sich mit der Installation von PV- oder PVT-Anlagen. Diese haben jedoch den Nachteil, dass nur in den „Sonnenzeiten“ genügend Strom/Wärme zur Verfügung stehen, um den Eigenbedarf zu decken. In der Nacht oder in der Heizperiode allerdings muss die fehlende Lücke anderweitig geschlossen werden. Hier bietet sich die KWK als idealer Partner an.

Seeliger (Wolf Power Systems): Wir haben für das Jahr 2024 entsprechend sehr vorsichtig und verhalten geplant. Ich befürchte, dass sich der negative Trend im Erdgasbereich fortsetzt, zumindest aber eine Besserung nicht zeitnah zu erwarten ist. Es ist leider nach wie vor nicht absehbar, wann Bewegung in die seit einem Jahr überfällige KWKG-Evaluierung kommt. Am 24. Januar 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Förderung im Rahmen des KWKG keine staatliche Beihilfe darstellt. Für die KWK-Branche ist das gesprochene Urteil eine Errungenschaft. Jetzt kann sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Förderung wegen Brüssel nicht möglich sei. Wichtig ist als nächstes, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zügig die Verhandlungen für die Verlängerung und Anpassung des Ende 2026 auslaufenden KWKG aufnimmt. Die Weiterentwicklung des KWKG dürfte mit dem neuen Spielraum erheblich einfacher werden. Wenn hier die geforderte Verlängerung bis 2030 erfolgen würde, hätten wir eine dringende Aktualisierung des KWKG. Dies würde Planungssicherheit für dringende Investitionen in die Infrastruktur bringen. Allerdings sehe ich aktuell nicht, dass die Bundesregierung diesen Prozess bis zum Sommer abgeschlossen haben wird.

Von Robert Donnerbauer
Redaktion, Heizungs-Journal Verlags-GmbH
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