„Verzichten Sie aus Klimaschutz-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses.“
Kaminofen im Fokus
Umweltbundesamt stellt Scheitholz auf den Prüfstand
Dienstag, 31.05.2022
Dieser Tipp des Umweltbundesamtes vom Februar 2022 sorgte in der Heizungsbranche für Aufsehen.
„Die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen wie Feinstaub und polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß“, informierte jüngst das UBA (Umweltbundesamt). Die daraus abgeleitete Aufforderung war eindeutig: „Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus Klimaschutz-, aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten.“
Dabei ist Holz als alternativer Brennstoff derzeit in Deutschland gefragt. Laut BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie) verzeichneten Festbrennstoff-Zentralheizkessel (also Scheitholz, Pellets und Hack-schnitzel) im Jahr 2021 eine Nachfragesteigerung von 41 Prozent auf 76.500 Stück. Insgesamt tragen in Deutschland rund 1 Mio. zentrale Holzheizungen und etwa 11,2 Mio. Einzelfeuerungsanlagen zur erneuerbaren Wärmeversorgung bei. So ließen Reaktionen aus der Heizungsbranche auf die UBA-Äußerungen nicht lange auf sich warten.
„Alle Jahre wieder versetzt das Bundesumweltamt die Republik in Schrecken und Hysterie. Dann lässt die nach-geordnete Behörde des Bundesumweltministeriums das Feinstaubmonster los“, konstatierte Helmut Bramann (Abb. 1), Hauptgeschäftsführer des ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima). „Als Vertreter des deutschen Kamin-, Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks fragt man sich angesichts einer solchen Panikattacke, warum eine Bundesbehörde Holz als die Nummer eins der nachwachsenden Rohstoffe in Deutschland und damit unverzichtbarer Faktor für die von der Politik ausgerufene Wärmewende so verteufelt.“
So weist das UBA selbst den Anteil der Holzfeuerung an den Feinstaubemissionen in Deutschland nur mit 8,2 Prozent aus. Die Einzelraumfeuerstätten – also die Kamine – machen dabei 6,5 Prozent aus. Berechtigt ein solcher Anteil wirklich dazu, a priori die Zielerreichung der Klimaneutralität im Wärmemarkt zu konterkarieren, die ohne eine energetische Biomassestrategie nicht zu realisieren ist, fragte Bramann (Abb. 2). „Und was sollen Betroffene in den Flutgebieten davon halten, die sich lange Zeit nur mit holzbetriebenen Feuerstätten gegen die Kälte dieses Winters wappnen konnten oder auch Vertreter des Katastrophenschutzes, die genau aus diesem Grund sogar allgemein empfehlen, für Notfälle einen von Strom- und Gasnetzen unabhängigen Holzofen vorzuhalten?“
Der ZVSHK ist überzeugt, dass sich der vergleichsweise geringe Anteil der Luftbelastung durch Kamine auch ohne Verbote schnell und effektiv weiter reduzieren lässt. „Der Entwicklungsfortschritt bei Feuerstätten und Filtern ermöglicht es längst, den Feinstaubausstoß durch Holzwärme massiv zu begrenzen“, betonte Bramann. Doch es mangelt an Aufklärung und Kontrolle der Betreiber selbst. „Insbesondere Verbraucher, die im Netz oder in Baumärkten kaufen, erhalten meist weder eine Fachberatung darüber, welche Feuerstätte aus energetischer Sicht für ihr Gebäude und ihre Ansprüche geeignet ist, noch werden sie in die praktische Benutzung der Feuerstätte vom Fachmann eingewiesen. Eine besonnene Beratung der Politik ist in der Regel zielführender als eine reine Panikmache“, resümierte Bramann.
„Bei der Energiewende spielt die Holzenergie eine entscheidende Rolle“, unterstrich auch der DEPV (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband). So werden in Deutschland rund zwei Drittel der eingesparten CO2-Emissionen bei der Wärmeerzeugung durch biogene Festbrennstoffe erbracht, beispielsweise mit Holz und Pellets befeuerte Zentralheizungssysteme und Kaminöfen. „Ohne moderne Holzenergie ist die von der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 geplante Reduzierung der Treibhausgase aus Gebäuden keinesfalls möglich“, bekräftigte Beate Schmidt-Menig, Vorsitzende beim DEPV (Abb. 3). „Die Forderung des Umweltbundesamtes, aus Gründen der Luftreinhaltung auf das Heizen mit Holz zu verzichten, ist nicht nur mit Blick auf die Klimaschutzbemühungen des Bundes kontraproduktiv. Sie ist auch aus emissionstechnischer Sicht undifferenziert und wird dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht“, betonte Schmidt-Menig.
Weiterführende Informationen: https://www.umweltbundesamt.de/
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