Bei Versorgungsleitungen (Trinkwasser und Heizung) ist ein Materialwechsel von Strang- auf Anschlussleitungen eine durchaus übliche Praxis: Edelstahl- oder Kupferrohr im Steigstrang, die Etagenanbindung wird in vielen Fällen mit Mehrschicht-Verbundrohren ausgeführt. Das bedeutet: Nicht brennbare und brennbare Komponenten werden innerhalb eines Rohrleitungssystems montiert. Über deren Auslegung und Anwendung gab es in jüngster Vergangenheit Unsicherheiten. Durch neue allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) gibt es jetzt jedoch Klarheit bei diesem wichtigen Brandschutz-Thema.
Klarheit beim Thema „Mischinstallation“
Dienstag, 08.02.2022
Als gängiger Begriff im Brandschutzbereich ist in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) folgende Definition zu finden: MVV TB/Anhang 7, Verwendung verschiedener Brandmeldertypen (Mischinstallation). Sollen bei der Ausführung der Feststellanlage verschiedene Brandmeldertypen gleichzeitig in einer Anlage verwendet werden können (Mischinstallation), ist dies für die entsprechenden Brandmelder nachzuweisen und in der Bauartgenehmigung anzugeben.
In der Sanitärtechnik ist der Begriff ebenfalls bereits seit mehreren Jahrzehnten belegt. Stichwort: Einhaltung der Fließregel bei Rohren und Bestandteilen aus Kupfer und Stahl. Werden verschiedene Materialien in einer Trinkwasser- oder Heizungsanlage eingesetzt, die aufgrund ihrer Bestandteile unter bestimmten Einbaubedingungen zu Korrosionsvorgängen führen können, spricht man ebenfalls von einer Mischinstallation.
Mischinstallation in der wasserführenden Gebäudetechnik
Heute meint man mit Mischinstallation immer öfter auch ein Rohrsystem, in dem Komponenten (Rohre und Verbindungsteile) verschiedener Hersteller verwendet werden. Im Brandschutz wird darunter bei der Rohrinstallation ein Materialwechsel von brennbaren und nicht brennbaren Baustoffen verstanden. Der Begriff Mischinstallation wird also in vielen unterschiedlichen Bereichen verwendet.
Der Einsatz verschiedener Materialien ist gängige Praxis bei der Rohrführung von Trinkwasseranlagen. Das ist die logische Konsequenz aus den verschiedenen Anforderungen: So ist bei Leitungen mit größeren Dimensionen im Keller nicht die Biegefähigkeit gefragt, sondern größere Befestigungsabstände für eine einfache Verlegung. Im Strangbereich hingegen ist bei heutigen Bauweisen die Längenausdehnung ein wichtiges Kriterium. Damit einhergehend ist die Biegefähigkeit der Leitungen in der Etage. Dort wird vom Leitungsmaterial entsprechende Flexibilität verlangt.
Unterschiedliche Beurteilung von Mischinstallationen bei Abwasser- und Versorgungsleitungen
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat für Deutschland in 2012 die Mischinstallation eingeführt. Die Beschreibung bezog sich im DIBt-Newsletter 02/2012 auf metallene Hauptleitungen und Anschlussleitungen aus Kunststoff. In der Anlage wurde dann der Begriff „Fallleitungen“ aufgeführt. Es wurde darüber informiert, dass ab 1. Januar 2013 für Mischinstallationen als Anwendbarkeitsnachweis für Rohrabschottungen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) zu erbringen sind. Seit Juli 2017 ist aus der abZ eine aBG geworden – die allgemeine Bauartgenehmigung.
In der Sanitärbranche hat sich diese Vorgabe seither im Bereich der Entwässerung durchgesetzt. Auf Antrag eines Herstellers wurde erstmals 2018 vom DIBt eine aBG für die Mischinstallation im Versorgungsbereich ausgestellt. In der Fachwelt hat diese aBG für Unverständnis gesorgt, denn damit wurden zwei unterschiedliche Systeme miteinander in Verbindung gebracht: In Entwässerungssystemen herrschen andere physikalische Voraussetzungen als in Versorgungssystemen. Diese sind daher auch unterschiedlich zu bewerten. Entwässerungssysteme (Abwasser) sind nach oben hin immer offene Rohrleitungssysteme, die nicht unter Druck (Wasserdruck) stehen. Alle Versorgungssysteme (Trinkwasser und Heizung) sind geschlossene Rohrleitungssysteme, die in der Regel immer mit Wasser gefüllt sind und unter Druck stehen.
Was passiert nun im Brandfall?
Abwasserleitungen: In Entwässerungssystemen – egal ob nicht brennbar (Metall) oder brennbar (Kunststoff) – entsteht im Brandfall immer ein Kamineffekt, da sich zusätzliche Öffnungen im Brandbereich bilden. Diese werden zum Beispiel durch die Zerstörung der WC- oder Waschtisch-Keramik und die damit einhergehende Öffnung der Anschlussleitungen oder durch abbrennende Anschlussleitungen aus Kunststoff erzeugt. Bei metallenen Fallleitungen erzeugt nun der Kamineffekt (bei weiterhin offenem Querschnitt) erhöhte Temperaturen in dem darüber liegenden Brandabschnitt. Diese können zu Sekundärbränden führen, wenn dem nicht mit geeigneten Maßnahmen gemäß einer aBG entgegengewirkt wird, um damit die Schutzziele erreichen zu können. Bei Fallleitungen aus Kunststoff wird der Kamineffekt durch die notwendige Rohrabschottung in der Decke (Verschluss der Öffnung) nach kürzester Zeit verhindert, sodass die Anforderungen der Prüfnormen erfüllt werden.
Weiterführende Informationen: https://www.geberit.de/planung-installation/kompetenzen/brandschutz
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