Trinkwasser- und Heizungssysteme: In Versorgungssystemen entsteht im Brandfall kein Kamineffekt und damit keine erhöhte Temperaturweiterleitung, da es sich dabei immer um geschlossene Systeme handelt. Bei der Mischinstallation kann zwar im Brandbereich die brennbare Anschlussleitung zerstört werden, sodass eine Öffnung des Rohrleitungssystems erfolgt, aber es kann dadurch kein Kamineffekt entstehen. Das Rohrsystem ist nach oben hin weiterhin geschlossen und aus der zerstörten Trinkwasserleitung wird Wasser unter Druck freigesetzt. Diese Tatsache wird in der Praxis dann eher zu einem Löscheffekt führen, keinesfalls jedoch zu einer Gefährdung der benachbarten Brandabschnitte.
Diesen Eigenschaften entsprechend werden Abwasserrohre (brennbare oder mit brennbaren Anschlüssen) als offenes Rohr am oberen Ende geprüft. Bei einem Einbau mit einer nach oben bis über das Dach verlaufenden Lüftungsleitung ist dies auch logisch. Daher wird es auch als offenes System beschrieben. Versorgungsleitungen entsprechen hingegen einem geschlossenen System und werden auch anders geprüft. Demnach sind für Entwässerungsleitungen und Versorgungsleitungen die Materialwechsel einer Mischinstallation jeweils unterschiedlich zu bewerten.
Grundsätzlich sind folgende Fragen wichtig: Können heiße Rauchgase in das Rohr eindringen oder nicht? Können diese oberhalb der abzuschottenden Decke unzulässige Temperaturen erzeugen?
Da das DIBt für die Mischinstallation nur noch aBG als Anwendbarkeitsnachweis zulässt – und um den formalen Anforderungen der Mischinstallation zu entsprechen –, wurden Prüfungen an metallenen Versorgungsleitungen mit brennbaren Anschlüssen unterhalb und oberhalb der Decke durchgeführt.
Darstellung verschiedener Varianten einer Mischinstallation
Wesentlich bei der Erstellung von Abschottungen von Versorgungsleitungen mit einer Ummantelung ist die Ausführung: Wird nur im Bereich der Deckendurchführung eine begrenzte Länge notwendig – die sogenannte Streckenisolierung, zum Beispiel 0,5 m Dämmung beidseitig – oder muss die gesamte Leitung ummantelt werden? Das mag auf den ersten Blick zwar unbedeutend erscheinen, ist es aber nicht. Wird in einer aBG zum Beispiel eine ein Meter lange Streckenisolierung gefordert, ist der Installateur nur dafür verantwortlich – inklusive Drahtumwicklung und Verschluss der Restöffnung. Muss der ganze Strang gedämmt werden, weil dies in der aBG so hinterlegt ist, hat der Installateur die Verantwortung für die gesamte Dämmung inklusive Drahtumwicklung. Das betrifft dann auch die Anschlüsse. Bei einer begrenzten Streckenisolierung im Bereich der Decke sind die oberhalb der Dämmstoffschale angeordneten Anschlüsse einfach zu montieren, da sich der Anschluss ja außerhalb der Abschottungsmaßnahme befindet. Bei einer durchgehenden Dämmung sind alle Anschlüsse entsprechend der aBG auszuführen. Mittlerweile liegen von verschiedenen Herstellern mehrere aBG für Mischinstallationen für Versorgungsleitungen vor. In der Mehrzahl entsprechen die neueren aBG den Vorgaben der bisher geltenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) dieser Hersteller. Damit wird untermauert, dass es bei der Mischinstallation Versorgung nicht zu zusätzlichen Gefahren kommen kann wie bei den Entwässerungssystemen, sondern dass es sich hauptsächlich um eine formale Anforderung für die Art der Zulassung handelt (abP versus aBG), die erfüllt werden muss.
Was beinhaltet also die neue Geberit aBG und welche Varianten deckt sie ab? Der komplette Titel lautet: Feuerwiderstandsfähige Abschottung für Rohrleitungen aus Metall mit Anschluss von Kunststoffrohren „Geberit Mischinstallation Versorgung“, aBG Nr. Z-19.53-2427.
Diese allgemeine Bauartgenehmigung gilt für die Errichtung der Abschottung „Geberit Mischinstallation Versorgung“ als Bauart zum Erhalt der Feuerwiderstandsfähigkeit von Rohrdurchführungen in feuerwiderstandsfähigen Decken. Die Abschottung besteht vorwiegend aus einer Streckenisolierung aus Mineralwolle-Rohrschalen (von 0,5 bis 1,0 m pro Seite, abhängig von der Leitungsdimension) und einem Fugenverschluss.