Auf Basis dieser aBG können Rohrabschottungen R 30, R 60, R 90 und R 120 bis zum Leitungsdurchmesser d = 108 mm erstellt werden, egal ob der Anschluss der brennbaren Leitungen innerhalb oder außerhalb der notwendigen Streckenisolierung liegt. Im Wesentlichen entsprechen die Vorgaben der neuen Geberit aBG denen des Geberit abPs für „Mapress“ Nr. P-BWU03-I 17.6.5, sodass für bisher danach ausgeführte Bauvorhaben keine Risiken existieren.
Um die geforderten Brandschutzbestimmungen zu erfüllen, muss die Rohrabschottung also, wie gehabt, gemäß der aBG umgesetzt werden und beinhaltet die erforderliche Streckenisolierung sowie den Verschluss der Restöffnung in der Decke. Für die Isolierung der darüber hinaus reichenden Abschnitte der Steigleitung oder Anschlussleitungen ist die weiterführende Dämmung frei wählbar, da sie nicht für den Brandschutz relevant ist. Die bisher bestehende Praxis hat damit auch weiterhin Bestand. Zudem werden für den Verschluss der Restöffnung in der Decke keine maximalen Grenzen vorgegeben.
Die Abschottung darf an Durchführungen von geraden, senkrecht zur Bauteiloberfläche angeordneten Rohren aus Geberit „Mapress“ C-Stahl, „Mapress“ Edelstahl und „Mapress“ Kupfer errichtet werden, die als Teil eines Trinkwasser- bzw. Heizungssystems mit Anschlussleitungen Geberit Systemrohr PB und Geberit Systemrohr ML der Geberit Systeme „PushFit“ und „FlowFit“ sowie mit dem Geberit „Mepla“ Systemrohr ML versehen sind.
Fazit
Was bisher nur vermutet werden konnte, gibt es jetzt schwarz auf weiß. Mit der neuen aBG „Geberit Mischinstallation Versorgung“ sind alle Zweifel aus dem Weg geräumt, denn die bisher geltenden abP wurden durch die neue aBG bestätigt: Der Materialwechsel bei Trinkwasser- und Heizungsleitungen ist mit der aBG gut umsetzbar, da weiterhin nur einfache Regeln beachtet werden müssen. So können auf der Baustelle Fehler vermieden werden, da der gewohnte Montageablauf nicht unterbrochen wird. Die neue aBG unterstreicht bzw. bestätigt zudem die verbreitete Fachmeinung über die unterschiedlichen Bedingungen der Rohrabschottungen für Entwässerungs- und Versorgungssysteme. Als geschlossene Systeme kommt es bei Versorgungsleitungen nicht zu einem Kamineffekt wie bei offenen Abwassersystemen. Sie stellen daher kein zusätzliches Brandschutzrisiko dar.