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Installation

Kompromisslose Schachtbelegung auch unter engsten Platzverhältnissen

Dienstag, 11.04.2017

Rohrdurchführungen
Quelle: Viega
Bei diesen Durchführungen werden die Abstandsregelungen über Kernbohrungen vorgegeben.

System A kann danach also je nach Verwendbarkeitsnachweis (abP, abZ) oder Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) auf 50, 100 oder 200 mm Abstand zu System B und C installiert werden – aber nicht zum Lüftungskanalsystem der Hersteller D oder E. Oder das Abwassersystem XYZ erlaubt mit der Brandschutzmanschette F zu benachbarten Rohrleitungssystemen einen Nullabstand – aber eben definitiv nur mit dieser einen Manschette, nicht mit der vermeintlich baugleichen des Herstellers G. Dann gelten wieder andere Abstände.

Ein weiteres Problem tritt dann in der Umsetzung auf dem Bau auf: Denn welche Systeme nach Ausschreibung und Submission tatsächlich verbaut werden, das steht häufig genug auf ­einem anderen Blatt. Architekten und TGA-Fachplaner haben zu diesem Zeitpunkt kaum noch Zugriff auf die beauftragten Systeme. Aus ihrer Zuständigkeit sind sie aber dennoch nicht entlassen, da sie aus Sicht des Auftraggebers ja nach wie vor für die spätere Funktion der Gewerke (Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen, WC-Abluft u.a.) einschließlich der Einhaltung des bestimmenden Schutzzieles "Brandschutz" ­verantwortlich zeichnen.

Sicher – und trotzdem flexibel

Baurechtlich können derartige "Mischinstallationen" möglicherweise im Nachhinein noch über die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) legalisiert ­werden. Das ist aber in aller Regel immer aufwändig und der Ausgang des Verfahrens nicht unbedingt vorhersehbar. Gefragt sind stattdessen praxisgerechte Lösungsansätze, wie Architekten und insbesondere TGA-Fachplaner vor dem Hintergrund der Systemvielfalt und ihrer spezifischen Merkmale, ohne Platzangst Schachtbelegungen unter der alles bestimmenden Prämisse des vorbeugenden baulichen Brandschutzes qualifiziert planen können.

Eine eng systemgebundene Ausschreibung dürfte dabei nicht erfolgversprechend sein. Die öffentliche Hand beispielsweise verlangt produktneutrale Ausschreibungen (oder gleichwertig) – und damit ändert sich für den Fachplaner an der Problematik nichts. Hinzu kommt die Frage der Verfügbarkeit (und Akzeptanz) einzelner Systeme vor Ort. Und spätestens bei der ergänzenden Belegung eines Schachtes durch einen Brandschutzabschnitt beginnt die platzsparende Feinabstimmung ohnehin wieder von vorn.

Der erfolgversprechendste Lösungsansatz über die gesamte Wertschöpfungs- und Nutzungskette aus Architekt, Fachplaner, Fachhandwerker und Betreiber der Immobilie hinweg sind aktuell daher die auf Nullabstand geprüften Systeme, die möglichst viele individuell kombinierbare Variationsmöglichkeiten aus Rohrleitungssystemen und Brandschutzabschottungen auch gegenüber Fremdsystemen bieten. Hier hat der Inhaber des Brandschutzverwendbarkeitsnachweises ein sehr breites Spektrum an Bausystemen gängiger Anbieter durchlaufen.

Der Hersteller der Bauart Rohrabschottung bestätigt mit seiner Übereinstimmungserklärung die Verwendbarkeit und den Einsatz dieser Bauprodukte im beschriebenen Sinne, hier also: im Nullabstand.

Titelblatt der Broschüre
Quelle: Viega
Systemanbieter Viega dokumentiert in einer Broschüre die Installationssituationen, die über die Übereinstimmungserklärungen des Herstellers auf Nullabstand realisierbar sind.

Die Dokumentation zur normgerechten Ausführung der Brandschutzdurchführungen wird dadurch ebenfalls erleichtert. Zusätzliche Aufwendungen, wie Gutachten als Basis für eine Zustimmung im Einzelfall, sind nicht mehr notwendig. Insgesamt wird so deutlich mehr Prozesssicherheit in der Umsetzung der Planungen gewährleistet.

Fazit

TGA-Fachplaner stehen vor einem ständigen Zielkonflikt: Bei der Belegung von Schächten müssen sie immer mehr In­stallationen rund um das große Thema "Wohnkomfort" (z.B. Trinkwarmwasserversor-gung, Klimatisierung oder Gebäudeautomation) mit umfangreichen Vorgaben zum Brandschutz berücksichtigen – ohne dafür mehr Platz beanspruchen zu können. Denn ein größerer Schacht würde automatisch die zu vermarktende Netto-Wohnfläche verringern, wäre also unwirtschaftlich.

Eine praxisgerechte Lösung sind auf Nullabstand geprüfte Systeme, die nahezu beliebig miteinander kombiniert werden können. Diese Systeme bieten ein Maximum an Planungsflexibilität bei gleichzeitiger Planungssicherheit durch die Übereinstimmungserklärung des Herstellers – und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen an offene Ausschreibungen, also beispielsweise denen der öffentlichen Hand.

Weiterführende Informationen: https://www.viega.de

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