Vermehrt kommen Kühlanlagen zum Einsatz.
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Kühlwasseraufbereitung immer bedeutender
Dienstag, 06.09.2022
Diese sind vor allem in modernen Nichtwohngebäuden sowie industriell genutzten Liegenschaften nicht mehr wegzudenken und auch im Wohnungsbau spielt die Kühlung eine immer wichtigere Rolle. Diese neuen Anforderungen resultieren in komplexen Anlagenkomponenten und einer Vielzahl unterschiedlicher Werkstoffe. Durch Mischinstallationen, Verunreinigungen aufgrund einer unzureichenden Aufbereitung des Füll- bzw. Ergänzungs- und Umlaufwassers sowie mangelhafte Druckhaltung und Entgasung kann es zu Betriebsstörungen, Effizienzverlusten und entsprechenden Instandsetzungsarbeiten an Kalt- und Kühlwasserkreisläufen kommen. Deshalb wurde die BTGA-Regel 3.003 geschaffen, die aber oftmals noch nicht die notwendige Beachtung findet.
Kühlanlagen, zum Beispiel Kaltwassersätze, senken die Temperatur des Betriebsmediums Wasser, um Räume, große Hallen oder technische Prozesse mit Kälte zu versorgen. Ein wasserführender Kühlkreislauf funktioniert dabei grundsätzlich wie ein Heizkreislauf: Die Umwälzpumpe schickt kaltes Wasser durch Rohrleitungen zu verschiedenen Wärmeübertragern. Diese nehmen thermische Energie aus Räumen oder von Prozessen auf. Während sich Prozess-Wärmeübertrager in die technischen Geräte integrieren lassen, kann Kühlwasser aber auch durch Kühldecken oder Wärmeübertrager von Lüftungsanlagen strömen.
Besondere Anforderungen bezüglich der Beschaffenheit und Sauberkeit von Prozesswasser schützen das System auch in diesem Zusammenhang vor Korrosion und Ablagerungen. Die Anforderungen definiert die BTGA-Regel 3.003 („Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe - Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“). Die Regel beschreibt probate Lösungen, um Korrosionsschäden zu verhindern. Die BTGA-Regel bietet somit Hilfestellungen für Betreiber, Planer und Anlagenbauer – sie vereinheitlicht verschiedene Richtlinien und Normen und ergänzt diese. Das gilt besonders für die vorgegebenen Maximal- und Minimal-Werte für Inhaltsstoffe und physikalische Parameter des Wassers.
Für eine Inbetriebnahme muss das Füllwasser vorher wasserchemisch analysiert und die Ergebnisse dokumentiert werden. Einen weiteren Schutz bietet die Kontrolle des resultierenden Umlaufwassers nach der Befüllung und vor der Abnahme der Anlage. Alle geforderten Richtwerte (etwa pH-Wert-Bereiche, maximale Gesamthärte und Leitfähigkeit) führt diese Technische Regel tabellarisch auf. Eine salzarme Fahrweise sei aus korrosionstechnischer Sicht zu empfehlen.
Der Betreiber einer Kühlanlage muss:
• den bestimmungsgemäßen Betrieb, • die Instandhaltung, um die Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten, und • das Wahrnehmen der Verkehrssicherungspflichten sicherstellen.
Die Kontrolle der Umlaufwasserqualität muss spätestens 48 Stunden nach der Befüllung erfolgen. Hier gilt es, mindestens die elektrische Leitfähigkeit und Gesamthärte zu messen. Drei Monate nach der Inbetriebnahme ist dann eine vollständige Analyse des Umlaufwassers durchzuführen und zu dokumentieren.
Weiterführende Informationen: https://www.uws-technologie.de/
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