KWK

KWK bei der Heizung im Sinkflug

Brennstoffzellenheizgeräte und Blockheizkraftwerke auf der ISH 2023 rar gesät

Mittwoch, 30.08.2023

Nichts ist mehr, wie es einmal war.

Quelle: AdobeStock

Auf der ISH 2023 waren Brennstoffzellenheizgeräte oder motorbetriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) bei den Ausstellern quasi kaum noch vorhanden. Von der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), dem einstigen Hoffnungsträger für die effiziente Hausenergieversorgung, war in diesem Jahr keine Rede mehr.

Auf der ISH Mitte März 2023 in Frankfurt (Main) wurde im Heizungsbereich alles auf den Kopf gestellt. Doch es lag nicht mehr an der Corona-Pandemie, die nach rund drei Jahren quasi als beendet erklärt wurde. Auch die Auswirkungen des über ein Jahr andauernden russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und den damit aufgeworfenen Fragen nach der Sicherheit der Energieversorgung standen nicht mehr im Fokus. Vielmehr konnte man den Eindruck gewinnen, dass es bei der Frage nach der Zukunft der Wärmewende im Gebäudesektor nur mehr um die Erfüllung der forcierten politischen Vorgaben in puncto Dekarbonisierung und Einsatz regenerativer Energien ging. So schien denn auch bei den Ausstellern im Heizungsbereich überwiegend alles auf nur noch eine Lösung hinauszulaufen – der politisch gewünschten, elektrischen Wärmpumpe.

So fand beispielsweise effiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Brennstoffzellenheizgeräten oder mit motorbetriebenen Blockheizkraftwerken (BHKW) quasi kaum noch statt. Einige Hersteller waren gar nicht erst zur Messe gekommen, andere hatten ihre Produktlösungen im Bereich KWK erst gar nicht mit auf die Messe gebracht. Man wolle nicht von den – von der Politik ja auch gewünschten – elektrischen Wärmepumpen ablenken, war vielfach als Argument zu hören. Vielleicht spielte auch die durch die veränderte Förderpolitik geschaffene neue Marktsituation bei den Brennstoffzellenheizgeräten eine Rolle.

Schon im vergangenen Jahr zeichnete sich eine Eintrübung im KWK-Markt ab. Die Situation auf den Energiemärkten, besonders die Unsicherheit bezüglich der Versorgungssicherheit und der Preisentwicklung, bescherte den Anlagen mit KWK nach Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) einen deutlichen Dämpfer. So fanden sich 2022 nur noch für insgesamt 6.000 Brennstoffzellenheizgeräte und Verbrennungsmotoren mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW Käufer (Abb. 1).

Nach Information des BDH fanden sich 2022 nur noch für insgesamt 6.000 Brennstoffzellenheizgeräte und Verbrennungsmotoren mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW Käufer.
Quelle: BDH
Nach Information des BDH fanden sich 2022 nur noch für insgesamt 6.000 Brennstoffzellenheizgeräte und Verbrennungsmotoren mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW Käufer.

Während die für das Gewerbe und die Industrie aus Effizienzgründen interessanten Blockheizkraftwerke dabei mit einem Absatz von etwa 4.000 Stück noch einigermaßen ungeschoren davonkamen, waren die mit einer elektrischen Leistung um ein Kilowatt für das Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser interessanten Brennstoffzellenheizgeräte von dem Nachfragerückgang besonders betroffen: nur noch rund 2.000 Anlagen wurden verkauft. Und dies trotz im Jahr 2022 noch ungemein attraktiver Förderbedingungen: So erhielten im Rahmen des Programms 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise Brennstoffzellenheizgeräte mit 0,75 kW elektrischer Leistung einen Investitionszuschuss von 11.200 Euro und Brennstoffzellenheizgeräte mit 1,5 kW elektrischer Leistung erhielten gar 15.050 Euro.

Noch offen ist, wie sich die Situation in diesem Jahr angesichts der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit Fokus auf den Klimaschutz und die schnellstmögliche Dekarbonisierung des Wärmebereichs entwickelt. Anfang dieses Jahres wies der BDH darauf hin, dass Brennstoffzellenheizungen seit dem 1. Januar 2023 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Das gravierende dabei: Ab sofort werden nur noch Anlagen gefördert, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, und zwar mit bis zu 35 Prozent der Investitionskosten.

Wie der BDH betonte, kann als Alternative zur BEG unabhängig vom verwendeten Energieträger ebenfalls seit dem 1. Januar 2023 über die Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten genutzt werden. „Brennstoffzellen-Systeme für die Gebäudeenergie sind eine Kerntechnologie für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft“, bekräftigte Dieter Kehren, Leiter der Fachabteilung KWK im BDH. „Sie erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, sind innovativ und hocheffizient. Damit ermöglichen sie die Sektorenkopplung im Gebäude und vereinbaren die saisonal geprägte Wärmeerzeugung systemdienlich mit dem Stromsystem.“

Von Robert Donnerbauer
Redaktion, Heizungs-Journal Verlags-GmbH
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