Das KWKG 2016 habe schon auf den weiteren Weg gewiesen, erläuterte Mühl. So würden Wärmespeicher sowie die CO2-arme gasbasierte Stromerzeugung gefördert. "Flexible Ausgleichstechnologien werden immer wichtiger." Wir stünden mitten in einem Transformationsprozess, bei dem man künftig flexible KWK stärker an der Schnittstelle zwischen Strom- und Wärmemarkt sehen wird. Mühl bat um Verständnis für die relativ kurze Reaktionsfrist zum KWK-Änderungsgesetz. "Wir nehmen Ihre Stellungnahme gerne entgegen."
Mit Blick nach Brüssel bemerkte Mühl, dass man leidvoll erfahren habe, dass die EU-Kommission intensiver bei der Energiepolitik der einzelnen Länder mitsprechen möchte. Das Beihilfeverfahren werde mehr und mehr zum Vehikel, um über die Hintertür einzugreifen in dem, was national passiert. "Das finden wir eigentlich nicht so glücklich."
Leider habe die Beihilfegenehmigung der EU-Kommission im September noch nicht vorgelegen. "Wir haben die grundsätzliche Verständigung", informierte Mühl. Jetzt gehe es nur noch um Formalien. Das für KWK-Förderanträge zuständige BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stehe Gewehr bei Fuß. "Ich sehe, dass es für Sie eine missliche Lage war bzw. ist, dass es da im Augenblick zu einem kleinen Stillstand gekommen ist."
"Bei diesem Chaos von einem Gesamtsystem zu sprechen, finde ich wirklich dreist", bemerkte Prof. Dr. Martin Maslaton, Vizepräsident des B.KWK, in der anschließenden Diskussion. Allein im Energierecht hätten wir, ohne irgendwelche Planungsvorschriften, 10.000 Paragraphen. Es gäbe 18 Anlagenbegriffe und 30-mal den Begriff räumliche Nähe. "Das ist ein Chaos, sicherlich kein System."
Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK, kam in seiner Grundsatzrede nicht umhin, auf die Auswirkungen in der Branche durch die beihilferechtliche Prüfung des KWKG durch die EU-Kommission und den bis dato immer noch fehlenden verbindlichen Bescheid aus Brüssel einzugehen.
"Investitionen fielen aus, Hersteller und KWK-Anlagenbetreiber waren völlig verunsichert. Die KWK-Branche wurde gelähmt." So war noch immer offen, ob die bekannten Fördersätze Bestand haben werden oder nicht. Dem BAFA waren die Hände gebunden, was die Zulassung neuer KWK-Anlagen betrifft. Es konnten auch keine Vorbescheide erteilt werden. "Erst wenn die Notifizierung durch die EU-Kommission abgeschlossen ist, können diese erstellt werden", so Müller-Urlaub. "Die KWK-Branche wurde durch die Verzögerung seitens Brüssel nahezu lahmgelegt."
Der B.KWK-Präsident kritisierte zudem, dass das KWKG 2016 an sich einen geringeren Ausbau von KWK vorsieht, als zunächst angenommen. Das Ziel eines KWK-Anteils von ursprünglich 25 Prozent wurde nach unten korrigiert. Nunmehr soll eine Nettostrommenge von 110 TWh/a bis zum Jahr 2020 und von 120 TWh/a bis 2025 in KWK-Anlagen erzeugt werden, was etwa 21 Prozent entspricht. Somit sei von einer verlangsamten Weiterentwicklung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auszugehen. "Wir hätten uns einen schnelleren Ausbau der KWK gewünscht."
Auch bei dem im Sommer beschlossenen Strommarktgesetz habe sich der Verband durch eine Stellungnahme in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Doch konnte der Wegfall des Schutzes von Haushaltkunden von kleinen KWK-Anlagen (bis 50 kWel) durch Einbeziehung in die Grundversorgungspflicht nicht verhindert werden. Müller-Urlaub: "Nach unserer Meinung führt dies unweigerlich dazu, dass sich Betreiber von Kleinstanlagen rechtlich wieder in der Grauzone befinden und von den Konditionen der Energieversorger für den Zusatz- und Reservestrom abhängig sind."
Neben dem KWKG und dem Strommarktgesetz hat den Verband in diesem Jahr auch die Novelle des EEG 2017 bewegt. Auch hier habe man vor dem Bundestagsbeschluss auf einen erheblichen Nachbesserungsbedarf hingewiesen. Doch sei der Gesetzgeber den wesentlichen Forderungen des B.KWK und anderer Verbände nicht gefolgt. "Insbesondere die Mieterstromregelung sorgte bei uns für einen Aufschrei", berichtete Müller-Urlaub. "Wieso werden nur Mieterstrommodelle mit PV-Anlagen bedacht? Was ist mit Mieterstrommodellen mit KWK?"