Lüftung

Luft nach Verbrauch abrechnen

Freitag, 17.03.2023

Die Abrechnung erfolgt nach der VDI-Richtlinie 2077-4 „Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung – RLT-Anlagen“. In dieser wird der Luftenergiezähler zum Stand der Technik erhoben sowie die anzuwendende Abrechnungsformel für die Nebenkostenabrechnung genannt.

Die Abrechnung der Klimaluft-Kosten erfolgt nach VDI 2077-4. Dabei werden für jede der neun Zonen im Einkaufszentrum je drei Verbrauchswerte erfasst, hier orange hinterlegt. Die Tabelle zeigt die Systematik der Abrechnung.
Quelle: Luftmeister GmbH
Die Abrechnung der Klimaluft-Kosten erfolgt nach VDI 2077-4. Dabei werden für jede der neun Zonen im Einkaufszentrum je drei Verbrauchswerte erfasst, hier orange hinterlegt. Die Tabelle zeigt die Systematik der Abrechnung.

Konkreter Projektablauf

In enger Zusammenarbeit mit Luftmeister plante der Projektleiter des Planungs-büros dp-mainz, Christopher Nikoley, den Umbau der Luftleitungen. Diese mussten teils angepasst werden, da die Energiezähler in eine gerade Leitung mit insgesamt vier Durchmesser-Längen einzubauen sind. Im Werk von Luftmeister wurden die neun Messstrecken gefertigt, ebenso die neun Zähler. Anschließend wurden die Messstrecken jeweils gemeinsam mit dem Luftenergiezähler kalibriert. Diese Messeinrichtung wurde dann in jeder der neun Verbrauchszonen (jeweils in der Zuluftleitung) installiert. Um den Mieter in seinem Verkaufsgeschäft nur minimal zu beeinträchtigen, erfolgte dies in mehreren Nachtschichten.

Mittels einer speziellen Durchfluss-Sensorik wird der Volumenstrom in einem Strömungsbereich von 0,7 bis mehr als 10 m/s präzise erfasst. Dies gilt auch bei kurzen Einlaufstrecken von nur dreifachem Durchmesser hinter beliebigen Vorstörungen. Zudem werden in Außenluft und Zuluft jeweils „Enthalpiefühler“ angebracht, die für jeden Zeitpunkt ermitteln, welchen Wärmeinhalt die „kostenlose“ Außenluft und die teuer aufbereitete Zuluft aufweisen.

Die thermische Leistung wird dann aus der Multiplikation von Massenstrom und Enthalpiedifferenz gebildet. Die patentgeschützte Besonderheit: Der Luftenergiezähler ist in der Lage, Wärme- und Kältelieferung zu unterscheiden und getrennt zu erfassen (Einheit: kWhthermisch). Als dritter Verbrauchszähler dient die Summe des Volumenstroms, der sogenannte Luftzähler (Einheit: m3).

Die Zählerwerte, aber auch die kontinuierlichen Volumenstrom-, Temperatur- und Feuchtewerte werden über Meter-Bus (M-Bus) oder das Modbus-Kommunikationsprotokoll (Modbus-RTU) ausgelesen und zu einem entsprechenden Master übertragen. Dieser leitet die Werte automatisiert an die örtliche Gebäudeleittechnik oder alternativ an die „Luftmeister-Cloud“ weiter, sodass der Eigentümer die erforderlichen Abrechnungs-Parameter über eine monatliche E-Mail erhält.

Jens Amberg, Geschäftsführer Luftmeister GmbH

Weiterführende Informationen: https://www.luftmeister.de/

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