Schritt 3: Regelung und Regelungsverhalten beachten
Zur Auswahl der Regelung ist zu klären:
Ist ein Rücklauftemperaturbegrenzer vorgeschrieben? Sind alle notwendigen Einbaumöglichkeiten am ausgewählten Speicher vorhanden?
So reduziert ein Rücklauftemperaturbegrenzer in der Regel die Übertragungsleistung, wodurch wiederum ein größeres Speichervolumen erforderlich werden kann. In einem Heizsystem mit Frischwasserstation müssen im Betrieb zwei Temperaturen geregelt werden: die Warmwasserauslauf- und die Pufferspeichertemperatur. Die Warmwasserauslauftemperatur muss auch bei stark schwankenden Zapfmengen konstant geregelt werden – das wird über eine Drehzahlregelung der Pumpe erreicht. Die Regelung der Pufferspeicherbeheizung lässt sich wie beim Speichersystem oder über eine Laderegelung – ähnlich wie beim Speicherladesystem – mit Ein- und Ausschaltfühler umsetzen.
Schritt 4: Verfahren zur Auslegung festlegen
Es gibt mehrere Normen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die bei der Auslegung einer Frischwasserstation hilfreich sein können:
- DIN 4708 „Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Begriffe und Berechnungsgrundlagen“: Die Norm unterstützt bei der Auslegung eines Speichers oder Speicherladesystems für gemischt belegte Wohngebäude. Dazu wird eine Bedarfskennzahl N ermittelt.
- DIN EN 12831-3:2017-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast – Teil 3: Trinkwassererwärmungsanlagen, Heizlast und Bedarfsbestimmung“: Die europäische Norm beschreibt ein Verfahren zur Berechnung der Leistung und des Speichervolumens von Anlagen zur Trinkwassererwärmung. Das Verfahren ist aufwendiger als in der DIN 4708, kann aber genauere Ergebnisse liefern.
- DIN 1988-300 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser; Technische Regel des DVGW“: Über die DIN 1988-300 kann der Rohrdurchmesser berechnet werden. Aus der Summe der Einzeldurchflüsse der Warmwasserzapfstellen (Summendurchfluss) wird ein Spitzenvolumenstrom (Spitzendurchfluss) ermittelt. Die Norm eignet sich deshalb auch, um eine Frischwasserstation auszulegen. Die Umrechnung erfolgt über Faktoren in Abhängigkeit des Gebäudetyps. Es sind mehrere Gebäudetypen aufgeführt, vom Wohnhaus bis zum Seniorenheim. In Wohngebäuden ergeben sich gewöhnlich höhere Spitzenvolumenströme als bei der Auslegung nach DIN 4708.
- DIN 18032 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung“: In diesen Grundsätzen für die Planung und den Bau von Sporthallen sind auch Empfehlungen für die Auslegung der Warmwasserversorgung enthalten.
- VDI 6002 Blatt 1 und 2 „Solare Trinkwassererwärmung – Allgemeine Grundlagen – Systemtechnik und Anwendung im Wohnungsbau“: Die VDI 6002 wurde für die Auslegung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erarbeitet. Behandelt werden schwerpunktmäßig Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung für Mehrfamilienhäuser mit Kollektorflächen von mehr als 20 Quadratmetern. Die Aussagen und Ergebnisse sind in vielen Fällen übertragbar auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Blatt 2 legt den Fokus auf den Nichtwohnungsbau, beispielsweise auf Studentenwohnheime, Krankenhäuser und Campingplätze.
Schritt 5: Auslegung – am Beispiel der Bedarfskennzahl N nach DIN 4708
Die Auslegung einer Frischwasserstation ist abhängig vom Spitzenvolumenstrom. Wenn gemessene Werte vorliegen, sollten Planer und planende Fachhandwerker diese verwenden. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern lässt sich die Norm DIN 4708 „Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Begriffe und Be-rechnungsgrundlagen“ anwenden. Sie unterstützt bei der Auslegung eines Speichers oder Speicherlaidesystems für gemischt belegte Wohngebäude.