Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der aktuellen Förderkulisse ist der Weg für klimafreundliches Heizen geebnet. Gleichwohl werden noch immer deutlich mehr Gasheizungen als Wärmepumpen verkauft – ein äußerst riskantes Vorgehen, denn der Klimaschutz und die prognostizierte Gaspreisentwicklung sprechen eindeutig für die elektrische Wärmepumpe.
Wärmepumpe statt Gasheizung
Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit sprechen für strombasiertes Heizen
Mittwoch, 09.10.2024
Wärmepumpen werden Gasheizungen ablösen – das schien im vergangenen Jahr in der öffentlichen Debatte längst klar. Doch das monatelange Ringen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die lange unklare Fördersituation haben viele Verbraucher verunsichert und führten zu einem unerwarteten Stimmungsumschwung: Der Absatz von Wärmepumpen ist seit Herbst 2023 deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig wurden weiterhin erheblich mehr Gasheizungen als Wärmepumpen verkauft:
Allein im ersten Quartal 2024 waren es fast dreimal so viele. Entscheiden sich Verbraucher für eine neue Gasheizung, sind Heizungsinstallateure seit Jahresbeginn gemäß GEG jedoch dazu verpflichtet, ihre Kunden nachweislich über die voraussichtlich zunehmende Unwirtschaftlichkeit von Gasheizungen aufzuklären. Denn sowohl die steigende CO2-Bepreisung als auch gesetzlich vorgeschriebene Grüne-Brennstoff-Quoten werden künftig zum Kostenrisiko für Verbraucher. Können SHK-Fachhandwerker es vor diesem Hintergrund überhaupt noch verantworten, den Einbau einer Gasheizung zu empfehlen? Die Antwort kann nur lauten: nein.
Deutliche CO2-Einsparungen mit Wärmepumpe
Mit Blick auf die Klimaschutzziele ist die Sachlage eindeutig, lässt sich doch der Einbau einer Gasheizung nicht mehr rechtfertigen. Zwar ist die CO2-Bilanz einer neuen Gasheizung wahrscheinlich etwas weniger schlecht als die des Vorgängermodells, allerdings wird für 15 bis 20 weitere Jahre mit fossilen Brennstoffen geheizt. Das Vorhaben der Europäischen Union, den Gebäudebestand bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu stellen, wird dadurch immer weiter erschwert. Auch die Umstellung der Gasheizung auf Biogas ist unter ökologischen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten: Biogas wird aus Energiepflanzen wie Mais gewonnen, deren großflächiger Anbau und Umwandlung zu Brenn- und Kraftstoffen in der Regel große Mengen Treibhausgase freisetzt.
Vor diesem Hintergrund sollten Fachhandwerker ihren Kunden also dringend von einer neuen Gasheizung abraten. Wärmepumpen sind eindeutig die nachhaltigere Lösung: Da sie den Großteil der Wärme aus Umweltenergie erzeugt, fällt ihre CO2-Bilanz besser aus als die jeder Gasheizung. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, die den Wärmepumpeneinsatz im Bestand untersucht, sparen Wärmepumpen, die mit Strom aus dem deutschen Stromnetz betrieben werden, gegenüber Gasheizungen zwischen 44 und 58 Prozent CO2-Emissionen ein. Täglich und erst recht perspektivisch verbessert sich die Klimabilanz jeder Wärmepumpe zudem, da durch den stetigen Ausbau von Erneuerbaren Energien der CO2-Emissionsanteil am Strom aus dem deutschen Strommix weiter sinkt. Im Idealfall werden Wärmepumpen ohnehin mit einer Kombination aus eigenem Photovoltaik- und zugekauftem Ökostrom betrieben, sodass sie so gut wie gar keine CO2-Emissionen verursachen.
Wärmepumpen-Förderung reduziert Anschaffungskosten
Doch nicht nur unter Klimaschutzaspekten, auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sind Wärmepumpen die bessere Wahl. Geht man zunächst von den reinen Anschaffungskosten aus, sind sie zwar teurer als Gasheizungen – dafür greift der Staat Verbrauchern mit einer hohen Förderung unter die Arme: Grundsätzlich übernimmt die KfW bei jeder Wärmepumpe, die im Zuge einer Heizungssanierung eingebaut wird, 30 Prozent der Kosten. Dienen Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder wird im Kältemittelkreislauf des Wärmepumpensystems ein natürliches Kältemittel, wie Propan, eingesetzt, kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent hinzu. Allein mit der Wärmepumpe lässt sich somit maximal ein Fördersatz von 35 Prozent erzielen. Zusätzlich werden 20 Prozent der Kosten übernommen, wenn es sich bei der alten, funktionstüchtigen Anlage um eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung handelt – oder um eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.
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