Ein Informationspaket rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Mitsubishi Electric nun seinen Partnern.
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Rundum-Infopaket und Produktportfolio zur BEG für Fachhandwerker und Fachplaner
Sonntag, 28.11.2021
In Broschüren und auf einer Webseite erfahren Interessenten alles zu den Möglichkeiten der Förderung umweltschonender Heiz- und Kältetechnik in Einzel- sowie systematischen Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Was muss bei der Beantragung der Förderung unbedingt beachtet werden? Wer kann von den umfangreichen Zuschüssen profitieren? Was ist ein iSFP? Unter welchen Rahmenbedingungen werden auch Großanlagen wie beispielsweise Kaltwassersätze gefördert? Antworten darauf und alle weiteren relevanten Fakten rund um die BEG bieten die strukturierten Informationsunterlagen des Ratinger Unternehmens.
Welche Produkte von Mitsubishi Electric die Bedingungen der BEG erfüllen, lässt sich recht einfach darstellen: In den Bereichen Klima, Wärme, Kaltwasser und Lüftung ist nahezu das gesamte Produktprogramm förderfähig. „Wir können BEG-fähige, frei skalierbare Lösungskonzepte für die Wärmeversorgung von 4 bis rund 2.800 kW bieten. Das ist einmalig in der Branche“, so Dror Peled, General Manager Marketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems. „In der Komfortkühlung umfasst das Produktspektrum ebenfalls Anlagen von wenigen kW bis hin zu über 4,5 Megawatt Leistung. Die BEG ist für unsere Partner keine Herausforderung, sondern eine optimale Untermauerung der gemeinsamen Geräte- und Anlagenphilosophie.“
Die BEG ist in drei Teilprogrammen aufgebaut und deckt damit das gesamte Spektrum im Neubau und Bestand ab: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Die BEG EM ist ausschließlich für den Bestand vorgesehen. BEG WG und BEG NWG betreffen sowohl den Neubau als auch den Bestand. Die Förderung an sich kann entweder in einer Zuschuss- oder einer Kreditvariante mit Tilgungszuschuss ausgewählt werden. Alle geförderten Maßnahmen müssen zweckentsprechend mindestens zehn Jahre lange genutzt werden. Das kann der Gesetzgeber auch vor Ort prüfen.
„Gerade bei größeren Projekten sowohl im Gewerbe-, als auch Büro- oder Ladenbau und in der Wohnungswirtschaft kann es in puncto BEG-Förderung schnell um viele Millionen Euro gehen, die eine ganz andere Kalkulation des jeweiligen Objektes erlauben“, so Peled dazu. „Damit in der Planung keine Fehler passieren und die maximale Förder- bzw. Kreditsumme erreicht werden kann, bieten wir mit unseren Informationen genau das benötigte Wissen als wichtige Entscheidungsgrundlage.“
Weiterführende Informationen: https://www.mitsubishi-les.com/