Analoge Zeitwirtschaft
Eine analoge Zeitwirtschaft sieht in der Praxis meist so oder so ähnlich aus:
▪ Die Stunden werden von den gewerblichen Mitarbeitern auf Arbeitsberichten (einer je Auftrag bzw. Projekt) erfasst. ▪ Die Stunden dieser Berichte werden meist in Tages- oder Wochenzettel übertragen. Hier werden auch die Stun-den erfasst, für die es keine Arbeitsberichte gibt, wie zum Beispiel Lagerstunden oder Fahrzeugpflege. ▪ Die Stunden aus diesen Berichten werden ohne Bezug zu Baustellen als Vorbereitung der Lohnabrechnung in Tabellen (Papier oder „Excel“-Tabellen) übertragen. ▪ Für die Abrechnung werden die Stunden entweder in die Rechnung übertragen oder in eine Baustellentabelle eingetragen. ▪ Für Pauschalaufträge werden die Arbeitsberichte häufig auch nur in der Baustellenmappe gesammelt und später aufaddiert.
Daraus ergeben sich in der Regel folgende Nachteile in der Praxis:
▪ Zeiten für die oben genannten Aufgaben werden an unterschiedlichen Stellen getrennt erfasst. Damit kommt es zwangsläufig zu Doppelarbeiten. ▪ Eine Querprüfung der Stunden findet oftmals nicht statt, zum Beispiel ob die Stunden auf der Rechnung mit den Stunden auf dem Wochenbericht übereinstimmen. ▪ Wichtige Auswertungen (Verhältnis produktiv/unproduktiv, Reklamation, Überstunden, Krankstunden etc.) sind meist nur mit hohem Aufwand erstellbar. ▪ Zeitkonten werden aufgrund des hohen Aufwandes häufig nicht genutzt. ▪ Eine begleitende Baustellenüberwachung oder Nachkalkulation fordert meist einigen Zusatzaufwand. ▪ Entscheidende Fragen lassen sich nicht auf Knopfdruck beantworten, meist müssen die Daten dafür mühsam zusätzlich erhoben werden:
– Wie viele produktive Stunden pro Jahr erwirtschaftet das Unternehmen? – Sind die Wartungspauschalen kostendeckend? – Wie viele Stunden wurden für einen Auftraggeber gearbeitet?
Digitale Zeitwirtschaft
Grundsätzlich arbeitet auch eine digitale Zeitwirtschaft mit Arbeitsberichten in Papier. Sie bietet allerdings die Möglichkeit,
▪ alle Daten (Mitarbeiter, Datum, Dauer, Baustelle, Stundenart, Zuschläge und Zulagen) ▪ an einer Stelle ▪ in einem Arbeitsgang („einmal anfassen“) ▪ zur Erfüllung aller Aufgaben
zu erfassen.
Damit stehen für sämtliche Aufgaben (Lohnabrechnung, Abrechnung, Begleit- und Nachkalkulation sowie Überwachung der Produktivität) alle benötigten Werte ohne weitere Erfassung zur Verfügung.
Daraus ergeben sich in der Regel folgende Vorteile in der Praxis:
▪ Wie erwähnt, stehen die einmal erfassten Zeiten überall, wo sie benötigt werden, zur Verfügung. ▪ Die Zuordnung der Zeiten zum Auftrag/Projekt ermöglicht ein einfaches Controlling (begleitende Baustellenüberwachung und Nachkalkulation) ohne zusätzliche Arbeit. ▪ Beim Schreiben von Rechnungen erscheinen die gebuchten Zeiten idealerweise automatisch ohne weiteres Zutun an der richtigen Stelle. Korrekturen sollten natürlich möglich sein. ▪ Die Zeiten können in geeigneter Form an die Lohnabrechnung übergeben werden. ▪ Ein Zeitkonto kann mit geringem Aufwand mitgeführt werden. ▪ Zur Überprüfung der eigenen Stunden können für die gewerblichen Mitarbeiter Stundenübersichten erstellt und per E-Mail verschickt werden. ▪ Eine mobile Datenerfassung per App ermöglicht die Datenerfassung bereits auf der Baustelle. Das erspart im Büro die Übertragung vom Papier ins Digitale. Vor der Weiterverarbeitung empfiehlt sich ein Prüfverfahren zur Freigabe. Dafür ist der Zugriff etwa auf Arbeitsberichte und Fotos hilfreich. Bei Einsatz von nicht in die Branchensoftware integrierten Lösungen müssen zusätzliche Daten, beispielsweise die Baustelle, manuell erfasst werden. Das birgt die Gefahr von Tippfehlern.
Was bringt die Arbeit mit Stundenarten?
Mögliche Stundenarten sind beispielsweise Produktivstunden, Reklamationsstunden, Lagerstunden und Schulungs-stunden. Ordnen SHK-Fachbetriebe den gebuchten Zeiten Stundenarten zu, können diese damit die erfassten Zeiten tiefergehend auswerten. Sie erhalten dann auf Knopfdruck hilfreiche Aussagen für ihr Unternehmen. Wird mit Stundenarten gearbeitet, müssen diese mit den Lohnarten der Lohnabrechnung verknüpft sein. So bekommt der Mitarbeiter für Produktivstunden und Reklamationsstunden den gleichen Lohn, somit gehören beide zur gleichen Lohnart. Das wird einmalig mit dem Lohnbüro abgestimmt und festgelegt.
Ausblick: Systematische Zeiterfassung wird Pflicht
Der Umgang mit den Stunden erhält zusätzliche Relevanz, seit der Europäische Gerichtshof am 14. Mai 2019 die systematische Zeiterfassung beschlossen hat und Betriebe nun alles, was Mitarbeiter an Arbeitszeit leisten, dokumentieren müssen. Davor galt diese Pflicht nur für Überstunden. Dieses EU-Urteil wurde bislang noch nicht in deutsches Recht überführt. Damit wird die Einhaltung der Regelung auch noch nicht überprüft. Dennoch sollten verantwortungsvolle SHK-Fachbetriebe schon jetzt für eine systematische Zeiterfassung sorgen. Im Falle eines Rechtsstreits mit einem Mitarbeiter über Vergütungsansprüche orientieren sich Gerichte bereits jetzt an dem EUGH-Urteil.
Dieser Fachbeitrag erscheint im Rahmen des Projektes „DigiWerk“: www.digiwerk-projekt.de