Komponente 4: Leitfähigkeit
Je höher die Leitfähigkeit im Wasser, desto mehr steigt die Korrosionswahrscheinlichkeit. Im Umkehrschluss bedeutet das: Eine geringe Leitfähigkeit verringert oder bremst Korrosion in der Heizanlage. Die Leitfähigkeit ergibt sich aus dem Salzgehalt des Füll- und Ergänzungswassers. Hierbei gilt, dass ein hoher Salzgehalt eine hohe Leitfähigkeit verursacht. Auch Sauerstoffbindemittel und Korrosionsinhibitoren erhöhen die Leitfähigkeit.
Festzuhalten ist: Um die Korrosionswahrscheinlichkeit so gering wie möglich zu halten sowie die Normenvorgaben zu erfüllen, muss ein erhöhter Sauerstoffeintritt vermieden, ein pH-Wert zwischen 8,2 und 9,5 (8,5 bei Aluminium) erreicht und die Leitfähigkeit minimiert werden.
Heizungswasseraufbereitung = Haftungsrisiko einschränken
Zu den gängigsten Maßnahmen der Heizungswasseraufbereitung zählen die Entsalzung und Enthärtung. Während sich die Leitfähigkeit gegenüber dem Rohwasser bei der reinen Enthärtung durch das Ionenaustauschverfahren noch erhöht, ist die Leitfähigkeit bei einer salzarmen Fahrweise gering, weshalb viele Experten die salzarme Fahrweise bevorzugen.
So gibt die EN 14868 unter 10.3 Inbetriebnahme, 10.3.1 Allgemeines, Absatz 5, beispielsweise an, dass vollentsalztes Wasser vorzuziehen ist, da sich Korrosionselemente nicht stabilisieren können, wenn keine Salze im Wasser vorhanden sind.
Das bedeutet, dass durch die Entsalzung korrosiv wirkende Ionen entfernt werden. Auch bei Grenzwerten oder speziellen Anforderungen seitens der Kesselhersteller ist man mit der salzarmen Fahrweise auf der sicheren Seite, da die häufig vorgeschriebenen Leitfähigkeitswerte von < 100 µS/cm mit einer Enthärtung nicht erreicht werden können.
Um sich vor Haftungsansprüchen zu schützen, muss das Heizwasser also richtlinienkonform aufbereitet werden. Hiermit ist es dann allerdings noch nicht getan: Denn der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Heizungswassers verantwortlich und muss dieses auch regelmäßig überprüfen.
Die Schwierigkeit hierbei: Der VDI geht davon aus, dass der Betreiber als Laie dieser Verantwortung nicht allein gerecht werden kann. Deswegen müssen sowohl Fachplaner als auch Installateur den Betreiber entsprechend beraten. Konkret bedeutet das, dass der Installateur einer Dokumentationspflicht unterliegt, bei der das Füll- und Ergänzungswasser hinsichtlich der Gesamthärte, des pH-Werts und der Leitfähigkeit auf Eignung überprüft werden muss. Das Ergebnis der Überprüfung ist dann wiederum an den Betreiber oder Fachplaner in Schriftform zu übergeben.
Bei einer salzarmen Fahrweise können die Messungen mit digitalen Messgeräten einfach durchgeführt werden. Lackmuspapier oder die sonst üblichen pH-Wert-Teststreifen sind hier jedoch nicht geeignet, da die entsprechenden Salze zur Reaktion fehlen und somit falsche Werte gemessen würden.
Genauere Ergebnisse liefern beispielsweise pH-Elektroden. Für die Messung müssen hier zwar auch Salze vorhanden sein, aber dennoch liefern sie bei niedrigem Salzgehalt bei einer etwas längeren Verweilzeit im Probewasser das zuverlässigere Ergebnis.
Die gemessenen Werte werden anschließend in ein Anlagenbuch eingetragen, welches dem Betreiber ausgehändigt wird. Somit sind alle Anforderungen erfüllt und der Heizungsfachmann ist auf der sicheren Seite.