- der Europäische Emissionshandel, der die Emissionen der großen Treibhausgasemittenten in Industrie und Energiewirtschaft erfasst und als europäisches Instrument in der Hand der Kommission liegt sowie
- das sogenannte "effort sharing" mit dem alle Bereiche erfasst werden, die nicht durch den Emissionshandel abgedeckt sind, und das durch die einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.
Die Kommission hat zum "effort sharing" Ende Juli 2016 einen Vorschlag vorgelegt, der eine Tabelle enthält, in der für jeden Mitgliedsstaat ein Ziel vorgeschlagen wird, das durch nationale oder grenzüberschreitende Maßnahmen innerhalb der EU realisiert werden soll. Deutschland soll die von den im "effort sharing" erfassten Sektoren und Akteuren ausgestoßenen Treibhausgase bis 2030 um 38 % gegenüber 2005 reduzieren – ein wahrlich ambitioniertes Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die ganz erheblichen Minderungspotenziale im Gebäude- respektive Wärmebereich massiv ausgeschöpft werden müssen.
Hier wird man nicht umhin kommen, die bestehenden ordnungsrechtlichen Anforderungen an den heutigen Stand der Technik nicht nur für Neubauten, sondern auch für den Gebäudebestand heranzuführen, die Förderungsmaßnahmen deutlich auszuweiten und mehr für Beratung und Information sowie Aus- und Fortbildung zu tun. Auch die Stadtplanung muss in die Umsetzung des Paris-Abkommens sowohl auf nationaler, aber auch auf europäischer Ebene einbezogen werden. Dies ist Aufgabe des nationalen Klimaschutzprogramms und der in den Klimaschutz integrierten Energiewende. Es wird also auf den Wärmebereich in den kommenden Jahren Einiges zukommen. Dies wird aber auch zu lokaler und regionaler Wertschöpfung führen und neue Arbeitsplätze schaffen.