2. es sich um Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoffe handelt.
3. diese eine Nennleistung bis 400 kW besitzen.
Zeiträume für das Labeling von alten Heizungsanlagen
Darauf geht § 17 ein:
"Der zuständige bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger hat - im Rahmen eines ersten Überprüfungszyklus der Feuerstättenschau die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 1994 und in einem zweiten Überprüfungszyklus die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 2008 zu etikettieren. Danach sind die Heizgeräte zu etikettieren, die bei der Feuerstättenschau, bezogen auf das Baujahr, mindestens 15 Jahre alt sind."
Der § 18 "Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung" beschreibt im Detail, was zu tun ist:
(1) Bei der Verbrauchskennzeichnung haben die Berechtigten nach § 16 Absatz 1 und die Verpflichteten nach § 17 Absatz 1
1. zur Feststellung der Energieeffizienzklasse des Heizgerätes die zu diesem Zweck auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellten Computerprogramme oder Anwendungen einzusetzen.
2. dem Eigentümer oder dem Mieter die geeigneten Informationsbroschüren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu übergeben und
3. den Eigentümer oder den Mieter beim Anbringen des Etiketts über die Energieeffizienz des Heizgerätes zu informieren.
_Das Etikett ist von den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 und den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront anzubringen. _
(2) Bei der Vergabe des Etiketts ist bis einschließlich zum 25. September 2019 das Etikett nach dem Muster in Anlage 1 und ab dem 26. September 2019 das Etikett nach dem Muster in der Anlage 2 zu verwenden.
(3) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist berechtigt, die Vergabe des Etiketts stichprobenhaft zu überprüfen.
2. Strategie für Energieeffizienz in Gebäuden
Benterbusch verwies auf das Vorwort zum NAPE.
Die Bundesregierung kündigt dort eine Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) an: "Wir werden die Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen nachhaltig verbessern, um neue Geschäftsfelder für neue Akteure im Energiemarkt entwickeln zu können. Neue Finanzierungskonzepte, die die Effizienzgewinne der Zukunft in Liquidität für Investitionen der Gegenwart versetzen, werden das Investitionsklima für Energieeffizienzmaßnahmen nachhaltig verbessern. Wir werden die Energieeffizienzberatung systematisieren und für die einzelnen Anwendungsfelder Qualitätskriterien für Energieberater definieren."
Ziel ist, den Primärenergiebedarf im Gebäudebereich durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 in der Größenordnung von 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Gezielt an Unternehmen richten sich etwa die "Energieberatung im Mittelstand" sowie die von der Bundesregierung gemeinsam mit DIHK und ZDH getragene "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz".
Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung umfassende Kampagnen für Effizienz der Deutschen Energie-Agentur, die zusätzliche Informationen für diverse Zielgruppen bieten (etwa "Initiative Energieeffizienz", "Zukunft Haus", "Die Hauswende").
Eckpunkte der Energieeffizienzstrategie Gebäude sind:
a) Energieberatung für Kommunen:
Die Kommunen beziehungsweise kommunalen Gesellschaften verfügen über zum Teil technisch sehr anspruchsvolle Gebäude und Anlagen; für die Energieberatung kommen in der Regel nur darauf spezialisierte Ingenieurbüros in Frage.