Die Bundesregierung wird dazu ein neues Förderprogramm für Energieberater in Kommunen auflegen. Die Kommunen werden durch diese Beratung bei der Erarbeitung einer Sanierungsstrategie für ihre Gebäude und Anlagen unterstützt. Die Beratung kann dabei konkrete Maßnahmen für die Energieeffizienz an den einzelnen Gebäuden und Anlagen aufzeigen - umfassende Sanierung (zum Beispiel zu einem Effizienzhaus) oder alternativ Einzelmaßnahmen für die Energieeffizienz auf Grundlage eines Sanierungsfahrplans.
b) Energieeinsparrecht
Die EnEV wird im Jahr 2016 weiterentwickelt werden, um gemäß EU-Gebäuderichtlinie für Neubauten den Niedrigstenergiegebäudestandard einzuführen - für private Gebäude ab 2021 und für öffentliche Gebäude ab 2019. Im Vorfeld müssen die technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen im Einzelnen gutachterlich ermittelt werden. Parallel dazu wird untersucht, ob und inwieweit die Anforderungen an Änderungen, Erweiterungen und den Ausbau von bestehenden Gebäuden angepasst werden kann.
Zudem wird das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) mit der EnEV abgeglichen. Geprüft werden Überschneidungen an Schnittstellen und Vereinfachungsmöglichkeiten, insbesondere mit dem Ziel einer verbesserten Integration der erneuerbaren Energien in die Wärmeversorgung von Gebäuden sowie einer Effektivierung des Vollzugs. Die Möglichkeit, das EEWärmeG und die EnEV zusammenzulegen, wird überprüft.
c) Mietrecht
Für den Vermieter besteht ein Anreiz zur Modernisierung, wenn er die Möglichkeit der Mieterhöhung nach einer Modernisierung hat. Bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassungen der Modernisierungsmieterhöhung sei deshalb darauf zu achten, dass die Anreize im Mietrecht für energetische Modernisierungen nicht verringert werden, mahnt der NAPE-Text.
**d) Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne **
NAPE: "Bestandsgebäude werden oft in Teilschritten, aber ohne klare Zielorientierung saniert. Bei der Gebäudesanierung muss insbesondere das im Energiekonzept und der Energieeffizienzstrategie Gebäude beschriebene Langfristziel für 2050 betrachtet werden. In den freiwilligen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplänen sollen die einzelnen Teilsanierungen untereinander abgestimmt werden und stufenweise aufeinander aufbauen. Aufbauend auf ersten Ansätzen und Überlegungen hierzu soll ein Konzept entwickelt werden, das Eigentümern gezielt technisch und wirtschaftlich optimale Lösungen vor dem Hintergrund ihrer individuellen Situation (zum Beispiel finanzielle Leistungsfähigkeit, familiäre Lage, Lebensalter, Zustand des Gebäudes mit Möglichkeiten der zeitlichen Kopplung von Instandhaltungs- mit Effizienzmaßnahmen etc.) aufzeigt."
e) Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP)
Die bestehenden Fördertatbestände des MAP-Förderprogramms will Berlin - auch im Hinblick auf die innovationsfördernde Wirkung - überprüfen und weiterentwickeln. Dabei steht das mit der Förderung angestrebte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu steigern, im Vordergrund. Auch Hybridsysteme rücken folglich in den Fokus der Förderung.
f) Schnellere Etablierung neuer technischer Standards
Gerade im Gebäudebereich brauchen neue Technologien lange, häufig bis zu 20 Jahre, bis sie sich am Markt durchsetzen. Baukastensysteme beschleunigen diesen Prozess. NAPE: "Hier sind auch die Hersteller gefordert, Nutzer vom Mehrwert dieser Technologien zu überzeugen." Berlin will Werkzeuge anbieten, die es gestatten, gemeinsam mit der Industrie, dem Handwerk und Vertretern der Verbraucher Systemlösungen und klarere Schnittstellen für Komponenten am Markt zu etablieren (Forschung, Entwicklung, Markterprobung); die es ebenfalls gestatten, gegebenenfalls technische Regelwerke schneller zu erstellen.