Seit 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, setzt die Bundesregierung stark auf Förderprogramme. Damit weitere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor geschaffen werden, hat das Wirtschaftsministerium die Förderprogramme zur Energieeffizienz und zu den erneuerbaren Energien mit der BEG zusammengeführt. Hierbei wurden gleichzeitig maßgebliche Änderungen eingeführt:
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Luft-Luft-Wärmepumpen sind mit der BEG förderfähig
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Das Förderprogramm ist beihilfefrei und unterliegt nicht länger dem EU-Beihilferecht
Durch diese Änderungen profitieren Daikin Kunden besonders stark: Mit der Freistellung von der Beihilfe können nun auch große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm profitieren und sich dabei aus dem im Markt größten förderfähigen Produktportfolio aus dem Hause Daikin bedienen. Im Wohngebäudebereich sind fortan auch Daikin Luft-Luft-Wärmepumpen, bei Nichtwohngebäuden Lüftungsgeräte, Klimaanlagen (darunter Kaltwassersätze) und Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig. Förderzuschüsse von bis zu 50 % sind beispielsweise bei Daikin Wärmepumpen möglich, wenn bei Wohngebäuden der Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe als Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) stattfindet.
Die Bundesregierung setzt mit dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine massive Erweiterung der bestehenden Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden um. Daikin hat den Prozess konstant über ein Jahr begleitet und sich dafür eingesetzt, dass die technischen Voraussetzungen so gestaltet wurden, dass Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig werden, wie zum Beispiel Daikin VRV. „Auf der Zielgeraden haben wir es geschafft, dass unsere Branche davon profitiert und anerkannt wird, welchen Beitrag die Luft-Luft-Wärmepumpen für den Klimaschutz im Gebäudesektor leisten“, kommentiert Volker Weinmann, der als Beauftragter Umwelt, Politik und Verbände bei Daikin Airconditioning Germany GmbH intensiv daran mitgearbeitet hat. Die neue Förderrichtlinie wird schrittweise umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM), ab 1. Juli 2021 die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG).
Daikin bietet in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an
Bei Wohngebäuden sind fortan neben der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen wie der Daikin Altherma 3 H HT und Sole-Wasser-Wärmepumpen auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich. Solarthermie, Gasbrennwert und Hybridwärmepumpe sind weiterhin in der Förderrichtlinie enthalten. Im Nichtwohnbereich erweitert sich die Palette an förderfähigen Systemen besonders stark: Das Förderprogramm umschließt nun Lüftungsgeräte und Klimaanlagen, Kaltwassersätze und Daikin VRV Systeme sowie ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen wie Daikin SkyAir. Daikin bietet in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an.
Satte Förderung bei Gerätemodernisierung und –tausch
Auch die Höhe der Förderungen bei Gerätemodernisierung und -tausch wurde durch die neue Förderrichtlinie angepasst. Bei einer Modernisierung von Lüftungsanlagen und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden beträgt der Fördersatz 20 % der Investitionssumme. Bei der Modernisierung mit einer Wärmepumpe in Wohn- oder Nichtwohngebäuden werden die Investitionen mit einem Fördersatz von 35 % bezuschusst. Der Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe entspricht einer Förderung von 45 %. Neu in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bei Wohngebäuden außerdem ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn der Heizungstausch und der Einsatz einer Wärmepumpe Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden werden in diesem Fall 50 % der Kosten erstattet. Mit diesem Fördersatz wird die Gesamtmaßnahme (Heizungstausch, Rückbau der alten Ölheizung, Entsorgung der Öltanks, Malerarbeiten, weitere Umfeldmaßnahmen) gefördert. Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden 60.000 € pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Millionen €. Die Förderung wird gewährt, wenn der Bauantrag/die Bauanzeige 5 Jahre zurückliegt. Mehr Infos unter www.daikin.de/foerderung