Spezifische Ziele
Daher bestehen die spezifischen Ziele der F-Gas-Politik darin,
- der Verwendung von F-Gasen mit hohem Treibhauspotential entgegenzuwirken und die Verwendung alternativer Stoffe oder Technologien zu fördern, wenn diese zu niedrigeren Treibhausgasemissionen führen, ohne die Sicherheit, Funktionalität und Energieeffizienz zu beeinträchtigen,
- Leckagen aus Einrichtungen zu vermeiden und bei Anwendungen von F-Gasen eine ordnungsgemäße Behandlung am Ende des Lebenszyklus sicherzustellen,
- durch die Verbesserung der Marktchancen für alternative Technologien und Gase mit niedrigem Treib-hauspotential deren nachhaltiges Wachstum zu stärken, Innovationen zu fördern und zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien beizutragen.
Der Entwurf enthält neue Beschränkungen bereits ab 2025 und 2027. Was sagt die Branche dazu? Thomas Nowak, Generalsekretär der Europäischen Wärmepumpenvereinigung (EHPA) in Brüssel: „Die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der F-Gas-Verordnung stellen uns vor eine sehr schwierige Situation. Es sind nicht die einzelnen Punkte an sich. Das, was jetzt im Entwurf steht, mit neuen Fristen und Verboten, ist im Prinzip machbar, nur eben nicht innerhalb des vorgegebenen Zeithorizonts. Was nicht funktioniert, ist der Dreiklang zwischen REPowerEU, der REACH-Verordnung und der F-Gas-Verordnung. Wir wünschen uns, dass es unter Berücksichtigung von REPowerEU im Moment keine weiteren Verbote gibt, dass man die alte F-Gas-Verordnung weiter umsetzt, zunächst einmal mehr Wärmepumpen baut und die Industrie weiter entwickeln lässt.“
Stolpersteine REACH und REpowerEU
Die Europäische Kommission hatte im Mai 2022 mit REpowerEU ein Paket von Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland empfohlen. Sie setzt dabei einen Schwerpunkt auf die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, Diversifizierung der Gasversorgung durch höhere Einfuhren von Erdgas von nichtrussischen Lieferanten in flüssiger Form (LNG) oder über Pipelines sowie auf grünen Wasserstoff. Des Weiteren liegt das Gewicht auf einer Steigerung der Energieeffizienz: REPowerEU will rasch viele elektrische Wärmepumpen. Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland kann, laut EU-Kommission, mit diesen Mitteln deutlich vor 2030 schrittweise beendet werden.
Die REACH-Verordnung, eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union, dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können. Hierarchisch gesehen hat REACH Vorrang vor anderen Auflagen. Die Verordnung schlägt unter anderem alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen vor. Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, mithin auch für die im täglichen Leben vorkommenden, zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräten. Daher hat die Verordnung Auswirkungen auf die meisten Unternehmen in der gesamten EU. Im Rahmen von REACH tragen die Unternehmen die Beweislast.
Wenn die Risiken nicht beherrschbar sind, können die Behörden die Verwendung von Stoffen auf unter-schiedliche Weise einschränken. Auf lange Sicht sollten die gefährlichsten Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden. Nur: Was heißt „gefährlich“?
Ein Beispiel: Die Novelle der F-Gas-Verordnung drängt in Richtung natürliche Kältemittel mit niedrigstem GWP. Zum Beispiel in Richtung Propan (C3H8). Als Kältemittel läuft das Gas unter der Bezeichnung R-290. Mit seinem GWP von 3 kommt es dem Klimaschutz entgegen, wegen seiner Brennbarkeit (gefährlich) bestehen jedoch Sicherheitsbedenken. Der Einsatz in Wärmepumpen verlangt folglich wirksame bauliche Präventivmaßnahmen – die ins Geld gehen.
Disharmonischer Dreiklang
Der dritte Ton im Nowakschen Dreiklang, die F-Gas-Verordnung, bestimmt in der noch gültigen Fassung, bis 2030 die Produktion und Einfuhr von fluorierten Gasen in die EU stufenweise auf 21 Prozent des Wertes von 2015 zu senken. Als Berechnungsgrundlage dienen nicht allein die Füllmenge, sondern auch das CO2-Äquivalent als Produkt von Füllmenge und jeweiligem GWP. Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotential dürfen deshalb in größeren Mengen verwendet werden als solche mit hohem GWP. Da viele F-Gase aufgrund ihrer chemischen Stabilität jedoch ein hohes GWP haben, beschränkt die F-Gas-Verordnung den Einsatz vieler Kältemittel.