Die Pflicht, die Heizanlagen größerer Wohn- und Zweckbauten innerhalb weniger Monate hydraulisch abzugleichen, versetzt die Heizungsbranche derzeit in Aufruhr. Was zunächst völlig unrealistisch erscheint, ist aber durchaus zu bewältigen – vorausgesetzt, der Techniker entscheidet sich für eine strukturierte und zugleich pragmatische Vorgehensweise.
Praktische Wege zur Umsetzung der EnSimiMaV
Anleitung zum verordnungskonformen hydraulischen Abgleich im Wohnbau
Freitag, 31.03.2023
Seit dem 1. Oktober 2022 ist der hydraulische Abgleich bundesweit Pflicht. Zwar zunächst nur in Gebäuden mit Gaszentralheizung und auch nur in Wohn- und Zweckbauten mit mindestens sechs Wohneinheiten bzw. mindestens 1.000 m2 beheizter Fläche.
Gleichwohl bedeutet die „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSimiMaV) für die Heiztechnik eine Zeitenwende: Konnte das Fachhandwerk bisher mit scheinbaren „Probierlösungen“ aufwarten (Pumpenförderhöhe auf Maximal, Heizkurve erhöhen), so sind nunmehr alle Auswege versperrt.
Der hydraulische Abgleich ist ab sofort in Millionen von Gebäuden zwingend, und nicht nur das – auch die technischen und zeitlichen Vorgaben sind anspruchsvoll. Damit stellt sich unabweisbar die Frage, wie das Geforderte in der Praxis umzusetzen ist.
Der nachstehende Leitfaden ordnet die Vorgaben ein und gibt dem Praktiker alle erforderlichen Hinweise für eine normkonforme Umsetzung des hydraulischen Abgleichs an die Hand. >>> Zum Danfoss Whitepaper <<<