Auf der sicheren Seite – Hinweise für die Abrechnung
Wie sich gezeigt hat, handelt es sich beim hydraulischen Abgleich um eine allgemeine Pflicht – und nicht um eine besondere Leistung. Deshalb kann für diese Maßnahme auch keine gesonderte Vergütung abgerechnet werden. Um bei den Kosten auf der sicheren Seite zu sein, sollten deshalb zwei Aspekte beachtet werden:
1. Hydraulischen Abgleich immer ins schriftliche Angebot aufnehmen.
Er muss bereits in der Ursprungskalkulation des Angebots enthalten sein oder aber als kostenpflichtige Leistung mit dem Auftraggeber vereinbart und separat ausgewiesen werden. Nachträglich kann die Leistung nicht geltend gemacht werden.
2. Alles Wichtige sollte schriftlich kommuniziert werden.
Es ist immer sinnvoll, dem Auftraggeber schriftlich die Wichtigkeit und gesetzlichen Vorgaben zur hydraulischen Anlageneinregulierung zu erklären. Dazu ist es empfehlenswert, ein endkundengerechtes Informationsblatt zu erstellen und dem jeweiligen Angebot beizufügen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot des hydraulischen Abgleichs nicht an, sollte ebenfalls schriftlich auf die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen hingewiesen werden, um sich gegen etwaige Regressansprüche im Nachgang abzusichern.
Ausblick: Staatliche Förderungen für hydraulischen Abgleich
Insgesamt ist es entscheidend, dass nicht nur der Fachmann über den hydraulischen Abgleich sowie seine Pflichten in diesem Zusammenhang Bescheid weiß. Vielmehr sollte auch der Kunde mitgenommen und entsprechend beraten werden, damit er versteht, von welchen Vorteilen er profitieren kann. Dazu gehören nicht zuletzt die staatlichen Fördermittel des BAFA, welche noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden können und den hydraulischen Abgleich für den Endkunden attraktiv machen. Mit einer Förderung von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten möchte die Bundesregierung ihren Klimazielen durch eine Reduktion der CO2-Emissionen im Wärmemarkt näherkommen. Zudem ist der hydraulische Abgleich ein fester Bestandteil im Rahmen der neuen BAFA-Förderung "Heizen mit Erneuerbaren Energien", die noch bis 2029 laufen soll. Für den Endkunden amortisiert sich die Investition also schnell.
Übrigens: Viele Begleitmaßnahmen zum hydraulischen Abgleich sind ebenso förderungsfähig. Es lohnt sich, diese gleich mit anzubieten. Hierzu zählen beispielsweise voreinstellbare Thermostatventile oder die Installation einer elektronischen, zeitprogrammierbaren Einzelraumregelung, wie "evohome" von Resideo. Insgesamt lässt sich so der Wohnkomfort weiter steigern und höhere Energieeinsparungen können erzielt werden.