Im Rahmen des Förderprogramms "1.000 effiziente Öfen für Rheinland-Pfalz" wird der Austausch alter Feuerstätten finanziell unterstützt, wenn diese eine Zulassung zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 1. Januar 1995 erhalten haben. Das Förderprogramm des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums soll dazu beitragen, den Austausch von Altgeräten im Sinne der 2. Stufe der 1. BImSchV zu beschleunigen und die Luftqualität zu steigern. Insgesamt stehen 500.000 Euro zur Verfügung.
Rheinland-Pfalz: Abwrackprämie für alte Öfen
Dienstag, 12.12.2017
Unter diese Maßnahme fallen alle alten Kaminöfen aus dem oben genannten Zeitraum, die mit festen Brennstoffen wie Scheitholz, Holz- oder Braunkohlebriketts befeuert werden. Darüber hinaus wird auch der Austausch alter Ölöfen gefördert, wenn diese gegen eine moderne Holzfeuerung ersetzt werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Einzelraumfeuerungsanlage im selbstgenutzten Wohneigentum betreiben, wobei sich diese in Rheinland-Pfalz befinden muss. Je Antragssteller wird eine neue Anlage gefördert.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung der neuen Einzelraumfeuerstätte richtet sich nach dem Wirkungsgrad und dem zukünftig eingesetzten Brennstoff. Geräte, die mit fossilen Rohstoffen wie Kohle oder flüssigen bzw. gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sind explizit ausgeschlossen.
Holzfeuerungen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 82 Prozent werden mit 300 Euro gefördert. Bei einem Wirkungsgrad über 85 Prozent gibt es 500 Euro und bei der Einbindung der Anlage in die Warmwasserversorgung – sogenannten wassergeführten Geräten – steigt der Betrag auf 800 Euro. Pelletöfen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 92 Prozent werden ebenfalls mit 500 Euro gefördert.
Wassergeführte Pelletöfen fallen nicht in das Programm, da diese bereits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit mindestens 2.000 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen zum Thema sowie zum Förderantrag, eine genaue Beschreibung der Voraussetzung und des Ablaufs sind im Internet unter www.enegieagentur.rpl.de abrufbar. Der Antragsteller muss die Unterlagen vollständig an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten mit Sitz in Mainz senden, wobei der Förderantrag spätestens vor dem 30. September 2018 bei der Genehmigungsbehörde eingehen muss. Das Programm endet, wenn die Gesamtsumme von 500.000 Euro ausgeschöpft ist.