Keine wesentlichen Änderungen bei der Rohrdämmung.
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Rohrdämmung nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Donnerstag, 10.09.2020
Nach über drei Jahren Diskussion tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. November in Kraft. Das neue, einheitliche Regelwerk zur Gebäudeenergieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien bringt allerdings wenig Neues. Die Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen wurden ohne wesentliche Änderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen. Damit bleibt das geforderte Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen auch weiterhin zu niedrig für eine effiziente Reduzierung der Wärmeverluste dieser energieintensiven Anlagen.
Keine wesentlichen Änderungen bei der Rohrdämmung
Rund drei Jahre stand das GEG nach der ersten Vorlage im Bundestag im Januar 2017 zur Debatte. Nach dem ersten Referentenentwurf von 2017 sollten alle im Gebäude verlegten Rohrleitungen einen längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,25 W/(m∙K) im Mittel nicht überschreiten. Diese Regelung hätte laut ZVSHK zu einem hohen Planungsaufwand geführt, wäre für kleinere Bauvorhaben unrealistisch und die Umsetzung vor Ort kaum kontrollierbar gewesen. Der Verband forderte daher, die Regelung aus der EnEV 2014 ohne Verschärfung der Anforderungen, konkret: die Tabelle aus der Anlage 5 der EnEV in den Gesetzesentwurf zu übernehmen.
Dieser Empfehlung ist der Gesetzgeber schließlich weitestgehend gefolgt. Wenngleich man die Tabelle 1 aus der Anlage 5 der EnEV im neuen Gebäudeenergiegesetz vergeblich sucht, wurden die Anforderungen in der Anlage 8 zu §§ 69, 70 und 71 Absatz 1 übernommen. In Abhängigkeit des Einsatzbereiches und des Rohrinnendurchmessers ergeben sich die bekannten Dämmniveaus: 100%-Dämmung (1aa – dd), 50%-Dämmung (1ee und ff), Rohrdämmung im Fußbodenaufbau (1gg), 200-% Dämmung für an Außenluft grenzende Rohrleitungen (1hh) und die Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen (2).
Anforderungsniveau von Kälteverteilungsleitungen zu gering
Nachdem mit der EnEV 2007 erstmals auch die Klimatechnik in der Energieeinsparverordnung berücksichtigt und die Anforderungen in der EnEV 2009 konkretisiert wurden, fordern Unternehmen und Fachgremien wie die Fördergemeinschaft Dämmtechnik eine Erhöhung der geforderten Dämmdicke für Kälteverteilungsleitungen. Die Firma Armacell hatte bereits 2009 festgestellt, dass eine Dämmdicke von 6 mm weder zur Verminderung der Energieverluste noch zur Vermeidung von Tauwasser ausreicht. Bei der Planung kältetechnischer Anlagen sollten daher unbedingt größere Isolierstärken ausgeschrieben werden. Grundlage für die Berechnung optimaler Dämmdicken bietet die VDI 2055, Blatt 1 "Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung". Im Vergleich zur Heizung- und Warmwasserbereitung verlangt die Erzeugung tiefer Temperaturen in kältetechnischen Anlagen einen bedeutend höheren Energie- und Kostenaufwand. Daher machen sich die etwas höheren Investitionskosten für ein höheres Dämmniveau in diesem Anwendungsbereich sehr schnell bezahlt.