Energie: 465.239 kWh pro Jahr Geld: 116.310 Euro pro Jahr bei einem Strompreis von 0,25 Euro/kWh CO2: 262,9 t CO2 pro Jahr bei einem CO2-Äquivalent von 565 g/kWh
Die Investitionskosten inklusive der Pumpenauslegung in einigen Fällen durch den Energieberater betrugen 542.836 Euro, also im Schnitt 574 Euro pro Pumpe. Die statische Amortisationszeit (ohne Zinsen) für den Pumpentausch beträgt damit 4,7 Jahre. Zusätzlich zur Reduzierung des Strombedarfs wird davon ausgegangen, dass durch neue Pumpen etwa zwei Prozent an Heizenergie eingespart wird, da deutlich weniger Heizungswasser unnötig permanent mit den entsprechenden Abstrahlungsverlusten durch die Heizkörper gepumpt wird.
b. Hydraulischer Abgleich
Die durchschnittliche Energieeinsparung bei den evaluierten Gebäuden liegt bei 6,6 Prozent.
Insgesamt ist festzustellen, dass Einsparungen durch den hydraulischen Abgleich neben anderem Nutzungsverhalten gedämpft werden durch (1) steigenden Komfort (nach der Maßnahme werden mehr Räume ausreichend warm als bislang bzw. die Räume werden insgesamt gleichmäßiger, aber auch stärker beheizt), (2) weiterhin vorhandene hydraulische Probleme (insbesondere hydraulische Weichen), welche die Brennwertnutzung nach wie vor verhindern, (3) defekte Regelungen, wegen denen keine Neueinstellung der Heizkurve möglich ist, (4) aus Hygienegründen erhöhte Heißwassertemperaturen.
Das „HAPT“-Projekt bewies also, dass sich der Pumpentausch mehr lohnt als der hydraulische Abgleich und daher vor dem hydraulischen Abgleich oder zumindest zusammen mit ihm erfolgen sollte. Um das volle Optimierungspotential und die maximale Wirksamkeit der Maßnahme des hydraulischen Abgleichs zu erreichen, muss die Umwälzpumpe zwingend mit einbezogen werden. Deshalb ist die Ermittlung der erforderlichen Pumpenförderhöhe ein fester Bestandteil des hydraulischen Abgleichs. Aufgrund der Effizienzsteigerung des Wärmeerzeugers in Abhängigkeit von den Anlagentemperaturen (Vorlauftempe-ratur bei Wärmepumpen, Rücklauftemperatur bei Brennwerttechnik) ist deren Überprüfung und Rege-lung (außentemperaturabhängig) sehr wichtig.
Umwälzpumpen in GEG und BEG
Im bisher gültigen GEG von 2020 [1] standen zu Umwälzpumpen nur alte Anforderungen, die noch aus der EnEV stammten und nicht zu Hocheffizienzpumpen (Umwälzpumpen mit Permanentmagnetrotoren und ECM-Motoren, die die Anforderungen der Ökodesign-Verordnungen (EG) 641/2009 und (EU) 622/2012 erfüllen) passen. Erstmals sollte nun sowohl in der EnSimiMaV als auch im GEG der Austausch ineffizienter (Asynchron-)Heizungspumpen für den Bestand gefordert werden.
In der endgültigen GEG-Fassung hat das BMWK mit dem § 64 aber den angedachten proaktiven Pumpentausch wieder gestrichen, was bedeutet, dass wir auf ein Einsparpotential von bis zu 10 TWh/a durch den Austausch von bis zu elf Millionen ineffektiven Umwälzpumpen in deutschen Heizungsanlagen verzichten.
Signifikantes Potential für Pumpentausch
Dabei ist das Einsparpotential bei überschaubaren Kosten signifikant: Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ging man 2010 noch von 30 Millionen Umwälzpumpen im Bestand in Deutschland aus. Sie standen für einen Stromverbrauch von 12.579 GWh/a, was dem Verbrauch von 3,5 Mio. Haushalten und 6,6 Mio. t CO2-Emissionen entsprach. Obwohl seit 2013 gemäß der Ökodesign-Verordnungen (EG) 641/2009 bzw. (EU) 622/2012 nur noch Hocheffizienzpumpen in den Markt gebracht werden dürfen, liegt der Bestand an herkömmlichen Asynchronpumpen in Heizungsanlagen immer noch bei ca. 65 Prozent, da der Austausch bei jährlich etwa fünf bis sechs Prozent liegt, sodass Stromverbrauch und Emissionen bisher nicht signifikant reduziert wurden. Auf freiwilliger Basis hatte die BAFA-Förderung „Austausch Umwälzpumpen“ in den Jahren 2016 bis 2020 gerade mal eine knappe Viertelmillion Stück erreicht.