Ob es tatsächlich noch in diesem Jahr klappt?
So und nicht anders
Der „Kommunale Wärmeplan“ schreibt die Beheizungsstruktur vor
Freitag, 25.08.2023
Sieht man sich das Gerangel um die GEG-Novelle an, dürfte es überraschen, wenn es zur anvisierten Verabschiedung bis Ende des Jahres der zweiten großen Maßnahme zur Wärmewende kommen würde: der Vorlage eines Gesetzes zur Kommunalen Wärmeplanung. Immerhin: Berlin will in Kürze einen Entwurf vorlegen.
Am momentanen Chaos trägt Putin die meiste Schuld. Er zwang dazu, das Pferd von hinten aufzuzäumen, nämlich, Details zu Plänen zu erlassen, die noch gar nicht existieren. Gesetzgeberisch einigte sich die Ampel auf zwei massive Säulen als Fundament der Wärmewende: erstens einem Gesetz namens „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP) und zweitens, daran anhängend, einem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die „Kommunale Wärmeplanung“ verpflichtet Kommunen, für ihre neuen und alten Quartiere Konzepte zur nachhaltigen Wärmeversorgung zu erarbeiten.
Das rechtlich bindende Ziel der Klimaneutralität nach Klimaschutzgesetz (KSG) heißt konkret: Bis 2045 muss die Wärmeversorgung in jeder Kommune auf der Basis von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erfolgen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Dringlichkeit erhöht, von russischen Erdgasimporten unabhängig zu werden und die Wärmeversorgung in Deutschland, die vielerorts auf fossilen Brennstoffen beruht, umzustrukturieren. Eine solche Wende lässt sich allerdings nicht einfach von Berlin aus beschließen, da Wärme sich nicht so leicht transportieren lässt wie zum Beispiel Strom. Eine sinnvolle Wärmeversorgung sollte sich vielmehr an den Gegebenheiten vor Ort orientieren.
Als Instrumente dafür bieten sich zentrale und dezentrale Lösungen an, wie etwa Nahwärmenetze, die örtliche industrielle Abwärme verteilen, oder Geothermiefelder, PV-Speicher, PV-Dächer und Kleinwindräder für Luftwärmepumpen und anderes. „Kommunal“ bezieht sich auf kommunale Ressourcen, um auch Übertragungsverluste zu minimieren.
Vier Elemente
Schon dieses Jahr sollte das Gesetz in Kraft treten und die Städte zur Grundlagenarbeit auffordern. Im Parlament erhielt das GEG jedoch zwangsweise Vorrang. Um dessen endgültige Ausgestaltung streiten zwar immer noch Parteien und Organisationen, nur gestattet es der Zeitrahmen nicht, die KWP noch länger hintenan zu stellen. 2030, in gerade mal sieben Jahren, müssen erste neue Heizungsstrukturen in den Gemeinden Realität sein. Das geht aus dem Klimaschutzgesetz hervor. Das KWP-Gesetz wird die Vorgehensweise beschreiben. Ein Gesetzesentwurf werde nun kurzfristig in die Ressortabstimmung gehen, teilte die Bundesregierung auf einer Sitzung im Mai 2023 dem Parlament mit.
Die Vorgehensweise steht bereits fest. Sie basiert auf vier Maßnahmen – aus den Elementen Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Zielszenario und Wärmewendestrategie: Die „Bedarfsanalyse“ sammelt Informationen zu den aktuellen Wärmebedarfen oder -verbräuchen und den resultierenden THG-Emissionen, zu den Gebäudetypen und zum Baualter sowie zu den aktuellen wärmerelevanten Versorgungsstrukturen (Netze, zentrale Erzeuger etc.) und der dezentralen Beheizungsstruktur der Gebäude inklusive Alter der Wärmeerzeuger.
Inklusive Abwärme
Die „Potentialanalyse“ erfasst die Potentiale zur Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden und gewerblichen und industriellen Anwendungen sowie die Potentiale erneuerbarer Energien (Umweltwärme, Geothermie, Solarthermie, Biomasse) und Abwärme, soweit sie sich zur Wärmeversorgung eignet. Darüber hinaus denkt das BMWK an eine Ausweisung der Potentiale für erneuerbare Stromerzeugung.
Das „Zielszenario“ beschreibt für die Jahre 2030 und 2045, wie sich Wärmebedarf, Infrastruktur und Wärmeerzeugung (zentral und dezentral) bis hin zur Klimaneutralität 2045 entwickeln sollen. Ein zentraler Punkt dieses Szenarios ist die Zonierung. Die wird Gebiete kennzeichnen, die sich für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung anbieten oder aber für die nur eine dezentrale Beheizung infrage kommt. Darüber hinaus sollte die Karte derzeit mit Erdgas versorgte Areale, in denen die Gasnachfrage stark zurückgehen wird, und solche mit besonders schlechtem energetischen Gebäudebestand dokumentieren. Ferner sollte der Wärmeplan Flächen für die Nutzung von Geothermie oder Gebiete mit besonderen Anforderungen an den Einsatz von Wärmepumpen (Erdsonden, Grundwasser) benennen.
Weiterführende Informationen: https://www.kww-halle.de/
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