Steueranreiz und Förderungen als Lockmittel
Für die Solarwärme haben sich 2020 zahlreiche Verbesserungen ergeben: Mit der neuen steuerlichen Förderung zahlt der Staat, ganz unbürokratisch ohne vorherigen Antrag oder Energieberatung, 20 Prozent der Investitionssumme für eine neue Solarthermieanlage zurück. Noch attraktiver sind die verbesserten Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Im Gebäudebestand fördert das BAFA den Umstieg auf Solarthermie mit 30 Prozent der Anschaffungskosten. Im Rahmen der Öl-Kessel-Austauschprämie können es sogar bis zu 45 Prozent sein – etwa für eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung (sog. "EE-Hybrid"). Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise durch den Einsatz von Solarthermie – gibt es einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 40 Prozent. Für effiziente und klimafreundliche Heizungen gibt es 35 Prozent, wenn sie vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch im Neubau belohnt das BAFA den Einsatz von erneuerbaren Energien. "Die Beantragung der Förderung muss in jedem Fall vor Kauf und Installation erfolgen. Förderfähig sind Solarthermieanlagen mit Vakuumröhrenkollektoren ab einer Fläche von sieben Quadratmetern", betont Grießhaber.