Ihr volles Potential entfalten solarthermische Systeme zusammen mit anderen Erneuerbaren – die staatlichen Förderungen sind dabei sehr attraktiv.
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Solarthermie mit System – die Sonne als Dienstleisterin
Dienstag, 06.10.2020
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Etwa 46 Prozent der Wohnungen in Deutschland werden mit Gas beheizt, rund ein Viertel mit Öl. Das durchschnittliche Heizungsalter liegt hierzulande laut Erhebungen bei 17 Jahren. Allein 24 Prozent aller Heizungsanlagen sind 25 Jahre und älter. Damit ist eine Modernisierung längst überfällig. Die EnEV 2014 schreibt in §10 eine Austauschpflicht für viele 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen vor. Die Austauschpflicht gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW. Davon ausgeschlossen sind Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Insgesamt sind von einem Austausch in nächster Zeit rund zwei Millionen Konstanttemperatur-Kessel betroffen.
Modernisierungslösungen mit Erneuerbaren Energien
Die Wahl des richtigen Modernisierungssystems ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Hier zerren viele Faktoren an der Entscheidungsfindung. Allen voran entscheidet die Lage des Objekts, ob fossile Energieträger weiterhin als Möglichkeit genutzt werden können oder ob sich regenerative Alternativen anbieten.
Im Neubau und bei Sanierungsmaßnahmen wird sicherlich der Marktanteil von Wärmepumpen zukünftig weiter steigen. Von Januar bis März 2020 lag der Zuwachs, laut BDH, allein bei 17 Prozent. Besonders in der Sanierung ist ein massiver "Sprung" der Technologie zu erwarten. Auf eine kompetente Auslegung der Wärmequelle ist allerdings zu achten, damit über die gesamte Nutzungsdauer ausreichende Potentiale der Umweltenergie nutzbar sind.
Unabhängig von der individuellen Wahl der primären Heiztechnologie sollte grundsätzlich eine hybride Lösung überdacht werden. Was im Großanlagenbereich schon nahezu Standard ist, setzt sich auch im kleinen und mittleren Leistungsbereich mehr und mehr durch. Kombinationen von Gas-Brennwertkessel mit Solar, mit Wärmepumpe oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – die Varianten sind breit gefächert. Besonders die Kombination mit einer thermischen Solaranlage sollte genauer unter die Lupe genommen werden. Derzeit stehen die Weichen günstig: Der Markt bietet wirtschaftliche, vielfältige Lösungen und die aktuellen Förderungen runden das Sortiment ab.
Thermische Solaranlagen als optimale Ergänzung
Gerade im Hinblick auf eine CO2-Reduzierung ist die Solarthermie eine hervorragende Ergänzung einer modernen Heizungsanlage. Sie nutzt nicht nur die "kostenfreie" Strahlungsenergie der Sonne, sondern ersetzt häufig den konventionellen Wärmeerzeuger im Sommer. Häufig wird ihr Nutzen unterschätzt: Man liest die gewonnenen Kilowattstunden am Wärmemengenzähler der Solaranlage ab und setzt diesen Betrag mit der eingesparten Energie gleich. Dies ist jedoch ein Fehler, da man die Energie betrachten muss, die der Kessel aufwenden müsste, um die gleiche Energie dem Speicher zur Verfügung zu stellen. Wenn man dies folgerichtig so tut, wird man feststellen, dass die Wirkung weit größer und damit die Amortisationszeiten entsprechend kürzer sind.
Förderungen krönen die Technik
Bis Ende 2019 fanden insgesamt rund 2,4 Mio. thermische Solaranlagen den Weg auf Deutschlands Dächer. Allein 71.000 davon wurden im selben Jahr installiert. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass dieser Trend anhält. Dazu beitragen werden die attraktiven Förderbedingungen, die seit Anfang 2020 gelten: "EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden grundsätzlich mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen werden grundsätzlich mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Gas-Brennwertheizungen, die erst im Laufe von zwei Jahren um eine Technologiekomponente zur Nutzung Erneuerbarer Energien erweitert werden, können eine Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Außerdem wird der Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage mit einer zusätzlichen Prämie von zehn Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz der zu errichtenden Anlage versehen", heißt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist allerdings, dass die Anlagen die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Eine entsprechende Liste, beispielsweise über die förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen der Hersteller, findet sich auf www.bafa.de. Zudem muss ein jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m² rechnerisch nachgewiesen werden. Es gelten überdies Mindestvoraussetzungen für die Kollektorfläche, den Pufferspeicher und, im Bereich des Neubaus, Voraussetzungen in punkto Nutzfläche bzw. Wohneinheiten, die erfüllt sein müssen. Aktuelle Informationen überregionaler und regionaler Förderungen gibt es auch unter www.foerderdatenbank.de.
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