Beinahe sämtliche aktuellen amtlichen und halbamtlichen Veröffentlichungen zum Thema „Wärmepumpe und Wallbox“ kommen auf die ...
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Freitag, 05.04.2024
... notwendige Nachrüstung der Infrastruktur mit Batteriespeichern zu sprechen. Jüngst auch der aktuelle Netzentwicklungsplan (NEP) der Bundesnetzagentur. Große Stromtanks für die Solarfarmen, kleine Einheiten für die häusliche KWK- und PV-Anlage. Sie seien ein wesentliches Element zur Stabilisierung der Netze. Und für smarte Tarife, die ab 2025 Realität sein könnten.
Die Flut des Anschlusses von Erneuerbare-Energie-Anlagen zwinge zur erhöhten Flexibilisierung des Niederspannungsbereichs. Der Akku sei dafür ein ideales Hilfswerkzeug. Planer und Anlagenbauer sollten sich intensiv um den Speichersektor kümmern. „Ein Großteil des Bedarfs an Flexibilität wird durch eine Anpassung der Stromverbräuche bereitgestellt“, kündigte die Bundesnetzagentur im NEP 2023 bereits Veränderungen in der Strombereitstellung an.
Ihren Eingang in den TGA-Markt hat die Batterie bereits gefunden, doch vorerst nur zum Nutzen ihrer Eigentümer und Betreiber. Die Speichertechnologie erlaubt, Tagesangebot und Tagesverbrauch voneinander zu entkoppeln und eine individuelle Bedarfszeitkurve zur organisieren, sprich: die Sonne für ein paar Stunden in den Tank zu packen. Diese momentane Situation konterkariert eigentlich die Absicht der Netzbetreiber, mit den Puffern die Netzschwankungen abzufedern. Sie belastet eher die Versorger, da ihnen die Hoheit über das Handeln genommen ist. Sie können in Bezug auf das Be- und Entladen der Leitungen nicht agieren, sie müssen reagieren.
Der Grund dafür liegt in den Defiziten der Digitalisierung. Im Hochspannungsbereich hat sie ein bestimmtes Niveau erreicht, im Niederspannungsbereich dagegen bewegt sie sich noch auf Null-Niveau. Das räumten sämtliche 51 teilnehmenden Versorgungsunternehmern bei einer Befragung der Bundesnetzagentur ein. Kein einziges kann über eine digitale Netzverbindung auf den Kunden zugreifen. Der Gesetzgeber macht jetzt Druck. Der entscheidende Schritt ist der Rollout von entsprechend intelligenten Messsystemen (iMSys; Smart Metern). Er startet 2025 und muss nach einer Mengenstaffelung, die für verschiedene Jahre eine prozentuale Realisierung vorgibt, 2032 abgeschlossen sein. Demnach müssen sich 20 Prozent der Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh oder ab 7 kW Erzeugerleistung schon 2025 via EDV, Handy, Tablet und ähnlichem aus der Ferne steuern und ablesen lassen. Das steht im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
„Haushaltsnahe Flexibilitäten“
Zur Beschleunigung der Energiewende hängte der Gesetzgeber an das MsbG gleich ein zweites Dekret an, nämlich den Absatz 7 in §8 EEG. Danach müssen sämtliche EEG-Anlagen, zu denen auch die Stromakkus gehören, ab 1. Januar 2025 digital und nach einem vereinfachten Standard anmeldefähig sein.
Stichwort „Bürokratieabbau“. Batterien muss der Verantwortliche zwar schon seit 2019 ausschließlich online direkt in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen, nur läuft diese Kommunikation bidirektional ab, ist also nicht Gateway- und Smart-Grid-fähig. Das heutige Energieversorgungsnetz mit zunehmender Erzeugung aus erneuerbaren Energien ist dagegen darauf angewiesen, auch die dezentralen Kleinstkraftwerke und Abnehmer zur Netzstützung heranzuziehen.
Der neue Netzentwicklungsplan (NEP) 2023 der Bundesnetzagentur widmet sich deshalb in einem eigenen Kapitel erstmals den „haushaltsnahen Flexibilitäten“. Der Bericht betont, dass sich „im Sektor der privaten Haushalte sowie in Teilen des GHD-Sektors (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) im Zuge der Durchdringung von Wärmepumpen, E-Pkw und Batteriespeichern die zeitlichen Verläufe der Stromnachfrage maßgeblich verändern […] und der Verbrauch der privaten Haushalte zukünftig in hohem Maße durch einen variablen Preis für Endkunden beeinflusst wird.“ Der NEP geht von einer Verschiebung von Verbrauch und Angebot von etwa vier Stunden aus und weist darauf hin: „Neben dem temperaturabhängigen Kühl-/Wärme-Bedarf spielt auch die thermische Trägheit der Gebäude eine wesentliche Rolle für die nutzbare Flexibilität. […] Ein Großteil dieser Flexibilität, insbesondere in den Spitzen, wird durch den Einsatz von Batteriespeichern bereitgestellt.“
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