Die Landesregierung Baden-Württemberg hat bei dem geplanten Verbot von Komfortöfen nachgebessert. Besitzer von modernen Öfen sind nun nicht mehr betroffen.
Verbot von modernen Komfortöfen bei Feinstaubalarm zurückgenommen
Sonntag, 05.02.2017
Die Stadt Stuttgart hat in den Wintermonaten stark mit dem Thema Feinstaub zu kämpfen. Ein Feinstaubalarm wird vor allem durch Emissionen des KfZ-Verkehrs ausgelöst.
Die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg appellierten dann aber nicht nur an Pendler, das Auto stehenzulassen, sondern baten zudem auch Nutzer von Komfort-Kaminen, auf deren Nutzung zu verzichten. Dies sollte nun auch als Verbot gesetzlich verankert werden, was die Heizungsbranche geschlossen kritisierte und dazu eine Pressekonferenz am 09. Dezember in Stuttgart abhielt.
Das Verkehrsministerium bat darauf die Branche zum Gespräch. Die seit dem 01.01.2015 installierten Einzelraumfeuerstätten neuester Generationen werden nun von diesem Verbot ausgenommen. Sie erfüllen die verschärften Grenzwerte der Stufe 2 für neue Holzfeuerstätten der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit 40 mg/m³.
"Eine Gleichbehandlung aller Feuerstätten war rechtlich nicht haltbar, deswegen freuen wir uns, dass die Landesregierung Baden-Württemberg dies nun nach gemeinsamen Gesprächen in der neuen Fassung berücksichtigt hat“, so Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes für Gebäudetechnik VdZ.