Optimierungsempfehlungen für eine effizientere Heizung priorisieren zumeist Hocheffizienzpumpen, smarte Regelarmaturen und ...
„Vermeide!“:
Energieeffizienzverluste in Heizungsanlagen
Mittwoch, 17.01.2024
... den hydraulischen Abgleich. In diesem Beitrag geht es hingegen darum, wie man Energieeffizienzverluste vermeidet. Die gute Nachricht: Mit einem geringinvestiven Aufwand kann man die energetische Qualität von Heizanlagen mit Wasser als Wärmeträger sehr effektiv sichern – ganz im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Als bemerkenswerter Zusatznutzen wächst die Resilienz.
Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verwendet. Das soll sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändern. Das GEG legt dazu energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Eine wesentliche Änderung durch das GEG 2023 ist die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent.
Es gilt also nicht allein, noch effizientere Technologien rund um das Beheizen bzw. Klimatisieren eines Gebäudes zu nutzen. Insbesondere ist von Bedeutung, Energieeffizienzverluste zu vermeiden – das ist nachhaltig, kostengünstig und die Umsetzung gelingt zeitnah.
Gesetzgebung in Europa und Deutschland
Kurzer Rückblick: Das GEG gilt bereits seit 1. November 2020. Es ist die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) vom 30. Mai 2018 in nationales Recht, ab 2024 eine verbindliche Forderung nach Überprüfung und optimaler Einstellung bestehender Anlagen zu implementieren und für Neuanlagen nur noch Techniken zuzulassen, die als klimafreundlich eingestuft werden.
Die durch die aktuelle GEG-Gesetzgebung losgetretenen Diskussionen in der Öffentlichkeit werden auch in anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Italien geführt. In Dänemark ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen bereits seit 2013 verboten. Fossil betriebene Wärmeerzeuger werden deutlich höher besteuert. Auch Schweden hat die Wärmewende im Bereich Gebäudeheizung bereits vollzogen und setzt auf ein intensiv ausgebautes, dekarbonisiertes Fernwärmenetz zur Beheizung von Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden. In Ein- und Zweifamilienhäusern dominiert die Wärmepumpe als Wärmeerzeuger den Markt.
In Deutschland existiert seit 2021 ein nationaler CO2-Handel, der den Preis pro Tonne CO2 aktuell auf 30 Euro festlegt. Bis 2025 soll dieser Preis auf 45 Euro angehoben werden (2024: 40 Euro). Jeder Nutzer fossiler Energie kann sich ausrechnen, was diese Entwicklung für sein eigenes Budget bedeutet und ob es wirklich sinnvoll ist, jetzt noch in eine fossile Technologie zu investieren. Allen voran die deutschen Hersteller von Wärmeerzeugern haben sich längst aufgemacht, Alternativen zur Verbrennung und daraus entstehender Wärme zu entwickeln und im Markt zu etablieren.
Keine Alternative zum aktuellen System existiert im Bereich des Wärmetransportmediums: Wasser! Unabhängig davon ob die Energie aus der Verbrennung von Öl, Gas oder Biomasse resultiert oder ob sie durch Umwandlung von Wärmequellen aus der Umwelt (Grundwasser, Erdwärme, Luft) gewonnen wird, stets wird Wasser eingesetzt, um die gewonnene Energie in einem Pufferspeicher zwischenzulagern und sie dann bedarfsgerecht in den Raum zu transportieren und dort an diesen abzugeben.
Wärmetransportmedium Wasser im Fokus
Als Vorbemerkung ist wichtig zu verstehen: Lediglich störungsfrei laufende Heizanlagen sind mit Blick auf die Notwendigkeit, Heizenergie und Strom zu sparen, noch lange keine guten Anlagen. Das adressiert sehr klar die seit Oktober 2022 geltende „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV): Demnach ist der Eigentümer eines Gebäudes (entsprechenden Mehrfamilienhauses), in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.
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