Das EEG ist noch im Fluss. Ende Oktober 2020 war die erste Lesung. Der Bundesrat hat Vorschläge und Änderungswünsche eingebracht. Im EEG ist vorgesehen, dass die PV-Anlagen, deren Förderdauer jetzt ausläuft, nicht vom Netz genommen werden, sondern, da sie ja funktionieren, weiterhin erhalten bleiben sollen. Im Gespräch ist eine Vergütung in Höhe des Marktwertes abzüglich der Vermarktungskosten.
Warum sollten die denn abgeschaltet werden, warum keine Eigennutzung?
Für die Eigennutzung benötigen Sie natürlich entsprechende Verbraucher. In die müssten Sie investieren. Solange Konsumenten in der Förderung sind, bestehen klare Verhältnisse. Sie melden ihre PV-Anlage an und das Stadtwerk oder der Netzbetreiber haben anzuschließen. Ohne eine Nachfolgeregelung können sie zwischen drei Möglichkeiten wählen: Sie nehmen die ganze Anlage vom Netz oder sie vermarkten den eigenerzeugten Strom selbst oder sie investieren in Produkte, die es ermöglichen, den eigenerzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Am besten ist natürlich die Kombination.
Wie sähe so eine Kombination aus?
Zunächst will der Gesetzgeber wohl dafür sorgen, dass auch die Versorger zukünftig in der Pflicht sind, den Strom zum Marktwert zu nehmen. Aber wie gesagt, man wird die Vertriebskosten abziehen und hätte auch noch weitere Aufwendungen zu tragen. Des Weiteren diskutiert man noch über die EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom. Bisher entfällt die Umlage, wenn die Leistung der Anlage zehn Kilowatt nicht übersteigt und nicht mehr als zehn Megawattstunden selbst verbraucht werden. Der Entwurf sieht eine Ausweitung der Leistungsgrenze vor. Demnach müssen künftig auch Anlagenbetreiber von Anlagen bis 20 kW Leistung keine EEG-Umlage zahlen, wenn sie nicht mehr als zehn Megawattstunden Strom im Jahr selbst verbrauchen. Falls mehr, ist jedoch die EEG-Umlage zu entrichten. Das alles macht das Einspeisen unattraktiv.
Deshalb ist der größte Nutzen für den Endanwender tatsächlich, den selbst erzeugten Strom möglichst selber zu verbrauchen. Als Möglichkeiten bieten sich an: eine Wärmepumpe und die Installation eines Stromspeichers, eine Brauchwasserwärmepumpe in Kombination mit einer Infrarotheizung oder ein Speicher mit Elektroheizstab, eine Wallbox für den Anschluss eines Elektroautos und anderes, um so viel wie möglich selbst zu nutzen. Immerhin kostet heute der Netzstrom rund 30 Cent je Kilowattstunde.
Fünf bis acht Prozent Rendite
Was Sie da aufgezählt haben, das geht doch alles erheblich ins Geld.
Das haben wir bei der „ViShare Energy Community“ einmal aufgelistet. „ViShare“ verfolgt den gesetzgeberischen Fortschritt genau und wird sich um die Stromeinspeisung kümmern, dazu braucht man sich also keine Gedanken zu machen. Gleichzeitig empfehlen wir den Interessenten, in elektrische Verbraucher, wie aufgelistet, zu investieren. Ein Stromspeicher hat einen Bruttolistenpreis von rund 5.715 Euro, plus Installationsaufwand. Damit können Sie die Eigenverbrauchsquote auf 40 Prozent anheben – die Autarkie sogar auf 75 Prozent. Durch die Einsparung kann eine Rendite von etwa sechs Prozent, bezogen auf die Investition, eingefahren werden. Bei einer Photovoltaikanlage, kombiniert mit einer Brauchwasserwärmepumpe, liegt die Rendite bei fünf Prozent. PV in Verbindung mit einer Infrarotheizung nahe der Sitzecke beschert eine Rendite von acht Prozent. „ViShare“ bemüht sich, Strombezug und Stromverbrauch nach Preis und Verfügbarkeit zum Nutzen der Community zu steuern.
Also „smart“ zu steuern. Was zahlen Sie mir denn für meinen Strom?
Ihr Stromtarif ist abhängig von dem jeweiligen Versorgungsgebiet, in dem Sie Kunde sind. Das hat unter anderem mit Netzentgelten zu tun. Es gibt Tarifrechner auf der „ViShare“-Homepage, da können Sie jederzeit Ihre Einspeisung simulieren und nachschauen, was Sie dafür bekommen würden. Ich denke aber, Ihre Frage sollte lauten: Wie viel Strom speise ich denn überhaupt noch ein? Denn: Mit jeder Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, sparen Sie Strombezug von etwa 30 ct/kWh ein. Das ist der größte Hebel, am besten Sie speisen gar nicht mehr ein.