Größere Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden ab sofort per Ausschreibung gefördert. Im letzten Jahr wurden deutlich weniger KWK-Anlagen neu installiert. Wird die Wärmewende durch hohen bürokratischen Aufwand und einen undurchschaubaren Dschungel von Förderprogrammen ausgebremst?
Wie geht es weiter mit der Kraft-Wärme-Kopplung?
Donnerstag, 19.01.2017
Mit Jahresbeginn trat das Kraft-Wärme-Kopplung-Änderungs-Gesetz (KWKGÄndG) in Kraft. Es novelliert das seit einem Jahr unter Vorbehalt geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG). Die Änderungen ergaben sich aus Verhandlungen und Anhörungen des Wirtschaftsministeriums (BMWi) mit der EU-Kommission, dem Bundesrat und diversen Verbänden.
Die Novelle setzt insbesondere eine von der EU-Kommission geforderte Maßnahme um, wie die Bundesregierung mitteilt: „Ebenso wie Erneuerbare Energien-Anlagen werden KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt und innovative KWK-Systeme künftig nur noch gefördert, wenn sie sich erfolgreich in einer Ausschreibung durchsetzen. Dies verbessert die Mengensteuerung sowie die Planbarkeit für die Marktakteure und erhöht die Kosteneffizienz in der Förderung.“
Die Bundesnetzagentur wird die Ausschreibungen durchführen. Ab Winter 2017/2018 werden sie voraussichtlich nach der dafür erforderlichen Verordnung durch das BMWi realisiert.
Flaute bei neuen KWK-Anlagen
Die Zulassungen von neuen Anlagen mit Leistungen von unter zwei kW bis 100 MW nach dem KWKG waren in den letzten Jahren stark rückläufig, wie einer Aufstellung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen ist. Ihre Anzahl sank von über 7.400 Anlagen im Jahr 2014 auf 5.100 in 2015 bis zu 1.728 im letzten Jahr (Stand Nov. 2016)
Der Vizepräsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e.V., Hagen Fuhl, sucht im Gespräch mit dpa nach Gründen: „Mit Sicherheit hat die lange Hängepartie vom Inkrafttreten des KWKG2016 Anfang 2016 bis zur endgültigen beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU Anfang November 2016, mehr als zehn Monate, zu dieser negativen Absatzentwicklung beigetragen. Dadurch wurden Investitionsentscheidungen bis zur endgültigen Klärung entweder vertagt oder ganz verworfen. Insgesamt hat das Vertrauen in die Politik (…) dadurch auch hohen Schaden genommen.“ Auch würden „ständige Novellierungen, Gesetzesänderungen und Diskussionen oder Ankündigungen über mögliche bevorstehende Veränderungen Investoren und private Interessenten abschrecken.“
Einen weiteren Grund für das sinkende Interesse seien auch die fallenden Preise für fossile Energien – Energieeinsparungen lägen so nicht mehr im Fokus der Verbraucher, vermutet Fuhl.
Hilfreich für ein wiedererwachendes Interesse an KWK-Anlagen wäre laut Fuhl „der Abbau von bürokratischen Hemmnissen und enormer administrativer Aufwände bezüglich verschiedenster Anmelde-/Antrags- und Nachweispflichten (ohne Zuhilfenahme von Experten für den privaten Betreiber einer KWK-Anlage schon längst nicht mehr händelbar), sowie die Vereinfachung von Registrierung, Bearbeitung und Abrechnung seitens der zuständigen Institutionen“.
Förderprogramme vereinfachen
Zudem ist festzuhalten, dass die energetische Modernisierung von Gebäuden insgesamt stagniert. Die Investitionen sind in den vergangenen Jahren sogar gesunken, so ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Das läge auch an den unübersichtlichen, mehr als 3.300 bundesweiten Förderprogrammen für energetische Maßnahmen an Gebäuden. „Die vielen Angebote kommen am Markt schlicht nicht an“, meint dazu der IW-Immobilienexperte Dr. Ralph Henger. „Wir müssen uns fragen, wie wir die Förderprogramme in die Breite tragen. Das gelingt nur, wenn wir sowohl die Banken als auch die Handwerker vor Ort besser einbinden“, so Henger.