Lüftung

Wohnraumlüftung: Neue Regelungen und Novitäten auf dem Markt - Teil 1

Eine Herstellerübersicht im Bereich der Wohnraumlüftung

Mittwoch, 06.07.2016

Wohnraumlüftung - unerlässlich, praktisch, komfortabel. Der Trend geht dabei zur dezentralen Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Unser Artikel zeigt zum einen Neuigkeiten im Bereich von Regelungen und Labels bei der Wohnraumlüftung. Zum anderen gibt er einen Überblick über die Neuheiten, welche die Hersteller im Bereich der Wohnraumlüftung im Sortiment haben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben): mit dabei sind Zentralgeräte, Designgitter, Überströmer und mehr...

Dezentrale Geräte zur Wohnraumlüftung entwickeln sich positiv

Bei den zentralen Systemen zur Wohnraumlüftung, die mit Wärmerückgewinnung und Wärmepumpe kombiniert sind, vermeldete der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) für die Jahre 2012 bis 2014 einen stagnierenden Markt mit einem nahezu konstanten Absatz von 2.500 bis 3.000 Einheiten. Eine überaus **positive **Entwicklung hätten dagegen dezentrale Geräte zur Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung genommen. Zuletzt wurden fast 100.000 Geräte in deutschen Wohngebäuden installiert. Im Gegensatz zu den zentralen Geräten zur kontrollierten Wohnungslüftung, die hauptsächlich in Neubauten installiert werden, kommen die raumweisen Geräte überwiegend in der Sanierung zum Einsatz. Nachfolgend nun einige Hersteller samt einer Auswahl ihrer Neuheiten im Bereich der Wohnungslüftung (ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben):

Überblick: Energielabel und Mindestanforderungen für die Wohnraumlüftung

Energielabel für Geräte zur Wohnungslüftung seit 1. Januar 2016

Müssen Hersteller von Heizkesseln, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken, Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern sowie Kombiheizgeräten ihre Produkte schon seit dem 26. September 2015 labeln, so wurden Geräte zur Wohnraumlüftung erst zum 1. Januar 2016 mit Mindestanforderungen an die Energieeffizienz ausgestattet und tragen erst seit diesem Stichtag ein entsprechendes Energielabel.

Seit 2013 Änderungen bei Raumklimageräten und Ventilatoren

Von der europäischen Ökodesign-/ErP-Richtlinie waren im Bereich der Raumlufttechnik bisher nur Raumklimageräte und Ventilatoren betroffen. Seit 2013 müssen Raumklimageräte bei einer Kühlleistung bis 12 kW in Energieeffizienzklassen A+++ bis D eingestuft werden, ein entsprechendes Energielabel tragen und im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen.

Seit 2013 gelten Mindestanforderungen auch für Ventilatoren ab einer Leistung von 125 W.

Seit 1. Januar 2016: Mindestanforderungen bei raumlufttechnischen Zentralgeräten

Raumlufttechnische Zentralgeräte müssen nun seit 1. Januar 2016 Mindestanforderungen in Bezug auf die Ventilatorstromaufnahme und die Effizienz der Wärmerückgewinnung einhalten.

Seit 1. Januar 2016: Energielabel und mehr Primärenergieeinsparung bei Geräten zur Wohraumlüftung

Geräte zur Wohnungslüftung müssen seit 1. Januar 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen wie sie verbrauchen und ein Energielabel tragen - A+ bis G.

Geräte mit einem Nennluftvolumenstrom von bis zu 1.000 m³/h werden dabei generell als Gerät zur Wohnraumlüftung behandelt.

Ausnahmen gibt es für kleinere Abluftgeräte mit einer Leistung von unter 30 W (z.B. Ventilatoren für die Bad- und Toilettenentlüftung nach DIN 18017-3) sowie für Geräte zwischen 250 und 1.000 m³/h, wenn sie als RLT-Geräte für den Einsatz in Nichtwohngebäuden deklariert werden. Diese Geräte müssen kein Energielabel tragen.

Ab 2018 noch höhere Anforderungen an Geräte zur Wohnungslüftung

Ab 1. Januar 2018 werden die Anforderungen weiter erhöht, dann müssen die Geräte zur Wohnraumlüftung mindestens Effizienzklasse D erreichen und den Lüftungswärmebedarf des Wohngebäudes in etwa halbieren.

Kennwert für spezifischen Energieverbrauch bei der Wohnungslüftung

Das EU-Energielabel klassifiziert die betroffenen Geräte für die Wohnraumlüftung dabei mittels eines Kennwerts für den "spezifischen Energieverbrauch" - SEV:

Tabelle mit SEV-Klassen und dem SEV-Wert in kWh/(m²·a).
Quelle: FGK
Nach der Ökodesign-/ErP-Richtlinie werden Wohnraumlüftungsgeräte seit 1. Januar 2016 mittels des „spezifischen Energieverbrauchs“ (SEV) in Energieeffizienzklassen von A+ bis G eingeteilt.

Dieser Wert gibt die mögliche Primärenergieeinsparung (Stromverbrauch Ventilatoren minus Heizenergieeinsparung) des Lüftungsgeräts im Vergleich zu einer Fensterlüftung gleicher Luftqualität wieder. Das heißt, je kleiner ("je negativer") dieser Wert, desto mehr Energie spart das Gerät ein.

Von Jörg Gamperling
Chefredaktion HeizungsJournal
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