Systeme für die Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) benötigen eine fachmännische Einregulierung, damit sie wirtschaftlich arbeiten und einwandfrei funktionieren. In der Realität herrscht hier noch großer Nachholbedarf, denn viele Lüftungssystemen sind fehlerhaft oder gar nicht justiert. Wie es richtig geht, zeigt dieser Artikel.
Wohnungslüftungs-Anlagen korrekt einregulieren
Dienstag, 15.05.2018
Von Anlagen für die Kontrollierte Wohnraumlüftung, häufig notwendig in luftdicht gedämmten Neubauten, Niedrigenergie- und Passivhäusern sowie bei größeren Sanierungen im Bestand, profitieren Nutzer wie Betreiber:
Die Systeme führen Wohnräumen ausreichend Außenluft zu und reduzieren gleichzeitig den Energieverbrauch im Gebäude durch Wärmerückgewinnung (WRG) deutlich.
Ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist, beschreibt die DIN 1946-6. Sie regelt außerdem Anforderungen an Planung, Ausführung, Übergabe und Instandhaltung einer Lüftungsanlage.
Die Norm schreibt für bestimmte Bauvorhaben ein Konzept vor, das den für Hygiene und Bautenschutz notwendigen Luftaustausch festsetzt und nachweist:
Ein Lüftungskonzept ist verpflichtend zu erstellen für Neubauten sowie Sanierungen, sobald in einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht beziehungsweise mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. In Mehrfamilienhäusern greift die Vorschrift, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert wird.
Um zu klären, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind, werden zunächst zwei Luftmengen berechnet: die Menge, die zum Feuchteschutz des Gebäudes erforderlich ist sowie der Luftvolumenstrom, der durch Infiltration durch die Gebäudehülle zur Verfügung steht. Der anschließende Vergleich zeigt, ob eine lüftungstechnische Maßnahme ergriffen werden muss – das ist der Fall, wenn der für den Feuchteschutz benötigte Luftaustausch höher ist als die tatsächlich durch Infiltration eingetragene Luftmenge.
Luftmengen berechnen
Hat das Nachweisverfahren die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen ergeben, müssen die erforderlichen Luftmengen gemäß DIN 1946-6 berechnet werden. Um den Aufwand hier möglichst gering zu halten, bieten viele Hersteller eigene Planungstools an.
"profi-air"-Anlagen aus dem Hause Fränkische Rohrwerke lassen sich etwa mit der kostenlosen Software "easyCALC" – erreichbar unter easycalc.fraenkische.com – auslegen. Hier gibt der Planer die Basisdaten des Gebäudes und die einzelnen Raumgrößen ein, woraufhin das Online-Tool selbstständig die nötigen Luftmengen berechnet und eine Übersicht über die ausgewählten Systembestandteile gibt.
Ist die Planung abgeschlossen, installiert der Fachhandwerker alle benötigten Komponenten wie Rohre, Verteiler oder Luftdurchlässe. Sorgfalt ist hier – wie auch bei der Planung – oberstes Gebot, denn nur eine hygienische und dichte Installation vermeidet spätere, nicht vorgesehene Instandsetzungsarbeiten und schließt damit unerwünschte Zusatzkosten aus.
Großteil der Lüftungsanlagen fehlerhaft einreguliert
Die fachgerechte Inbetriebnahme der Lüftungsanlage ist ein wichtiger Faktor, damit die berechneten Luftmengen auch wirklich in den einzelnen Räumen ankommen. Denn sind – bei einem nicht ordnungsgemäß einregulierten System – die Luftmengen zu gering, wird die Feuchtigkeit nicht wie vorgesehen abtransportiert. Sind die eingetragenen Luftmengen zu hoch, können Zugerscheinungen und Pfeifgeräusche entstehen.
Die alarmierende Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt: Ein Großteil der KWL-Anlagen ist fehlerhaft oder gar nicht fachmännisch einreguliert, sodass viele Lüftungssysteme nicht wie ursprünglich geplant funktionieren.
Das ist beunruhigend, weil gerade die abschließende Justierung eines Lüftungssystems hinsichtlich Hygiene und Gesundheit, aber auch aus handwerklicher Professionalität und unter wirtschaftlichen Aspekten immens wichtig ist. Bei korrekter Einregulierung und Inbetriebnahme herrscht bei der Kontrollierten Wohnraumlüftung, nach Angaben von Fränkische, sehr großer Nachholbedarf.
Die richtige Inbetriebnahme einer KWL-Anlage
Bevor die Kontrollierte Wohnraumlüftung in Betrieb genommen wird, sollte der Innenausbau des Gebäudes abgeschlossen sein, damit die Anlage nach der Einregulierung nicht mehr verschmutzen kann.
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