KWK

Zum Kabinettsbeschluss des KWKG 2016

Dienstag, 13.09.2016

Der vom BMWi vorgelegte Gesetzentwurf zum KWKG 2016 wurde am 23.09.2015 vom Bundeskabinett mit nur wenigen Nachbesserungen beschlossen und an den Bundestag und Bundesrat überwiesen. Demnach soll das Ausbauziel für den KWK-Anteil auf 25 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung bis 2020 reduziert werden. Eine Beschleunigung des Ausbaus von Kraft-Wärme-Kopplung als Partner der Energiewende wird hierdurch ausgebremst.

Jedoch weist der Kabinettsbeschluss auch Änderungen auf, die positiv zu bewerten sind: So wird unter anderem der obere Grenzwert für die Förderung von nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisenden KWK-Anlagen auf 100 kWel angehoben.

Des Weiteren erhalten nur Anlagen der stromkostenintensiven Industrie und Industriezweige, die in einer Liste gemäß EEG, Anlage IV verzeichnet sind, bei Nichteinspeisung einen KWK-Zuschlag. In dieser Liste fehlen jedoch komplette Branchen, wie z. B. die Wohnungswirtschaft, Contractoren und das Krankenhauswesen.

Zudem besteht ausschließlich für gasbefeuerte Bestandsanlagen > 2 MW die Möglichkeit einer temporären Förderung. In die Übergangsregelung ist zusätzlich eine Stufenregelung für die zwingende Direktvermarktung aufgenommen worden. Diese soll für Anlagen bis 250 kWel erst bei einer Inbetriebnahme ab 30.06.2016 und bei Anlagen bis 100 kWel bei Inbetriebnahme ab 31.12.2016 gelten. Die befristete Weitergeltung der KWK-Zuschläge nach KWKG 2012 wird, wie im Referentenentwurf vorgesehen, übernommen.

Die vom B.KWK kritisierte Verschärfung der Regeln für den Messstellenbetrieb für Zähler in Kundenanlagen soll erst ab dem 30.06.2016 gelten. Weitere Informationen unter: http://www.bkwk.de

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