GEG-Regelung: selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser im Neubau
Für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser gelten im Neubau die Anforderungen des GEG ohne weitere Auflagen. Diese Anforderungen lassen sich beim Einbau einer elektrischen Flächenheizung mit dem baulichen Niveau EH 55 oder EH 40 erfüllen.
Heizungstausch in selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern
Für selbst genutzte, bereits bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es bei einem Heizungsaustausch mit Umstieg auf eine elektrische Flächenheizung keine Auflagen oder Einschränkungen. Anforderungen seitens des GEG 2024 gibt es nicht. Der BVF empfiehlt hier zusätzlich die Nutzung von PV, einen erhöhten Wärmeschutz und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Der Immobilieninhaber eines Ein- oder Zweifamilienhauses kann seine Entscheidung damit frei treffen, welche Heizungstechnik individuell besser geeignet ist, um die für ihn optimale Kombination aus Investitions- und Betriebskosten zu finden. So kann bei einem nachträglichen Einbau einer elektrischen Flächenheizung in ein Bestandsgebäude die Nachrüstung von PV oder die Gebäudedämmung auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Sanierungsfahrplans erfolgen.
GEG-Regelung: vermietete Immobilien
Für zu vermietende Ein- und Mehrfamilienhäuser, die neu errichtet werden, sowie auch bei vermieteten Bestands-Immobilien, die vor einem Heizungstausch ein wasserbasiertes Heizungssystem hatten, schreibt der Gesetzgeber nun beim Einbau einer elektrischen Flächenheizung vor, dass der bauliche Wärmeschutz nach § 16 und § 19 GEG um mindestens 45 Prozent übertroffen sein muss, dies entspricht einem geforderten Niveau EH 40.
Für nicht selbst bewohnte Bestandsgebäude ohne wasserbasiertes Heizsystem ist bei einem Wechsel zur elektrischen Flächenheizung der bauliche Wärmeschutz des Effizienzhausstandards EH 55 einzu-halten.
Ein Referenzprojekt
Ein Neubauprojekt im nordrhein-westfälischen Clarholz bei Gütersloh zeigt, dass moderne elektrische Fußbodenheizungen nicht nur in Bezug auf die Investitionskosten, sondern auch hinsichtlich der Betriebskosten eine konkurrenzfähige Alternative zu wärmepumpenbasierten Heizsystemen mit wassergeführten Fußbodenheizungen darstellen. So wurde schon im Jahr 2019 ein Ensemble von sechs baugleichen Doppelhäusern mit je 140 m² Wohnfläche im Effizienzhausstandard 40 mit elektrischer Fußbodenheizung, PV-Anlage und Stromspeicher errichtet.
Sowohl die Bauherren als auch die Mieter zeigen sich nach den ersten Heizperioden mit den Ergebnissen vollauf zufrieden. Die Heizkosten bewegten sich bei fast allen Mietparteien auf einem durchweg niedrigen Niveau von lediglich etwa 100 Euro je Heizmonat. Kalkuliert man die Einspeisevergütungen für den abseits der Heizperiode gelieferten Solarstrom ein, seien die Häuser sogar energetisch kosten- und CO2-neutral.
Fazit
Das GEG 2024 sieht die elektrische Flächenheizung als gleichrangige Option zu anderen modernen Heizsystemen. Studien belegen, dass mit dieser Heizungstechnologie auch im Hinblick auf die Zukunft die untersuchten Gebäudetypen sehr emissionsarm beheizt werden können. Unter Anrechnung des selbst erzeugten PV-Stroms innerhalb des Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom ergeben sich hohe Eigennutzungsanteile und daraus resultierend ein kleiner CO2-Fußabdruck.