Ab dem 26. September 2015 gelten neue Vorgaben für Heizgeräte, Warmwasserbereiter und -speicher. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie in Europa nicht mehr auf den Markt gebracht werden, wenn sie bestimmte Umwelt- und Energiekriterien nicht erfüllen. Für die weiterhin zugelassenen Produkte wird eine Energieverbrauchskennzeichnung vorgeschrieben. Die Kennzeichnungspflicht stellt die gesamte Heizungsbranche vor große Herausforderungen. Um die Aufgabe zu bewältigen, hat der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ die Plattform HEIZUNGSlabel entwickelt.
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Energieverbrauchskennzeichnungen und Ökodesign-Anforderungen
Mittwoch, 12.04.2017
Vorgaben der Europäischen Union zu Energielabeln und zum Ökodesign sind schon lange aus anderen Produktsparten, wie den Haushaltsgeräten oder Glühbirnen, bekannt. Die Grundlagen der Regelungen finden sich für alle Produktsparten in der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU, die grundsätzliche Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten enthält und in der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU, die allgemeine Regelungen für Informationen über die Energieeffizienz von Produkten insbesondere für Endverbraucher enthält.
Auf Basis dieser Richtlinien ist in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Verordnungen entstanden, die spezifische Vorgaben für Produkttypen festschreiben. Im September treten die folgenden, für die SHK-Branche entscheidenden, Verordnungen in Kraft:
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EU-Verordnung 2013/811/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Raumheizgeräten, Kom-biheizgeräten und Verbundanlagen,
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EU-Verordnung 2013/812/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Warmwasserbereitern, -speichern und Verbundanlagen,
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EU-Verordnung 2013/813/EU über das Ökodesign von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten,
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EU-Verordnung 2013/814/EU über das Ökodesign von Warmwasserbereitern und -speichern.
Was bedeutet Ökodesign und was sind die Vorgaben?
Die Ökodesignregelungen legen Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen für energiebetriebene Produkte fest. Die Anforderungen an die einzelnen Produkte beziehen sich auf deren technische Eigenschaften. Die Ökodesign-Anforderungen gelten für Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis zu einer Nennwärmeleistung von 400 kW, für KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 50 kW und Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen. Die Regelung umfasst nur Geräte, die Gas, Öl oder Strom nutzen. Festbrennstoffe sind bisher noch nicht umfasst, hierzu wird es eine eigenständige Regelung geben.
Mit den Ökodesignanforderungen werden Mindeststandards festgelegt, die die Produkte erfüllen müssen, um weiterhin im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Kriterien, die für die Mindestanforderungen eine Rolle spielen, sind der Energieverbrauch, NOx-Werte und bei Wärmepumpen der Schallleistungspegel. Hersteller bzw. Importeure müssen grundsätzlich die Konformität ihrer Produkte selbst prüfen. Erfüllen die Produkte die Anforderungen, können sie mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Bei Vorliegen des CE-Kennzeichens kann der Fachunternehmer davon ausgehen, dass die Produkte die geltenden Ökodesign-Anforderungen einhalten und das Gerät in Betrieb nehmen.
Am gravierendsten sind die Heizwertkessel von den neuen Anforderungen betroffen. Sie dürfen ab dem Stichtag grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme für die Nachrüstung von Gasetagenheizungen im Bestand. Diese gilt für sogenannte B1-Geräte, das sind Gasheizkessel ≤ 10 kW und Kombigeräte ≤ 30 kW, jeweils mit Strömungssicherung, die zum Austausch in Heizgeräten oder Heizgerätegehäusen in Mehrfamilienhäusern bestimmt sind, wenn die Heizgeräte am selben Schornstein hängen und nicht durch Brennwertgeräte ersetzt werden können.
Die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnung
Die Energieverbrauchskennzeichnung soll die beste verfügbare Technologie fördern, in dem Produkte nach ihrer Energieeffizienz klassifiziert werden. Die Energieeffizienz der Produkte wird auf einem Energielabel dargestellt. Durch die Klasseneinteilung lassen sich Produkte einer Warengruppe miteinander vergleichen. Damit sollen Verbraucher verstärkt auch Umweltaspekte zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung machen und nicht allein auf den Verkaufspreis achten. Die Verbrauchskennzeichnungspflicht umfasst (Kombi-)Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW, Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen und Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage.
Das Energielabel schafft mehr Vergleichbarkeit beim Kauf einer Heizungsanlage. Für den Endkunden wird es einfacher, die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf mit einzubeziehen. Gleichzeitig wird dadurch für die Hersteller ein Anreiz geschaffen, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voranzutreiben und auch bei der Vermarktung stärker auf energieeffiziente Geräte zu setzen.
Wer stellt das Label aus?
Bei der Ausstellung des Labels wird das installierende SHK-Handwerk in die Pflicht genommen: Bereits im ersten Angebot müssen dem Kunden alle Informationen zur Energieeffizienz bereitgestellt werden – und zwar ausgedruckt in Form des Energielabels und eines ausführlichen Produktdatenblattes. Das bedeutet, dass der SHK-Handwerker bereits bei der Angebotserstellung Zugriff auf die benötigten Unterlagen braucht. Die dafür benötigten Daten müssen von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden.
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