Wärme

Energieverbrauchskennzeichnungen und Ökodesign-Anforderungen

Mittwoch, 12.04.2017

Ab dem 26. September 2015 gelten neue Vorgaben für Heizgeräte, Warmwasser­bereiter und -speicher. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie in Europa nicht mehr auf den Markt gebracht werden, wenn sie bestimmte Umwelt- und Energiekriterien nicht erfüllen. Für die weiterhin zugelassenen Produkte wird eine Energieverbrauchskennzeichnung vorgeschrieben. Die Kennzeichnungspflicht stellt die gesamte Heizungsbranche vor große Herausforderungen. Um die Aufgabe zu bewältigen, hat der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ die Plattform HEIZUNGSlabel entwickelt.

Seite des VdZ-Heizungslabel-Portals.
Quelle: VdZ
Ein Blick in das VdZ-Heizungslabel-Portal.

Vorgaben der Europäischen Union zu Energielabeln und zum Ökodesign sind schon lange aus anderen Produktsparten, wie den Haushaltsgeräten oder Glühbirnen, bekannt. Die Grundlagen der Regelungen finden sich für alle Produktsparten in der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU, die grundsätzliche Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten enthält und in der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU, die allgemeine Regelungen für Informationen über die Energieeffizienz von Produkten insbesondere für Endverbraucher enthält.

Auf Basis dieser Richtlinien ist in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Verordnungen entstanden, die spezifische Vorgaben für Produkttypen festschreiben. Im September treten die folgenden, für die SHK-Branche entscheidenden, Verordnungen in Kraft:

  • EU-Verordnung 2013/811/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Raumheizgeräten, Kom-biheizgeräten und Verbundanlagen,

  • EU-Verordnung 2013/812/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung von Warmwasserbereitern, -speichern und Verbundanlagen,

  • EU-Verordnung 2013/813/EU über das Ökodesign von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten,

  • EU-Verordnung 2013/814/EU über das Ökodesign von Warmwasserbereitern und -speichern.

Was bedeutet Ökodesign und was sind die Vorgaben?

Die Ökodesignregelungen legen Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen für energiebetriebene Produkte fest. Die Anforderungen an die einzelnen Produkte beziehen sich auf deren technische ­Eigenschaften. Die Ökodesign-Anforderungen gelten für Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis zu einer Nennwärmeleistung von 400 kW, für KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 50 kW und Warmwasser­speicher bis 2.000 Liter Speichervolumen. Die Regelung umfasst nur Geräte, die Gas, Öl oder Strom nutzen. Festbrennstoffe sind bisher noch nicht umfasst, hierzu wird es eine eigenständige Regelung geben.

Mit den Ökodesignanforderungen werden Mindeststandards festgelegt, die die Produkte erfüllen müssen, um weiterhin im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Krite­rien, die für die Mindestanforderungen eine Rolle spielen, sind der Energieverbrauch, NOx-Werte und bei Wärmepumpen der Schallleistungspegel. Hersteller bzw. Importeure müssen grundsätzlich die Konformität ihrer Produkte selbst prüfen. Erfüllen die Produkte die Anforderungen, können sie mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Bei Vorliegen des CE-Kennzeichens kann der Fachunternehmer davon ausgehen, dass die Produkte die geltenden Ökodesign-Anforderungen einhalten und das Gerät in Betrieb nehmen.

Am gravierendsten sind die Heizwertkessel von den neuen Anforderungen betroffen. Sie dürfen ab dem Stichtag grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme für die Nachrüstung von ­Gasetagenheizungen im Bestand. Diese gilt für sogenannte B1-Geräte, das sind Gasheizkessel ≤ 10 kW und Kombigeräte ≤ 30 kW, jeweils mit Strömungssicherung, die zum Austausch in Heizgeräten oder Heizgerätegehäusen in Mehrfamilienhäusern bestimmt sind, wenn die Heizgeräte am selben Schornstein hängen und nicht durch Brennwertgeräte ersetzt werden können.

Die Vorgaben der Energie­verbrauchskennzeichnung

Die Energieverbrauchskennzeichnung soll die beste verfügbare Techno­logie fördern, in dem Produkte nach ihrer Energieeffizienz klassifiziert ­werden. Die Energieeffizienz der Produkte wird auf einem Energielabel dargestellt. Durch die Klasseneinteilung lassen sich Produkte einer Warengruppe miteinander vergleichen. Damit sollen Verbraucher verstärkt auch Umweltaspekte zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung machen und nicht allein auf den Verkaufspreis achten. Die Verbrauchskennzeichnungspflicht umfasst (Kombi-)Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW, Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen und Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage.

Das HEIZUNGSlabel hilft dem Fachhandwerker, mehr Zeit für die wesentliche Arbeit zur Verfügung zu haben – zum Beispiel die Beratung der Kunden.
Quelle: VdZ
Ein Mann hält ein Heizungslabel in der Hand.

Das Energielabel schafft mehr Vergleichbarkeit beim Kauf einer Heizungsanlage. Für den Endkunden wird es einfacher, die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf mit einzube­ziehen. Gleichzeitig wird dadurch für die Hersteller ein Anreiz geschaffen, die Entwicklung besonders ­effizienter Geräte voranzutreiben und auch bei der Vermarktung stärker auf energieeffiziente Geräte zu setzen.

Wer stellt das Label aus?

Bei der Ausstellung des Labels wird das installierende SHK-Handwerk in die Pflicht genommen: Bereits im ersten Angebot müssen dem Kunden alle Infor­mationen zur Energieeffizienz bereitgestellt werden – und zwar ausgedruckt in Form des Energielabels und eines ausführlichen Produkt­datenblattes. Das be­deutet, dass der SHK-Handwerker bereits bei der Angebots­erstellung Zugriff auf die benötigten Unterlagen braucht. Die dafür benötigten Daten müssen von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden.

Wird zwischen Einzelgerät und Verbundanlage unterschieden?

Beim Einbau eines Einzelgerätes wird das Produktlabel vom Hersteller erstellt und zur Verfügung gestellt. Die gängige Praxis ist allerdings, dass der Handwerker eine sogenannte Verbundanlage anbietet, also eine Kombination eines oder mehrerer (Kombi-)Heizgeräte beziehungsweise Wasserbereiter, mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder Solareinrichtungen. Besteht die Verbundanlage aus Produkten eines ­einzelnen Herstellers, werden die Daten in den meisten Fällen als Service vom Hersteller als System­label bereitgestellt.

Setzt sich eine Verbundanlage jedoch aus den Komponenten mehrerer Hersteller zusammen – was in der Praxis der Regelfall ist - bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. Um alle Vorgaben zu erfüllen und um das sogenannte Zusätzliche Datenblatt ausfüllen zu können, benötigt der SHK-Handwerker mindestens die folgenden fünf Dokumente: Produktdatenblatt und Label des angebotenen Vorzugsgerätes, Blanko des Zusätz­lichen Datenblattes, Blanko des Energieeffizienz-Etikettes für die Verbundanlage sowie die Datenblätter der zusätzlichen Komponenten. Aus den ­jeweiligen Produktdatenblättern werden dann die zur Vervollständigung des Zusätzlichen Datenblattes notwendigen Daten entnommen. Das Ergebnis überträgt der Handwerker in das Blanko-Energieeffizienzlabel der Verbundanlage.

Das Verbundanlagenlabel.
Quelle: VdZ
Das Verbundanlagenlabel.

Das Zusatzdatenblatt zum Verbundanlagenlabel.
Quelle: VdZ
Das zusätzliche Datenblatt.

Dieses Verfahren schafft Transparenz – gleichzeitig bedeutet es jedoch einen zeitlichen Mehraufwand, der im normalen Tagesgeschäft des SHK-Handwerkers kaum zu bewältigen ist. Längere Wartezeiten für den Kunden und eingeschränkte Kapazitäten bei der eigentlichen Arbeit wären die Folge. Um den Anforderungen dennoch nachzukommen, unterstützt der Branchenverband VdZ die Betroffenen mit einer IT-gestützten Lösung, mit der das Label nach wenigen Klicks unkompliziert und schnell zusammengestellt und dem Kunden übergeben werden kann.

VdZ-HEIZUNGSlabel als individuelle Handwerkerleistung

Die Plattform HEIZUNGSlabel besteht aus einer zentralen Produktdatenbank und einem Berechnungstool für die Verbundanlage. Außerdem kann der Service mit der vom Handwerk genutzten kaufmännischen Software und mit den Shopsystemen des Großhandels verknüpft werden. Damit wird dem Handwerker der wesentliche Mehraufwand bei der Erstellung ­einer Verbundanlage, nämlich die Recherche der Produktdaten und die Berechnung des Verbundlabels, weitgehend abgenommen. So kann der Installateur auch in Zukunft passgenaue, individuell zusammengestellte Anlagen anbieten, ohne den bei manueller Berechnung anfallenden Mehraufwand kompensieren zu müssen. Damit sichert die Branchenlösung auch einen fairen Wettbewerb zwischen Systemanbietern und spezialisierten Komponentenherstellern.

Schema der HEIZUNGSlabel-Plattform.
Quelle: VdZ
Die Plattform HEIZUNGSlabel besteht aus einer zentralen Produktdatenbank und einem Berechnungstool für die Verbundanlage. Außerdem kann der Service mit der vom Handwerk genutzten kaufmännischen Software und mit den Shopsystemen des Großhandels verknüpft werden.

HEIZUNGSlabel hilft dem Fachhandwerker, mehr Zeit für die wesentliche ­Arbeit zur Verfügung zu haben – zum ­Beispiel die Beratung der Kunden. Im Beratungsgespräch bleibt es Aufgabe des Fachhandwerkes, eine passende Lösung für das individuelle Gebäude zu finden, denn anders als bei der Weißen Ware bedeutet die beste Effizienzklasse nicht, dass das Gerät auch die beste, effizienteste Lösung für das Gebäude darstellt. Hier wird sich der Kunde weiterhin auf das Fachwissen seines SHK-Handwerkers verlassen.

Übersicht über die Angebote und Partner der Plattform HEIZUNGSlabel.
Quelle: VdZ
Die neue Kennzeichnungspflicht stellt die gesamte Heizungsbranche vor große Herausforderungen. Um die Aufgabe zu bewältigen, hat der VdZ die Plattform HEIZUNGSlabel entwickelt.

Von Kerstin Vogt
Referentin Energiepolitik VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

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