4. Schritte zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050
Derzeit erarbeitet das Bundesbauministerium (BMUB) im Auftrag der Bundesregierung den Nationalen Klimaschutzplan 2050. In Foren und Workshops wurden dafür Vorschläge entwickelt, die zu einer CO2-Minderung um 85 bis 90 Prozent gegenüber 1990 führen sollen. Bereits die EnEV 2014 formuliert im § 1 (Zweck und Anwendungsbereich), dass "ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050" erreicht werden soll.
Studien zeigen jedoch, dass bis 2050 der Energiebedarf zur Wärmeversorgung von Gebäuden nur um ca. 50 Prozent reduziert werden könnte, weil nur ein Teil der Gebäude saniert wird. Technisch sehr aufwändige Sanierungen dürften aus Kostengründen nur suboptimal ausgeführt werden. Die notwendige CO2-Reduzierung wäre nur durch den Einsatz erneuerbarer Energien und gewerblicher Abwärmenutzung möglich. Fossile Energieträger würden auf dem Wärmemarkt zukünftig keine Bedeutung mehr haben.
Angesichts der mittleren Standzeit von Heizungsanlagen von 25 bis 35 Jahren ergeben sich bis 2050 nur noch ein bis zwei Sanierungszyklen für die Heizungen. Der Maßnahmenkatalog umfasst vielfache Vorschläge, wie die Förderung für CO2-arme Heizsysteme, Förderstopp für fossile Energieträger bei Sanierung, Verbot von fossilen Heizsystemen zunächst bei Neubauten, später auch bei Sanierungen. Im Herbst findet die Abschluss-Konferenz in Berlin statt und das Bundeskabinett soll den Klimaschutzplan 2050 noch dieses Jahr verabschieden.
40 Organisationen aus der freien Wirtschaft haben kurz vor der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im April in New York einen "Klimaschutzplan 2050" [16] vorgelegt. Im Namen der Zivilgesellschaft fordern sie eine Nachschärfung der nationalen Klimaziele: Für das Jahr 2050 müsse das deutsche Klimaschutzziel auf mindestens 95 Prozent weniger Kohlendioxyd (CO2) im Vergleich zu 1990 angehoben werden.
Klimaneutraler Baubestand in Deutschland bis 2050 ist möglich! Unter diesem Motto empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA), schnell mit einer umfassenden Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland zu beginnen. [17] Das UBA untersuchte drei Zielbilder des Gebäudebestands 2050 mit unterschiedlichem Sanierungsgrad, Endenergie nach der Sanierung und Anteil an erneuerbarer Energie, um als nahezu klimaneutral zu gelten.
Fazit
2016 ist ein bedeutsames Jahr für die energiesparrechtlichen Regelungen für Gebäude: Der Bund wird die EnEV und das EEWärmeG novelliert zusammenführen und den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten gemäß den europäischen Vorgaben und dem Zeitplan einführen.
Auch wird die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 verabschieden und konkrete Maßnahmen festlegen. Für die Heizungsbranche ergeben sich daraus vielfache Chancen: Die Wärmeerzeuger spielen eine Schlüsselrolle sowohl für die Energieeffizienz von Gebäuden, als auch für die Reduzierung der CO2-Belastung.
Die Quellenhinweise sind verfügbar unter: www.tuschinski.de/publikationen/160622_heizung_energiesparrecht.pdf