KWK

Hohe Förderbeträge für Brennstoffzelle

Dienstag, 02.05.2017

Brennstoffzellen-Heizgeräte sind gleichermaßen für die Modernisierung und die Erstinstallation einer Heizung geeignet - und für beides gibt es eine attraktive Förderung.

Die Grafik zeigt, das Brennstoffzellen-Heizgeräte sowohl für den Neubau als auch für den Gebäudebestand geeignet sind.
Quelle: IBZ
Brennstoffzellen-Heizgeräte sind sowohl für den Neubau als auch den Gebäudebestand geeignet.

Laut Intiative Brennstoffzelle (IBZ) sorgen Brennstoffzellen-Heizgeräte, eingestuft in die Energieeffizienzklasse A++, auf besonders sparsame Weise für Wärme und Strom im Haus. Die innovativen Anlagen sparen gegenüber Gas-Brennwerttechnik und dem durchschnittlichen Strombezug aus dem Netz über ein Drittel Energiekosten ein, gegenüber älterer Heiztechnik sogar bis zu 50 Prozent. Verschiedene Hersteller haben die Geräte im Programm und dank der Förderung im Rahmen des KfW-Programms 433 gibt es Zuschüsse zwischen 8.850 und 12.450 Euro. Damit ist die Anschaffung einer Brennstoffzelle für viele Hauseigentümer und Bauherren mittlerweile erschwinglich.

Kein regenerativer Energieerzeuger ist im Neubau zusätzlich zur Brennstoffzelle mehr notwendig. Im Vergleich zu anderen Wärmeerzeugern, wie zum Beispiel der Wärmepumpe, bietet die Brennstoffzellen-Kraft-Wärme-Kopplung zusätzlich den Vorteil der eigenen Stromerzeugung.

Im Gebäudebestand wird nur ein Erdgasanschluss benötigt, der bei jeder zweiten Wohnung in Deutschland ohnehin vorhanden ist. Somit lässt sich die innovative Technologie im Modernisierungsfall problemlos einsetzen. Lediglich die Abgasabführung muss angepasst werden.

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