Im Mai hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Mieterstromgesetz verabschiedet. Was bedeutet dieser Gesetzentwurf für die Hocheffizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)? Wie gestaltet sich in Zukunft der Einsatz von KWK in der Wohnungswirtschaft? Das Gesetz wird wahrscheinlich noch in dieser Legislaturperiode kommen und das sind die Konsequenzen:
Mieterstromgesetz - Hat die KWK in der Wohnungswirtschaft eine Zukunft?
Samstag, 15.07.2017
Zuallererst definiert der Gesetzgeber den bereits etablierten Begriff der umweltfreundlichen dezentralen Stromerzeugung neu. Mit einem entscheidenden Unterschied: Er beschränkt die dezentrale Erzeugung auf eine Erzeugungsart – Photovoltaik (PV). Künftig soll die Förderung also nur noch für die Stromerzeugung in PV-Anlagen mit der direkten Weitergabe an Mieter gelten. Der Strom muss aus einer PV-Anlage stammen, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert ist. Dieser Strom wird dann in diesem Gebäude verbraucht.
Hierdurch offenbart sich zum einen: Strom aus umweltfreundlicher KWK wird ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf bezieht sich ausschließlich auf Strom aus PV-Anlagen.
Zum anderen erfolgt eine extreme Beschränkung: Das Gesetz gilt nur für Wohngebäude.
Die Beschränkung der Nutzung des Stroms "auf, an oder in" dem Gebäude bedeutet darüber hinaus, dass schon die Wegebeleuchtung nicht miteinzubeziehen ist, wenn die Leuchten nicht an der Hauswand montiert sind, sondern frei stehen.
Auch das Laden von E-Automobilen vor dem Gebäude ist demnach im Wortsinne des Entwurfs nicht miteingeschlossen. Wie die Gesetzeslage für im Erdgeschoss befindliche Ladenlokale aussieht, ist ebenfalls fraglich: Denn das Gesetz gilt nur für reine Wohngebäude. Wie gemischtwirtschaftliche Gebäude zu bewerten sind, ist offen. Den Betroffenen bleibt vermutlich leider der Gang zum Juristen nicht erspart. Deutlich einfacher wäre es gewesen, den im Energierecht langjährig eingeführten Begriff der Kundenanlage auch hier als Maßstab anzulegen.
Unbegreiflich ist auch, warum sich der Gesetzgeber nicht an dem in der Branche seit Jahren genutzten Begriff Mieterstrom orientiert und den KWK-Strom nun außen vor lässt. Muss sich die KWK-Branche nun einen neuen Begriff für das "Mieterstrommodell" mit KWK-Anlagen ausdenken? Dieses wird jedoch bereits von zahlreichen Wohnungsunternehmen erfolgreich durchgeführt.
Immerhin sind für die KWK-betreibende Wohnungswirtschaft zunächst einmal gegenüber der bisherigen Rechtslage keinerlei Änderungen zu erwarten. Dies ist positiv zu sehen.
Die Streichung einer unsinnigen Auflage zur Messtechnik – unter anderem aufgrund der vehementen Hinweise des B.KWK und VfW – sorgt zudem für Erleichterung.
Der größte Wermutstropfen besteht jedoch für Wohnungsunternehmen, die beides wollen: KWK und PV. Diese aus ökologischer Sicht sehr sinnvolle Verknüpfung wird durch das neue Gesetz vor enorme Herausforderungen gestellt. Der Gesetzesentwurf sieht den Betrieb dieser Kombination schlichtweg nicht vor. Entsprechend aufwendig gestaltet sich die Umsetzung dieser Möglichkeit.
Es bleibt jedoch ein Sonnenstrahl am Horizont: Der Einsatz einer KWK-Anlage im Wohnblock kann unverändert erfolgen. Die neuen Bestimmungen bauen – zumindest solange keine PV-Anlage integriert werden soll – keine neuen Hürden auf.
Im Gegenteil: Wie die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz gezeigt hat, bietet die KWK-Anlage zur Einhaltung der geforderten energetischen Standards handfeste Vorteile. Mit der KWK-Anlage wird nicht nur Klimaschutz betrieben, sondern es wird auch eine kostengünstige Versorgung der Mieterinnen und Mieter mit Strom und Wärme gewährleistet.
Als prägnantes Beispiel möchte ich an dieser Stelle auf unser B.KWK-Mitglied, die STÄWOG Service GmbH aus Bremerhaven, verweisen. Das Unternehmen, eine Tochter der Städtischen Wohnungsgesellschaft Bremerhaven, betreibt seit zehn Jahren Blockheizkraftwerke in seinen Wohnanlagen, mit stetig wachsendem Erfolg.
Im B.KWK finden sich zahlreiche weitere Beispiele, die hier aufzuführen den Rahmen sprengen würde.
Die KWK ist in der Wohnungswirtschaft nicht nur zur Verbesserung der Primärenergiefaktoren das geeignete Mittel der Wahl, sondern sie liefert, wenn das richtige Betreibermodell zum Einsatz kommt, auch wichtige Beiträge zur Deckelung der Wohnnebenkosten.
Der B.KWK stellt in seinem Seminar "Geschäftsfeld Mieterstrom" am 19. Juli 2017 in Karlsruhe dazu Einzelheiten vor. Auch auf dem B.KWK-Kongress "KWK 2.0" werden zu diesem Thema zahlreiche Informationen zu finden sein.
Seien Sie dabei – denn die KWK in der Wohnungswirtschaft hat eine bedeutsame Zukunft in der Energiewende vor sich.
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