Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften ist wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es enthält die neuen Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist die EEG-Novelle 2021 ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende – Branchenvertreter sehen noch Änderungsbedarf.
Verbände und Vereine bewerten die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
EEG-Novelle in Kraft getreten
Freitag, 05.03.2021
Der Bundestag hat Mitte Dezember 2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verab-schiedet. Damit soll der Weg für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende bereitet werden. „Mit der EEG-Novelle 2021 setzen wir ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien“, erklärte Peter Altmaier (Abb. 1), Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Erstmals verankern wir gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Dazu führen wir ein ganzes Bündel an Einzelmaßnahmen ein – von einer erleichterten Eigenversorgung bis hin zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Ausbau der Windenergie an Land. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“
Nach der Veröffentlichung Ende Dezember 2020 ist das Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Vorschriften zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es enthält die neuen Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Jährlich wird in einem stringenten Monitoringprozess überprüft, ob die erneuerbaren Energien tatsächlich in dieser gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden. Das neue EEG 2021 schafft zudem Instrumente, um jederzeit kurzfristig nachsteuern zu können, wenn sich Hemmnisse abzeichnen.
Die Förderbedingungen für die einzelnen Energien werden neu geregelt. Beispielsweise können im Interesse der Akzeptanz Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligt werden. Bei der Photovoltaik wird der „atmende Deckel“ neu geregelt und der Mieterstrom attraktiver ausgestaltet. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert, so kann künftig zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung gewählt werden. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht, die Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt. Solaranlagen, die nach zwanzigjähriger Förderung aus der Förderung fallen, sollen eine unbürokratische Lösung erhalten, damit sie weiterbetrieben werden können.
BEE sieht EEG noch weiter verschlimmbessert
Schon im Vorfeld der beschlossenen EEG-Novelle 2021 gab es seitens der betroffenen Energie- und Wirtschaftsverbände vielfältige Kritik an der Ausgestaltung der Novelle mit zahlreich vorgebrachten Änderungsvorschlägen. Dies wurde auch nach der endgültigen Absegnung durch den Bundestag in einigen Stellungnahmen deutlich. „Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter verschlimmbessert“, konstatierte beispielsweise Dr. Simone Peter (Abb. 2), Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). „Mit dem verabschiedeten Gesetzestext kommt damit erneut der Regierungsunwille zum Ausdruck, die erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes und Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort anzuerkennen.“
Auch wenn nun einige Verbesserungen für die Erneuerbaren beschlossen wurden, sei das Endergebnis eine Enttäuschung für den dringend benötigten Anschub des Ökostromausbaus. „Leerstellen, Baustellen und Hindernisse prägen diese Novelle. Die Erhöhung der Ausbaupfade ist vertagt, das Bekenntnis zur Energiewende als öffentliches Interesse wieder herausgestrichen und die Ausschreibungen, einst als marktwirtschaftliches Instrument gepriesen, weiter kompliziert und ins Absurde geführt“, zeigte sich Peter enttäuscht. Auch wenn es Verbesserungen bei kleinen Eigenversorgern und Mieterstrom gebe, decke das nicht die Möglichkeiten für Bürgerenergie ab, die nach Europäischer Richtlinie möglich wären. „Es mutet zudem seltsam an, wenn Industriekonzerne von Nachzahlungen durch fragwürdige Konstrukte von der EEG-Umlage befreit werden, der Eigenverbrauch bei Anlagen größer 30 kW aber weiter mit EEG-Umlage belastet wird. Damit erhält das politisch verursachte Paradoxon der EEG-Umlage eine neue Dimension“, so Peter. Der BEE schlage schon seit Längerem vor, die Kosten für die Industrieprivilegien nach Besonderer Ausgleichsregelung (BesAR) in den Haushalt zu verschieben, denn dort gehöre Industrieförderung hin. Damit würde auch die EEG-Umlage entlastet, ohne die Beihilfefreiheit des EEG aufzugeben. Insgesamt gehöre die Debatte über Abgaben und Umlagen vom Kopf auf die Füße gestellt. Immer neue Konstrukte der Finanzierung würden das EEG und die Umlage nicht besser machen. Benötigt würden Finanzierungsmechanismen, die die Eigenschaften eines auf dezentrale Anlagen der erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems inklusive Flexibilisierung, Speicherung und Lastverschiebung besser unterstützen und die Kopplung der Sektoren anreizen. Auch der Vorrang für erneuerbare Energien müsse wiederhergestellt werden, denn bislang würden zu viele Ökostrom-Anlagen abgeregelt statt genutzt.
Für Peter war 2020 insgesamt ein Jahr der energiepolitischen Mutlosigkeit. Für keinen Sektor wurden Weichen gestellt, die die Einhaltung der Klimaziele garantieren. Auch wenn manches Gesetz auf den Weg gebracht wurde, so blieben das EEG für den Stromsektor, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für den Wärmesektor oder das Treibhausgasminderungsgesetz für den Verkehrssektor weit unter ihren Möglichkeiten. „Die Energiewende muss dringend wieder auf den Beschleunigungsstreifen“, so Peter. Im Superwahljahr 2021 werde sich zeigen, wer Energiewende und Klimaschutz am besten auf die politische Agenda bringe. Dafür brauche es einen politischen Wettbewerb um konkrete Umsetzungskonzepte, denn die Technologien seien sektorenübergreifend vorhanden.
BSW konstatiert verpasste Chance für wirksamen Klimaschutz
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bezeichnete das EEG 2021 als eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Das von der Bundesregierung zugelassene Ausbautempo bei der Solartechnik sei nicht einmal halb so schnell wie von zahlreichen Wissenschaftlern für notwendig erachtet. Die Gesetzesnovelle verschlechtere zudem die Investitionsbedingungen für gewerbliche Solardachbetreiber teils erheblich. Von der Gesetzesreform profitieren würden kleinere solare Prosumer, Solarpioniere und Investoren größerer Solarparks. Zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke sei ein Photovoltaik-Ausbautempo von mindestens 10 GW erforderlich. Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 GW vor. „Wenn die Bundesregierung dieses Versäumnis nicht schnell korrigiert, provoziert sie zwangsläufig eine klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke“, warnte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig (Abb. 3).
Kein Verständnis hat der BSW auch für die Einschränkung der Fördermöglichkeiten mittelständischer Gewerbedächer. Betreiber neuer Solarstromanlagen mit vergleichsweise geringem eigenem Stromverbrauch erhalten künftig nur noch für max. 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie. Alternativ müssen Projektierer von Solardächern mit einer Leistung von über 300 kW zuvor erfolgreich an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen. „Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen“, so Körnig. Erfreulich seien hingegen die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30 kW und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 MWh müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Erleichtert zeigte sich der BSW auch davon, dass der Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaik-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert werde. „Wir brauchen dringend mehr Tempo und weniger Bürokratie“, resümierte Körnig.
B.KWK bemängelt Absenkung der Ausschreibungspflicht
In seinem Kommentar zum EEG 2021 wies Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), darauf hin, dass sich für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gesetzliche Änderungen nicht nur über die beschlossene Novelle ergeben, sondern auch über zahlreiche Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). „Noch nicht im Kabinettsbeschluss enthalten und unvorhersehbar aufgenommen wurde die nun beschlossene Absenkung der Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen von 1 MW auf 500 kW. Diese Änderung wurde erst mit dem Entwurf der Beschlussvorlage am Dienstag bekannt und wir konnten auf den letzten Metern am Dienstagabend immerhin noch eine Übergangsfrist einfordern, die zumindest mit sechs Monaten eingeräumt wurde“, berichtete Stahl (Abb. 4).
„Mit unseren Forderungen für ein verbessertes Mieterstromgesetz sind wir ein Stück weitergekommen, auch wenn wir unsere Grundforderungen für eine Einbeziehung der KWK nicht umgesetzt sehen, sondern vorerst nur erneuerbare Energien – aber immerhin bis 30 kW und 30.000 kWh“, führte Stahl weiter aus. „Nach unserer jetzigen Lesart gilt dies für erneuerbare Energien und Grubengas. Daher sehen wir eine Möglichkeit, KWK-Anlagen im Rahmen dieses Paragraphen mit Biomethan zu betreiben.“ Begrüßt werde, dass dieses Gesetz fortan nicht mehr nur auf Einzelgebäude, sondern auf das Quartier bezogen ist und damit auch Straßen gequert werden können. Das bezieht sich auf eine Kundenanlage pro Netzübergabepunkt. „Leider konnten wir auch keine Gleichstellung von Bürgerenergiegenossenschaften und Contractoren mit Eigenerzeugung erreichen“, so Stahl. Erreicht habe man, dass die Meldepflicht für Anlagen bis 50 kW in Zeiten negativer Strompreise auch für Bestandsanlagen wegfällt. „Damit hat sich auch unsere Initiative zur negativen Strompreiszeiten-Meldung mit anderen Verbänden, Stadtwerken, Unternehmen und Contractoren positiv ausgewirkt. Nicht durchsetzen konnten wir unsere Forderungen für eine Änderung des BEHG, um die Mehrbelastungen gasbetriebener KWK zu reduzieren.“
ZVEI bezeichnet EEG-Reform als zu kurz gedacht
Aus Sicht des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) schafft die Novelle richtige, aber leider nur kleine Schritte – der nötige große Sprung bleibe nach wie vor aus. So will man sich einer relevanten Reduktion der EEG-Umlage erst in der nächsten Novelle wieder annehmen. „Klimaschutz braucht Elektrifizierung, weil nur so Sonne und Wind genutzt werden können. Gleichzeitig wird Strom aber stärker belastet als alle anderen Energieträger. Ihn müssen wir attraktiver machen – für Investoren in der Industrie, für Autofahrer oder Hausbesitzer und Mieter. Das bedeutet für uns: Die EEG-Umlage muss deutlicher sinken, perspektivisch auf null“, bekräftigt Dr. Wolfgang Weber, Vorsitzender der Geschäftsführung des ZVEI (Abb. 5).
Positiv bewertet werde die Entscheidung, den Eigenverbrauch sowie die Photovoltaik auf Dächern zu stärken. „Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Erzeugung von grünem Strom im privaten Umfeld zu fördern“, so Weber. In Bezug auf die Digitalisierung des Energiesystems empfiehlt der ZVEI, Betreiber von EEG-Anlagen ab 1 kW über den Kommunikationskanal des Smart-Meter-Gateways (SMGW) anzubinden. Das ermögliche eine Netzzustandserfassung an wichtigen Punkten im Stromnetz. Weber: „Über eine Vergütung des Netzbetreibers für bereitgestellte Daten könnte die finanzielle Belastung insbesondere sehr kleiner Anlagenbetreiber möglichst gering gehalten werden.“
ZVEH erkennt weiterhin Optimierungspotential
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) moniert, dass die EEG-Novelle zwar wichtige Regelungslücken behebt und einige Marktbarrieren aufhebt, der dringend notwendige Impuls für den Ausbau erneuerbarer Energien von ihr jedoch nicht ausgeht. Um dies zu erreichen, bedürfe es zeitnah einer Anhebung des Anteils an erneuerbaren Energien am Strommix. Ein weiterer Kritikpunkt ist die EEG-Umlage. Schon seit Langem setze sich der ZVEH für die Streichung dieser Umlage ein, um so weitere Anreize für eine dezentrale Stromerzeugung zu schaffen. Aktuell sei der Energieträger Strom durch Steuern und Abgaben jedoch noch immer teurer als fossile Energieträger. „Klimaschutz bedeutet, stärker auf Sonnen- und Windenergie zu setzen und Anreize für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, grüne Energie zu nutzen. Das derzeitige Instrumentarium reicht hier noch nicht aus“, betont Andreas Habermehl (Abb. 6), ZVEH-Geschäftsführer Technik und Berufsbildung: „Um das Potential der Energiewende zu entfesseln, muss die Große Koalition noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 nachlegen.“
Begrüßt würden die Nachbesserungen beim Thema Eigenverbrauch, wonach für Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW im Umfang von 30 MWh pro Jahr erzeugt wird, keine EEG-Umlage gezahlt werden muss. Ausdrücklich begrüßt wurde zudem, dass die Verpflichtung zur Installation intelligenter Messeinrichtungen (Smart Meter) für kleine Anlagen deutlich abgeschwächt und der Schwellenwert von 1 auf 7 kW erhöht wurde. Der Einbau hätte insbesondere bei kleineren Photovoltaik-Anlagen Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis zu den durch die Anlage generierten Einsparungen stehen. Zwar sei der Rollout intelligenter Messeinrichtungen unverzichtbar, um Stromnetze im Rahmen der Energiewende zu digitalisieren. Eine Installation sei jedoch erst ab einem Schwellenwert von 30 kW wirtschaftlich vertretbar und verhältnismäßig.
Zukunft Gas beklagt Subventionsrekord
Für die Brancheninitiative Zukunft Gas ist das EEG-System ein aus der Zeit gefallenes System, dem es immer weniger gelingt, Geld der Stromkunden effizient und im Sinne des Klimaschutzes zu verteilen. „Im letzten Jahr haben die Ausgaben auf dem EEG-Konto mit 30,9 Mrd. Euro einen neuen Rekord erreicht“, erklärte Dr. Timm Kehler (Abb. 7), Vorstand von Zukunft Gas. „Damit bezahlen die Deutschen auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des EEG weiter steigende Summen für Subventionen, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlich erzielten Kohlendioxid-Einsparungen stehen. Was mal als Markteinführungsprogramm gedacht war, ist zu einem teuren Koloss angewachsen, der kosteneffizientem Klimaschutz im Weg steht (vgl. Abb. 9). Die erhobenen Gelder können deutlich mehr zum Klimaschutz beitragen, als es heute der Fall ist.“
Alternativ könnten für die im EEG-System ausgegebene Summe von fast 31 Mrd. Euro rein rechnerisch Zertifikate für 1,24 Mrd. Tonnen Kohlendioxid im Emissionshandel eingekauft werden. Stattdessen hat Deutschland im vergangenen Jahr aber gerade einmal 0,08 Mrd. Tonnen Kohlendioxid eingespart. „Statt die teuersten Strompreise der Welt mit dem veralteten Umlagesystem weiter in die Höhe zu treiben, muss die Politik ein modernes System entwickeln, in dem jeder Euro am meisten Kohlendioxid-Einsparung leistet, egal wo und wie“, so Kehler. Schon lange wehrt sich die deutsche Gasbranche gegen eine nationale und einseitig auf Elektrifizierung ausgerichtete Klimaschutzstrategie. Die Dekarbonisierung Deutschlands mittels Vollelektrifizierung durch das EEG stehe in keinem Kosten/Nutzen-Verhältnis. Zudem sei das EEG-System in seiner jetzigen Form nicht sozial gerecht, kritisierte Kehler.
dena wirbt für angemessene Kostenverteilung
Für eine angemessene, sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch verträgliche Verteilung der Kosten, die durch die Umsetzung des BEHG bei vermieteten Immobilien entstehen, spricht sich die Deutsche Energie-Agentur (dena) aus. Die notwendige Einführung eines Kohlendioxid-Preises ist wichtig, um die Energiewende weiter voranzutreiben, betonte Andreas Kuhlmann (Abb. 8), Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Bei der Einführung eines so großen Mechanismus braucht es aber auch Feinjustierung. Deswegen ist ebenso wichtig, dass soziale und wirtschaftliche Fragen berücksichtigt werden und die Wirksamkeit des Instruments sich auch entlang benötigter Investitionen entfalten wird.“
Aktuell liegen die Kosten allein bei Mietenden, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben, erklärt Kuhlmann. Es bestehe ein Mieter/Vermieter-Dilemma: Während Mieter vor allem in energetisch schlechten Gebäuden nur bedingten Einfluss haben auf die Energiebilanz der Immobilie, haben Vermieter keinen Einfluss auf den individuellen Verbrauch ihrer Mieter. Für eine angemessene Kostenbeteiligung von Mietenden und Vermietenden schlägt die dena vor, die Effizienzklasse der Immobilien heranzuziehen. Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potential verfügten. Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mietende einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann.
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