Die Taxonomie deckt folgende Wirtschaftssektoren ab:
▪ Forstwirtschaft,
▪ Landwirtschaft,
▪ Herstellung von Waren/verarbeitendes Gewerbe,
▪ Energieversorgung,
▪ Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen,
▪ Verkehr und Lagerung,
▪ Information und Kommunikation,
▪ Baugewerbe.
Liste schädlicher Technologien in Erarbeitung
Diese Sektoren verantworten zusammen 93,5 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU. Noch nicht abgedeckt sind See- und Luftverkehr sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. Und noch nicht gelistet sind jene Tätigkeiten, die erheblich die Umwelt schädigen. Die EU-Kommission ist jedoch mittels einer Überprüfungsklausel bis Ende 2021 aufgefordert, die Bedingungen einer Erweiterung der EU-Taxonomie auf diese Aktivitäten zu eruieren. Von den sechs Umweltzielen bedürfen fünf keiner weiteren Erläuterung. Was verbirgt sich indes hinter dem genannten Punkt 2 „Anpassung an den Klimawandel“? Nehmen wir Stromerzeugung durch Wasserkraft: Wenn es sich um CO2-arme Laufwasser-Kraftwerke unterhalb eines Stausees handelt (im Gegensatz zu Pumpspeicherwerken), gilt, dass Wasserkraftwerke durch Wetterextreme infolge des Klimawandels beeinträchtigt werden können und daraufhin eine Frühwarnanlage zu installieren ist (vgl. Flutkatastrophe Bad Neuenahr-Ahrweiler). Die damit verbundenen Aufwendungen tragen zum Ziel 2 bei und können entsprechend als „ökologisch nachhaltige“ Capex ausgewiesen werden.