Erneuerbare Energien

Verbände und Vereine bewerten die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

EEG-Novelle in Kraft getreten

Freitag, 05.03.2021

Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften ist wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es enthält die neuen Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist die EEG-Novelle 2021 ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende – Branchenvertreter sehen noch Änderungsbedarf.

Foto Peter Altmaier (BMWi)
Quelle: BPA/Steffen Kugler
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verab-schiedet. Damit soll der Weg für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende bereitet werden. „Mit der EEG-Novelle 2021 setzen wir ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien“, erklärte Peter Altmaier (Abb. 1), Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Erstmals verankern wir gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Dazu führen wir ein ganzes Bündel an Einzelmaßnahmen ein – von einer erleichterten Eigenversorgung bis hin zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Ausbau der Windenergie an Land. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“

Nach der Veröffentlichung Ende Dezember 2020 ist das Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Vorschriften zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es enthält die neuen Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Jährlich wird in einem stringenten Monitoringprozess überprüft, ob die erneuerbaren Energien tatsächlich in dieser gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden. Das neue EEG 2021 schafft zudem Instrumente, um jederzeit kurzfristig nachsteuern zu können, wenn sich Hemmnisse abzeichnen.

Die Förderbedingungen für die einzelnen Energien werden neu geregelt. Beispielsweise können im Interesse der Akzeptanz Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligt werden. Bei der Photovoltaik wird der „atmende Deckel“ neu geregelt und der Mieterstrom attraktiver ausgestaltet. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert, so kann künftig zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung gewählt werden. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht, die Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt. Solaranlagen, die nach zwanzigjähriger Förderung aus der Förderung fallen, sollen eine unbürokratische Lösung erhalten, damit sie weiterbetrieben werden können.

BEE sieht EEG noch weiter verschlimmbessert

Schon im Vorfeld der beschlossenen EEG-Novelle 2021 gab es seitens der betroffenen Energie- und Wirtschaftsverbände vielfältige Kritik an der Ausgestaltung der Novelle mit zahlreich vorgebrachten Änderungsvorschlägen. Dies wurde auch nach der endgültigen Absegnung durch den Bundestag in einigen Stellungnahmen deutlich. „Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter verschlimmbessert“, konstatierte beispielsweise Dr. Simone Peter (Abb. 2), Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). „Mit dem verabschiedeten Gesetzestext kommt damit erneut der Regierungsunwille zum Ausdruck, die erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes und Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort anzuerkennen.“

Foto Dr. Simone Peter (BEE)
Quelle: BEE
Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).

Auch wenn nun einige Verbesserungen für die Erneuerbaren beschlossen wurden, sei das Endergebnis eine Enttäuschung für den dringend benötigten Anschub des Ökostromausbaus. „Leerstellen, Baustellen und Hindernisse prägen diese Novelle. Die Erhöhung der Ausbaupfade ist vertagt, das Bekenntnis zur Energiewende als öffentliches Interesse wieder herausgestrichen und die Ausschreibungen, einst als marktwirtschaftliches Instrument gepriesen, weiter kompliziert und ins Absurde geführt“, zeigte sich Peter enttäuscht. Auch wenn es Verbesserungen bei kleinen Eigenversorgern und Mieterstrom gebe, decke das nicht die Möglichkeiten für Bürgerenergie ab, die nach Europäischer Richtlinie möglich wären. „Es mutet zudem seltsam an, wenn Industriekonzerne von Nachzahlungen durch fragwürdige Konstrukte von der EEG-Umlage befreit werden, der Eigenverbrauch bei Anlagen größer 30 kW aber weiter mit EEG-Umlage belastet wird. Damit erhält das politisch verursachte Paradoxon der EEG-Umlage eine neue Dimension“, so Peter. Der BEE schlage schon seit Längerem vor, die Kosten für die Industrieprivilegien nach Besonderer Ausgleichsregelung (BesAR) in den Haushalt zu verschieben, denn dort gehöre Industrieförderung hin. Damit würde auch die EEG-Umlage entlastet, ohne die Beihilfefreiheit des EEG aufzugeben. Insgesamt gehöre die Debatte über Abgaben und Umlagen vom Kopf auf die Füße gestellt. Immer neue Konstrukte der Finanzierung würden das EEG und die Umlage nicht besser machen. Benötigt würden Finanzierungsmechanismen, die die Eigenschaften eines auf dezentrale Anlagen der erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems inklusive Flexibilisierung, Speicherung und Lastverschiebung besser unterstützen und die Kopplung der Sektoren anreizen. Auch der Vorrang für erneuerbare Energien müsse wiederhergestellt werden, denn bislang würden zu viele Ökostrom-Anlagen abgeregelt statt genutzt.

Von Robert Donnerbauer
Redaktion, Heizungs-Journal Verlags-GmbH
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